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Gast
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Hallo
Ich bin Student und erhalte von meinem Vater Kindesunterhalt in Höhe von 640€/mt (einschl. 154€ Kindergeld) habe einen Geringverdienerjob bei dem ich 2007 150€/mt verdient habe. Zusätzlich habe ich in den Semesterferien auf einem Volksfest gearbeitet wofür ich 290€ Lohnsteuer bezahlt habe!
Meine Frage ist nun, ob ich auf einer Einkommenssteuererklärung den Unterhalt angeben muss als Einkünfte obwohl mein Vater ja schon dafür EkSt bezahlt hat.
Er behauptet das er den UH nicht in seiner Steuererklärung angegeben hat.
Sollte ich sie angeben müssen, empfiehlt sich dann überhaupt eine Steuererklärung zu machen,
weil ich dann summa sumarum deutlich über den 7680€ Freibetrag liegen würde...
mfG
ein Hilfesuchender
Ich bin Student und erhalte von meinem Vater Kindesunterhalt in Höhe von 640€/mt (einschl. 154€ Kindergeld) habe einen Geringverdienerjob bei dem ich 2007 150€/mt verdient habe. Zusätzlich habe ich in den Semesterferien auf einem Volksfest gearbeitet wofür ich 290€ Lohnsteuer bezahlt habe!
Meine Frage ist nun, ob ich auf einer Einkommenssteuererklärung den Unterhalt angeben muss als Einkünfte obwohl mein Vater ja schon dafür EkSt bezahlt hat.
Er behauptet das er den UH nicht in seiner Steuererklärung angegeben hat.
Sollte ich sie angeben müssen, empfiehlt sich dann überhaupt eine Steuererklärung zu machen,
weil ich dann summa sumarum deutlich über den 7680€ Freibetrag liegen würde...
mfG
ein Hilfesuchender