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Lohnsteuerjahresausgleich / Unterhalt

G

Gast

Gast
Hallo
Ich bin Student und erhalte von meinem Vater Kindesunterhalt in Höhe von 640€/mt (einschl. 154€ Kindergeld) habe einen Geringverdienerjob bei dem ich 2007 150€/mt verdient habe. Zusätzlich habe ich in den Semesterferien auf einem Volksfest gearbeitet wofür ich 290€ Lohnsteuer bezahlt habe!

Meine Frage ist nun, ob ich auf einer Einkommenssteuererklärung den Unterhalt angeben muss als Einkünfte obwohl mein Vater ja schon dafür EkSt bezahlt hat.

Er behauptet das er den UH nicht in seiner Steuererklärung angegeben hat.

Sollte ich sie angeben müssen, empfiehlt sich dann überhaupt eine Steuererklärung zu machen,
weil ich dann summa sumarum deutlich über den 7680€ Freibetrag liegen würde...

mfG
ein Hilfesuchender
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
In Bezug auf KG-Grenzen und einkommensrechtlich ist Unterhalt der Eltern an Dich kein Einkommen.Es sind m.E. Bezüge (also z.B. anzugeben bei Bedürftigkeitsprüfungen).
 
G

Gast

Gast
Heißt das, dass der UH von meinem Vater mich nicht sowohl bei Kindergeld als auch in Bezug auf die Einkommenssteuer über die Grenze (soweit mir bekannt 7860€/anno) bringt und ich endlich wieder beruhigt schlafen kann?
 
G

Gast

Gast
PS: mein Vater hat mir näml ein Horrorszenario prophezeit...

Ich müsse den gesamten KG-Betrag über 1848€ zurückzahlen, fliege rückwirkend aus der Mitversicherung bei der Krankenkasse, müsse also meine Ganzen Arztrechnungen 07 selber Nachzahlen (war u.a. einmal im Krankenhaus, was schon über 1500€ wären) - ach ja und wenn das dann 2006 auch so sei, dann wäre das auch gleich noch Betrug - HILFE!!!!!

ich hab doch 07 grad mal ~3700,--€ dazuverdient.... war das alles für die Katz?
 
C

Chris1970

Gast
Das ist unsinn!

Du musst in der Lohnsteuerjahreserklärung , sofern Du sie machen willst, nur das angeben , was auf der Lohnsteuerkarte steht. Also die Einnahmen vom Volksfest.
 
G

Gast

Gast
Naja bisher wollte ich natürlich schon machen, da ich ja davon ausgegangen bin, das ich bei all inclusive 1938€ auf der Lohnsteuerkarte die 290€ Lohnsteuer wieder zurückbekommen würde...oder macht das aus einem anderen Grund keinen Sinn? (ausser das es mit Ärger verbunden ist...)

D.h. ich muss auch die 12x150€ Geringverdiener-Einnahmen in der Steuererklärung nicht angeben? (bin laut meinem Arbeitgeber nicht auf Lohnsteuerkarte angemeldet)

Am wichtigsten ist mir aber v.a. das KG+KV...
 
C

Chris1970

Gast
Du musst nur angeben was auf der Lohnsteuerkarte steht.

Der vom Vater bezahlte Unterhalt ist nicht relevant.

Der Vater bekommt das Kindergeld und dafür den Kinderfreibetrag.

Im Gegenzug kann er in seiner Steuererklärung den Ausbildungsfreibetrag geltend machen.

Das hat aber mit Deiner Steuererklärung nichts zu tun.

Die Einnahmen aus dem Minijob unter 400,00 Euro wurden von vom Arbeitgeben pauschal versteuert und müssen deshalb nicht mehr angegeben werden.

Desweiteren liegt der Eingangssteuersatz bei etwa 7000,00 Euro, so dass Du alle bezahlten Steuern wieder rausbekommst.
 

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