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Lohnsteuer bei Insolvenzgeld...

Hallo!

Wie wird die Lohnsteuer bei Insolvensgeld behandelt?

Ich habe folgendes Problem:

Im Jahre 2011 habe ich vom 01. Jan. bis 31. Mrz. (also 3 volle Monate) Vollzeit gearbeitet und auch 3 Lohnabrechnungen (Jan., Feb., Mrz.) erhalten indem die Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer abgezogen und einbehalten wurden. Ebenso die Sozialversicherungsbeiträge.

Da mein AG zahlungsunfähig wurde und konkurs anmeldete, wurden die 3 Monate als Insolvensgeld von der Agentur für Arbeit gezahlt (Nettolohn lt. Abrechnung). Ferner erhielt ich vom 01. Apr. bis 31. Dez. 2011 Krankengeld meiner Krankenkasse, weil ich in diesem Zeitraum krankgeschrieben war.

Nun höre ich, das Insolvensgeld und Krankengeld eine "Lohnersatzleistung" wären und ich mich auf eine Forderung seitens des Finanzamtes einstellen müßte.

Wer kann mir da helfen???

Gruß
 
C

ChrisBW

Gast
Es ist so, dass das Insolvenzgeld ebenso wie das Krankengeld tatsächlich eine Lohnersatzleistung ist.

Dieses ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz und führt so indirerkt, bei entsprechendem Einkommen doch zu einer Besteuerung.

Ich denke aber , dass das - bei nur 3 Monatseinkommen - keine negativen Auswirkungen haben dürfte.

Wenn Du es genau wissen willst, dann kannst Du Deine Daten ins Steuerprogramm der Finanzverwaltung eingeben und mal ausrechnen , was dabei rauskommt.

Das Programm kannst Du Dir kostenlos unter

www.elster.de

herunterladen.

Du musst die Steuererklärung ja nicht versenden, wenn Sie sich zu Deinem Nachteil auswirkt.

Ich denke jedoch, dass Du eher mit einer Erstattung rechnen kannst, als mit einer Nachzahlung.

Im ersten Falls - bei einer Nachzahlung - würde ich warten bis mich das Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung auffordert.

Tritt allerdings der zweite Fall - eine Steuererstattung - ein würde ich die Steuererklärung so schnell wie möglich abgeben.
 
Hallo!

Danke für Deine schnelle Antwort!

Aber ich verstehe folgendes nicht:

Meine Lohnsteuer wurde doch abgezogen. Wo ist die denn und warum wird das nicht berücksichtigt. Wenn mein ehemaliger AG meine LSt nicht zahlt - was kann ich dazu?

Ferner hatte ich ja auch erhebliche Aufwendungen (Wege zur Arbeit etc.)

Gruß
Henning
 
C

ChrisBW

Gast
Das Insolvenzgeld und Krankengeld ist getrennt von der Lohnsteuer zu betrachten.

Natürlich wurde die Lohnsteuer abgezogen und auch abgeführt. Das ist ja auch in der Lohnsteuerjahresbescheinigung alles aufgeführt.

Soweit so gut.

Du hast aber außerdem in dem betreffenden Jahr noch Kranken- und Insolvezgeld erhalten.

Das sind Lohnersatzleistungen.

Diese wiederum sind steuer- und sozialversicherungsfrei und werden vom jeweiligen Geldgeber (Arbeitsamt und Sozialversicherung) extra bescheinigt.

Beim Lohnsteuerjahresausgleich aber erhöhen diese Lohnersatzleistungen die Progression, als den anzuwendenden Steuersatz, so dass unter Umständen eine Nachzahlung herauskommen kann.

Aber ich denke nicht, dass das bei Dir der Fall sein wird, weil du ja nur 3 Monat Lohn bezogen hast.

Wenn Du es ganau wissen willst, dann rechne es einfach mit dem Elster-Programm aus.
 
Hallo!

Nee, nee, nee! Lies mal richtig!

Ich habe die ersten 3 Monate Jan. bis einschl. Mrz. Insolvenzgeld bekommen. Und dann 9 Monate Apr. bis einschl. Dez. Krankengeld. Also faktisch NUR Lohnersatzleistungen!!!

In Zahlen:
Insolvenzgeld Netto ca. 4.850,-- EUR
Krankengeld ca. 10800,-- EUR
insagesamt ca. netto 15.650,-- EUR

Die Steuerbescheinigung ist 0,-- EUR. Das ist ja auch das was ich nicht verstehe, es wurde ja Lohnsteuer abgezogen (in den ersten 3 Monaten, auf der Lohnabrechnung)

Gruß
 

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