G
Gelöscht 131050
Gast
Der Verpflegungsmehraufwand ist als Betriebskosten, bzw. Werbungskosten unabhängig von der Unterkunft auf 28€ pro Tag, bzw. jeweils 14€ bei Dienstreisen von 8-14Uhr und 14-24 Uhr gedeckelt. Daneben kann der Arbeitgeber die entstandenen Kosten natürlich auch voll ersetzen, sie allerdings auch bei Nachweis höherer Kosten nicht als Betriebskosten in Abzug bringen.Wie hoch sollten die Spesen in einem Kondominium sein?