Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

LK-Wahlen

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
G

Gast

Gast
Guten Abend,

meine Stufenleiterin hat vor einigen Wochen Leistungskurs-Vorwahlen durchgeführt, uns Schüler aber nicht darüber aufgeklärt, dass sie diese Wahlen als "endgültig" ansieht und danach auch die Kurse bildet.
Jetzt habe ich das Problem, dass sich bei mir der Berufswunsch auch geändert hat und ich nun 2 völlig andere Leistungskurse wählen möchte.
Eigentlich war die Wahl für heute angesetzt, aber ich habe mit meiner Stufenleiterin abgesprochen, dass ich auch am Montag während eines Einzelgesprächs noch wählen kann.
(Sie hat von jedem verlangt, dass er seine Leistungskurse so wählt, wie bei den Vorwahlen)
Das Problem ist nur, dass für sie die Sachlage so aussieht, dass ich diese Leistungskurse fest gewählt habe und es auch nur noch im Einzelfall möglich ist umzuwählen.
Das kann und will ich aber so nicht akzeptieren und habe ihr auch schon gesagt, dass ich mit meinen Eltern und einer Lehrerin, der ich sehr vertraue, abgesprochen habe, zur Schulleitung zu gehen, falls sie mir da die Leistungskurswahlen verwehrt (meiner Meinung nach habe ich ja auch gar nicht fest gewählt!).
Die Frage ist jetzt nur, was soll ich machen, wenn sie am Montag im Beratungsgespräch nicht einlenkt?
Meine Philosophielehrerin (die ich eben auch schon angesprochen habe) meinte auch, dass sie mir die Umwahlen eigentlich gestatten muss, da die Vorwahlen ja nicht endgültig gewesen sein können.

Zur Information: Ich gehe in die Einführungsphase (Stufe 10) auf einem Gymnasium in Nordrhein-Westfalen und bin somit Teil des ersten G8-Jahrgangs in NRW.
Könnt ihr mir irgendetwas geben, womit ich argumentieren kann, dass ich ein Anrecht darauf habe, meine Leistungskurse so zu wählen, wie ich das möchte?

Im Internet habe ich recherchiert und folgendes gefunden:

Erstes und zweites Abiturfach sind die zu Beginn der Qualifikationsphase
bestimmten beiden Leistungskursfächer. [...]

APO-GOSt §12 Absatz 3

Auch habe ich von einem Mitschüler gehört, dass es möglich sei, auch noch zwei bis drei Wochen nach Beginn der Qualifikationsphase grundlos einen Leistungskurs zu wechseln.
Wenn das stimmt, wie kann es dann angeht, dass meine Stufenleiterin mich bereits jetzt, wo ich gerade mal in der Einführungsphase bin, auf meine Vorwahlen festnagelt?

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende,

ein verunsicherter Schüler
 

Hallo Gast,

schau mal hier: LK-Wahlen. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Dein Argument hast dir schon Selbst hier aufgeschrieben:... , dass sich bei mir der Berufswunsch auch geändert hat und ich nun 2 völlig andere Leistungskurse wählen möchte.

Eigentlich müsste der Belegschein/-formular für LK-Wahlen verbindlich sein, was die Erziehungsberechtigten unterschreiben!?

lg.
 
Dein Argument hast dir schon Selbst hier aufgeschrieben:... , dass sich bei mir der Berufswunsch auch geändert hat und ich nun 2 völlig andere Leistungskurse wählen möchte.

Eigentlich müsste der Belegschein/-formular für LK-Wahlen verbindlich sein, was die Erziehungsberechtigten unterschreiben!?

lg.

Hallo Dolphin1979,

vielen Dank für deine Antwort.
Bisher habe ich noch keine LK-Wahlen getroffen und auf den Zettel, den du ansprichst, stand "Vorwahlen".
Dieser wurde von mir ausgefüllt, unterschrieben und auch von meinen Eltern unterschrieben, allerdings wurde uns nicht mitgeteilt, dass diese Vorwahlen (warum nennt man es überhaupt Vorwahlen?) verbindlich sind und nur noch im Einzelfall umgewählt werden darf.
Da ich den Zettel bei meiner Stufenleiterin abgegeben habe und auch weder eine Kopie noch eine Abschrift besitze, kann ich leider nicht in vollen Einzelheiten wiedergeben, was dort geschrieben stand.
Ich bin mir aber ziehmlich sicher, dass auch auf dem Vorwahl-Zettel nicht geschrieben stand, dass die Wahlen verbindlich sind und nur noch im Einzelfall umgewählt werden können.

Liebe Grüße
 
Ist alles eine organisatorische Sache, wieso man Vorwahlen macht. Die Kurse müssen ja auch irgendwie zusammen gestellt, und die Lehrer zugeordnet werden.

lg.
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben