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Gast
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Guten Abend,
meine Stufenleiterin hat vor einigen Wochen Leistungskurs-Vorwahlen durchgeführt, uns Schüler aber nicht darüber aufgeklärt, dass sie diese Wahlen als "endgültig" ansieht und danach auch die Kurse bildet.
Jetzt habe ich das Problem, dass sich bei mir der Berufswunsch auch geändert hat und ich nun 2 völlig andere Leistungskurse wählen möchte.
Eigentlich war die Wahl für heute angesetzt, aber ich habe mit meiner Stufenleiterin abgesprochen, dass ich auch am Montag während eines Einzelgesprächs noch wählen kann.
(Sie hat von jedem verlangt, dass er seine Leistungskurse so wählt, wie bei den Vorwahlen)
Das Problem ist nur, dass für sie die Sachlage so aussieht, dass ich diese Leistungskurse fest gewählt habe und es auch nur noch im Einzelfall möglich ist umzuwählen.
Das kann und will ich aber so nicht akzeptieren und habe ihr auch schon gesagt, dass ich mit meinen Eltern und einer Lehrerin, der ich sehr vertraue, abgesprochen habe, zur Schulleitung zu gehen, falls sie mir da die Leistungskurswahlen verwehrt (meiner Meinung nach habe ich ja auch gar nicht fest gewählt!).
Die Frage ist jetzt nur, was soll ich machen, wenn sie am Montag im Beratungsgespräch nicht einlenkt?
Meine Philosophielehrerin (die ich eben auch schon angesprochen habe) meinte auch, dass sie mir die Umwahlen eigentlich gestatten muss, da die Vorwahlen ja nicht endgültig gewesen sein können.
Zur Information: Ich gehe in die Einführungsphase (Stufe 10) auf einem Gymnasium in Nordrhein-Westfalen und bin somit Teil des ersten G8-Jahrgangs in NRW.
Könnt ihr mir irgendetwas geben, womit ich argumentieren kann, dass ich ein Anrecht darauf habe, meine Leistungskurse so zu wählen, wie ich das möchte?
Im Internet habe ich recherchiert und folgendes gefunden:
Erstes und zweites Abiturfach sind die zu Beginn der Qualifikationsphase
bestimmten beiden Leistungskursfächer. [...]
APO-GOSt §12 Absatz 3
Auch habe ich von einem Mitschüler gehört, dass es möglich sei, auch noch zwei bis drei Wochen nach Beginn der Qualifikationsphase grundlos einen Leistungskurs zu wechseln.
Wenn das stimmt, wie kann es dann angeht, dass meine Stufenleiterin mich bereits jetzt, wo ich gerade mal in der Einführungsphase bin, auf meine Vorwahlen festnagelt?
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende,
ein verunsicherter Schüler
meine Stufenleiterin hat vor einigen Wochen Leistungskurs-Vorwahlen durchgeführt, uns Schüler aber nicht darüber aufgeklärt, dass sie diese Wahlen als "endgültig" ansieht und danach auch die Kurse bildet.
Jetzt habe ich das Problem, dass sich bei mir der Berufswunsch auch geändert hat und ich nun 2 völlig andere Leistungskurse wählen möchte.
Eigentlich war die Wahl für heute angesetzt, aber ich habe mit meiner Stufenleiterin abgesprochen, dass ich auch am Montag während eines Einzelgesprächs noch wählen kann.
(Sie hat von jedem verlangt, dass er seine Leistungskurse so wählt, wie bei den Vorwahlen)
Das Problem ist nur, dass für sie die Sachlage so aussieht, dass ich diese Leistungskurse fest gewählt habe und es auch nur noch im Einzelfall möglich ist umzuwählen.
Das kann und will ich aber so nicht akzeptieren und habe ihr auch schon gesagt, dass ich mit meinen Eltern und einer Lehrerin, der ich sehr vertraue, abgesprochen habe, zur Schulleitung zu gehen, falls sie mir da die Leistungskurswahlen verwehrt (meiner Meinung nach habe ich ja auch gar nicht fest gewählt!).
Die Frage ist jetzt nur, was soll ich machen, wenn sie am Montag im Beratungsgespräch nicht einlenkt?
Meine Philosophielehrerin (die ich eben auch schon angesprochen habe) meinte auch, dass sie mir die Umwahlen eigentlich gestatten muss, da die Vorwahlen ja nicht endgültig gewesen sein können.
Zur Information: Ich gehe in die Einführungsphase (Stufe 10) auf einem Gymnasium in Nordrhein-Westfalen und bin somit Teil des ersten G8-Jahrgangs in NRW.
Könnt ihr mir irgendetwas geben, womit ich argumentieren kann, dass ich ein Anrecht darauf habe, meine Leistungskurse so zu wählen, wie ich das möchte?
Im Internet habe ich recherchiert und folgendes gefunden:
Erstes und zweites Abiturfach sind die zu Beginn der Qualifikationsphase
bestimmten beiden Leistungskursfächer. [...]
APO-GOSt §12 Absatz 3
Auch habe ich von einem Mitschüler gehört, dass es möglich sei, auch noch zwei bis drei Wochen nach Beginn der Qualifikationsphase grundlos einen Leistungskurs zu wechseln.
Wenn das stimmt, wie kann es dann angeht, dass meine Stufenleiterin mich bereits jetzt, wo ich gerade mal in der Einführungsphase bin, auf meine Vorwahlen festnagelt?
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende,
ein verunsicherter Schüler