Du hast geschrieben, dass Du nicht zu ihr "darfst".
Diese "Dürfen" wird sich daran orientieren, welche Schutzmaßnahen der Ansteckung vorbeugen, weil Ärzte sich auch entsprechend schützen müssen, also trotzdem Kranken beistehen können.
Es könnte eventuell funktionieren, dass du die Schutzbedingungen vor Ort ausfindig machst und besprichst und jemanden findest, mit dem Du sie verwirklichen kannst.
Also frage den, der das Besuchsverbot ausgesprochen hat, ob Du Dich so ausrüsten kannst, dass es erlaubt wird.
Grob werden entsprechende Schutzmaßnahmen beschrieben (siehe link) - und das was da gefordert wird, sieht auf den ersten Blick nicht wirklich teuer, also unbezahlbar aus. Immerhin gibt es reichlich Fälle, wo das Kind aus dem Kindergarten positiv nach hause kommt, und sich dann eben die Mutter trotzdem weiter kümmert. Bei Dir ist es nur umgekehrt, und dass es riskanter sein soll, dass Erwachsene Kinder anstecken oder umgekehrt, hab ich so noch nicht gelesen. Das Virus weiss schließlich nicht, wie alt der Mensch ist in dem es sitzt.
Die Ableitung von Hygienemaßnahmen bei COVID-19 erfolgt auf der Grundlage einer einrichtungsspezifischen Risikobewertung unter der Berücksichtigung der in der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten“ dargelegten...
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