Kolya
Aktives Mitglied
Habe ich das richtig verstanden, daß die Treffen zwischen dem Vater und dem Kind unter Betreuung stattfinden?
Dagegen spricht doch nichts.
Im Grunde genommen hat der leibliche Vater ein Recht darauf sein Kind zu sehen.
Wenn er sein Kind unter gesetzlicher Betreuung regelmäßig sehen darf, ich glaube, daß er bald sein Interesse verliert und es sich bald erledigt.
Ich weiß, könnte sein, daß das zu einfach gedacht ist. Nur mache ich doch oft die Erfahrung, daß ein Gegenankämpfen genau das Gegenteil bewirkt.
Die Mordandrohungen sind echt heftig. Daran sieht man wie wenig der Mann seine Gefühle unter Kontrolle daher denke ich ohne gesetzliche Betreuung sollte das Treffen nicht stattfinden. Aber da er ja drogenabh. war oder ist, müßte das machbar sein.
Und ja, ein Umzug bringt wenig, da die Kosten dann bezahlt werden müssen, was ich generell auch richtig finde.
Liebe Grüße
Kolya
Dagegen spricht doch nichts.
Im Grunde genommen hat der leibliche Vater ein Recht darauf sein Kind zu sehen.
Wenn er sein Kind unter gesetzlicher Betreuung regelmäßig sehen darf, ich glaube, daß er bald sein Interesse verliert und es sich bald erledigt.
Ich weiß, könnte sein, daß das zu einfach gedacht ist. Nur mache ich doch oft die Erfahrung, daß ein Gegenankämpfen genau das Gegenteil bewirkt.
Die Mordandrohungen sind echt heftig. Daran sieht man wie wenig der Mann seine Gefühle unter Kontrolle daher denke ich ohne gesetzliche Betreuung sollte das Treffen nicht stattfinden. Aber da er ja drogenabh. war oder ist, müßte das machbar sein.
Und ja, ein Umzug bringt wenig, da die Kosten dann bezahlt werden müssen, was ich generell auch richtig finde.
Liebe Grüße
Kolya