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Leiblicher Vater zerstört unsere Familie.

Habe ich das richtig verstanden, daß die Treffen zwischen dem Vater und dem Kind unter Betreuung stattfinden?

Dagegen spricht doch nichts.

Im Grunde genommen hat der leibliche Vater ein Recht darauf sein Kind zu sehen.

Wenn er sein Kind unter gesetzlicher Betreuung regelmäßig sehen darf, ich glaube, daß er bald sein Interesse verliert und es sich bald erledigt.

Ich weiß, könnte sein, daß das zu einfach gedacht ist. Nur mache ich doch oft die Erfahrung, daß ein Gegenankämpfen genau das Gegenteil bewirkt.

Die Mordandrohungen sind echt heftig. Daran sieht man wie wenig der Mann seine Gefühle unter Kontrolle daher denke ich ohne gesetzliche Betreuung sollte das Treffen nicht stattfinden. Aber da er ja drogenabh. war oder ist, müßte das machbar sein.

Und ja, ein Umzug bringt wenig, da die Kosten dann bezahlt werden müssen, was ich generell auch richtig finde.

Liebe Grüße

Kolya
 
Wenn das Gericht damals betreuten Umgang geurteilt hat und dieser durch den Vater eingestellt wurde mit der aktenkundigen Begründung, er sei aktuell nicht in der Lage diesen wahrtzunehmen, würde ich mich an Eurer Stelle erst einmal zurücklehnen.

Soll er doch auf Wiederaufnahme des Umganges klagen. Wenn er diesen Schritt geht, holt einen Anwalt ins Boot. Bis dahin entspannen und alles an Euch abrutschen lassen.

Die Gespräche beim Jugendamt sind beratend und unverbindlich. Es ist in der aktuellen Situation irrelevant, wie der Berater das dort sieht. Natürlich bleibt kooperativ und freundlich. Nur, teilt Eure Sorge mit und lehnt Umgang ab. Die Analyse ist für Euch erst einmal nicht nachweiskräftig. Sie zeigt ja nur, dass er gerade nichts konsumiert, aber noch lange nicht, dass der Vater verantwortungsvoll mit dem Kind umgeht. Und da habt Ihr eben schlechte Erfahrungen gemacht.

Nicht dagegen kämpfen. Zurücklehnen und abwarten.
 
Das Argument mit dem unterhält wird in absehbarer Zukunft auch nicht ziehen, weil der Vater keinen job, nicht mal eine Ausbildung hat. Da er nichts verdient, kann er auch nicht zum unterhalt gezwungen werden.
So weit ich weiß, zahlt das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuß bis zum 12.ten Lebensjahr des Kindes(für längstens 6 Jahre).

Es muss aber ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden. Die Mutter bekommt nach Antragsgenehmigung für das Kind monatlich einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich.

Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

> Vielleicht ist das ein Argument für den Vater zur Zustimmung einer Adoption. So wie man das hier liest, geht es um Machtspielchen und das Wohl des leiblichen Vaters, und nicht um das Wohl des Kindes.
 
Also umziehen ist wirklich einen Möglichkeit. Das Problem ist nur, dass wir im Moment noch nicht umziehen können. Erst in 2 Jahren oder so. Außerdem erlischt dadurch nicht sein Sorgerecht und bei großen Entfernungen müssen dann beide Parteien die Hälfte des Weges fahren, damit Umgang stattfinden kann. Oder der Vater darf sein Kind gleich für längere Zeit behalten.
Das Argument mit dem unterhält wird in absehbarer Zukunft auch nicht ziehen, weil der Vater keinen job, nicht mal eine Ausbildung hat. Da er nichts verdient, kann er auch nicht zum unterhalt gezwungen werden.

Wieso könnt ihr denn erst in zwei Jahren umziehen? Ist das wirklich so oder redet ihr euch das nur ein?
 
So weit ich weiß, zahlt das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuß bis zum 12.ten Lebensjahr des Kindes(für längstens 6 Jahre).

Es muss aber ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden. ....

Hier geht es doch um den Umgang, nicht um Unterhalt.

Wieso könnt ihr denn erst in zwei Jahren umziehen? Ist das wirklich so oder redet ihr euch das nur ein?

Sie dürfen ohne Zustimmung des Vaters nicht wegziehen, wenn sich die Eltern das Sorgerecht teilen.
 

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