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Lebensunfähigkeit

@Dalmatiner

Was Du vorranging beschreibst, ist die Schuldenbereinigung von Privatpersonen.

Wenn eine Kleinunternehmerregelung für TE zutrifft, kann sie mit Glück in ein paar Monaten bei einer Otto-Normala-Caritas-Schuldnerberarung unterkommen. Die wenigsten kostenlosen Schuldnerberatungen helfen Kleinerunternehmen, sie dürfen das oft gar nicht!

Was hilft den eine Schuldnerberatung in ein paar Monaten? So gut wie nichts.

Sollte eine andere Form der Selbständigkeit hier vorliegen, kann eigentlich nur ein Anwalt zu Rate gezogen werden, wenn sie es selbst nicht schafft. Steuerberater ist natürlich angesagt. Auch sehr fraglich, ob hier eine PKH greifen würde, denn es kommen ja noch Einnnahmen rein.

Finanzamt und GKV sind explizit keine Gläubiger, mit denen man einen Vergleich abschliessen kann. Das Problem an einem Vergleich generell: dafür muss man erstmal Budget haben, unter 50% machen es viele nicht.

Mir war nur wichtig zum Ausruck zu bringen, dass man die Verschuldung einer Freelancerin nicht mit der Verschuldung von Privatpersonen einfach so in einen Topf werfen kann. Das sind halt zwei unterschiedliche Dinge.
 
Finanzamt und GKV sind explizit keine Gläubiger, mit denen man einen Vergleich abschliessen kann.

In dieser Absolutheit ist die Aussage definitiv falsch. Ich kenne einen Fall aus dem Bekanntenkreis, wo ein spezialisierter Anwalt einen Vergleich mit der GKV ausgehandelt hat (für Anwaltskosten von ca 300€).

Aber erst einmal würde ich versuchen, Widerspruch einzulegen und die Kosten neu berechnen zu lassen, liebe TE.

Falls du in deiner Depression in ärztlicher Behandlung warst, hol dir vom Arzt ein Attest/Bestätigung, dass du damals krank warst und dich nicht kümmern konntest.

Falls du dich damals noch nicht mal zu medizinischer Behandlung aufraffen konntest, schreib einen erklärenden Brief und füge Belege (notfalls Kontoauszüge bei) und beantrage eine Neuberechnung.

Manchmal hilft es auch schon, wenn man vorab mit dem Finanzamt telefoniert und das alles erklärt und dann die Belege sobald wie möglich nachreicht.

Du brauchst dich nicht zu schämen, in diese Falle sind schon viele getappt. Aber du musst dich jetzt wehren.

Wichtig ist, dass du nach Möglichkeit fristgerecht widersprichst,wenn das nicht mehr möglich ist, zumindest Neuberechnung beantragst und falls das auch nicht mehr geht, zumindest mit der GKV einen Vergleich abschließt.

Am besten holst du dir wirklich fachkundige Hilfe. Frag bei der nächsten Schuldenberatung, ob sie dir helfen können.

Wenn nicht, such dir einen Steuerberater und einen Anwalt.
 
Das stimmt, die Schuldnerberatung darf nur für Privatpersonen tätig werden bzw. für Verbraucherschukden. Allerdings ist die TE ja nicht Inhaberin einer Firma, sondern arbeitnehmerähnlich tätige Honorarkraft. Sie muss sich selbst versichern bzw. klären, in welchen Zweigen der Sozialversicherung sie bleiben kann und zu welchen Konditionen.

Die TE schreibt es gibt schon eine Kontopfändung. Da geht alles oberhalb Betrag X weg, egal wie viel sie einnimmt gerade. Anspruch auf PKH hätte sie bestimmt, aber sie kann das nicht nachweisen. Dafür müsste sie ja die ungelesenen Briefe öffnen und bearbeiten.

Das wäre ja aber auch ein Ansatz: die Beratungsstelle klärt, wofür sie in diesem Fall zuständig sind und wofür nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Allerdings ist die TE ja nicht Inhaberin einer Firma, sondern arbeitnehmerähnlich tätige Honorarkraft. Sie muss sich selbst versichern bzw. klären, in welchen Zweigen der Sozialversicherung sie bleiben kann

@Jolinaria meldet sich ja nicht mehr, aber dennoch wollte ich das hier noch klarstellen: wenn du schreibst "arbeitnehmerähnliche Honorarkraft" wäre man direkt beim Thema Scheinselbständigkeit ...

Natürlich ist sie selbstständig mit eigener Gewerbeanmeldung, sie ist Inhaberin ihrer eigenen Firma als Tontechnikerin. Sie arbeitet aus Basis eines Werkvertrages oder eines Dienstvertrages für z. B. Konzertagenturen bzw. Verantaltungsorgas. Dadurch ist sie freiwillig gesetzlich krankenversichert (Selbtzahlerin) und kann, wenn das Geld dafür vorhanden war/ist freiwillig in die AV Arbeitslosenversicherung einzahlen. Die RV wäre erwähnenswert, führt aber hier zu weit .... .

Wie auch immer ...: man kann verstehen, wenn sie sich nicht mehr meldet, weil die ganzen finanziellen Probleme sehr mit Scham behaftet sind.

Ich wünsche Dir viel Glück @Jolinaria - wenn Du das hier noch liest und das Du gute/praktische Hilfen suchst & findest, die Dich unterstützen. 😎
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Honorarkraft muss man zumeist kein Gewerbe anmelden. Schulden sind dann Schulden der Privatperson und folglich kann man das der Schuldnerberatungsstelle vorlegen.

Hat die TE ein Gewerbe angemeldet, dann schuldet die Firma dem Finanzamt und der Krankenkasse das Geld. Sowas regelt die Schuldnerberatungsstelle nicht. Dann bleibt nur Anwalt oder beten übrig. Allerdings würden die trotzdem eine Beratung durchführen und Kontakte vermitteln. Ganz umsonst wäre es auch dann nicht.
 

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