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Gelöscht 125314
Gast
@Dalmatiner
Was Du vorranging beschreibst, ist die Schuldenbereinigung von Privatpersonen.
Wenn eine Kleinunternehmerregelung für TE zutrifft, kann sie mit Glück in ein paar Monaten bei einer Otto-Normala-Caritas-Schuldnerberarung unterkommen. Die wenigsten kostenlosen Schuldnerberatungen helfen Kleinerunternehmen, sie dürfen das oft gar nicht!
Was hilft den eine Schuldnerberatung in ein paar Monaten? So gut wie nichts.
Sollte eine andere Form der Selbständigkeit hier vorliegen, kann eigentlich nur ein Anwalt zu Rate gezogen werden, wenn sie es selbst nicht schafft. Steuerberater ist natürlich angesagt. Auch sehr fraglich, ob hier eine PKH greifen würde, denn es kommen ja noch Einnnahmen rein.
Finanzamt und GKV sind explizit keine Gläubiger, mit denen man einen Vergleich abschliessen kann. Das Problem an einem Vergleich generell: dafür muss man erstmal Budget haben, unter 50% machen es viele nicht.
Mir war nur wichtig zum Ausruck zu bringen, dass man die Verschuldung einer Freelancerin nicht mit der Verschuldung von Privatpersonen einfach so in einen Topf werfen kann. Das sind halt zwei unterschiedliche Dinge.
Was Du vorranging beschreibst, ist die Schuldenbereinigung von Privatpersonen.
Wenn eine Kleinunternehmerregelung für TE zutrifft, kann sie mit Glück in ein paar Monaten bei einer Otto-Normala-Caritas-Schuldnerberarung unterkommen. Die wenigsten kostenlosen Schuldnerberatungen helfen Kleinerunternehmen, sie dürfen das oft gar nicht!
Was hilft den eine Schuldnerberatung in ein paar Monaten? So gut wie nichts.
Sollte eine andere Form der Selbständigkeit hier vorliegen, kann eigentlich nur ein Anwalt zu Rate gezogen werden, wenn sie es selbst nicht schafft. Steuerberater ist natürlich angesagt. Auch sehr fraglich, ob hier eine PKH greifen würde, denn es kommen ja noch Einnnahmen rein.
Finanzamt und GKV sind explizit keine Gläubiger, mit denen man einen Vergleich abschliessen kann. Das Problem an einem Vergleich generell: dafür muss man erstmal Budget haben, unter 50% machen es viele nicht.
Mir war nur wichtig zum Ausruck zu bringen, dass man die Verschuldung einer Freelancerin nicht mit der Verschuldung von Privatpersonen einfach so in einen Topf werfen kann. Das sind halt zwei unterschiedliche Dinge.