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Lebenslanges Wohnrecht möglich?

G

Glühbirnen

Gast
Mein Elternhaus gehört zum Teil meiner Mutter und meinem Vater. Meine Mutter ist schwer pflegebedürftig und lebt im Heim. Den Teil meiner Mutter vom Haus bekomme ich genauso wie den Teil von meinem Vater. Mein Vater möchte seiner Freundin nach seinem Tod lebenslanges Wohnrecht einrichten. Geht das überhaupt falls meine Mutter noch leben sollte? Oder wenn ich den Teil vom Haus geerbt habe? Sprich ohne die Zustimmung von meiner Mutter oder mir?
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Hallo Glühbirnen,

das würde ich einen Anwalt für Erbrecht fragen, denn dies hier ist ein Laienforum und in Deinem Fall geht es um richtige Antworten, die nicht geraten werden sollten.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Die Frage ist so nicht zu beantworten, ohne das GB zu kennen. Dazu ist die Frage, ob er das Wohnrecht schuldrechtlich oder dinglich gewähren möchte.

Sind beide als Bruchteilseigentümer eingetragen, kann Dein Vater nur auf seinem Bruchteil das Wohnrecht der Freundin eintragen. Sind sie als GbR eingetragen, kann die Eintragung für die ganze GbR nur erfolgen, wenn Deine Mutter zustimmt.

Ich würde mit Deiner Mutter abmachen, dass sie nicht zustimmt und passiv bleiben.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Lebenslanges Wohnrecht? Die Immobilie kann nie verkauft werden. Ganz ehrlich? Ich würde das ablehnen. Du hast die Frau sonst für ewige Zeiten an der Backe.
 
G

Glühbirnen

Gast
Die Frage ist so nicht zu beantworten, ohne das GB zu kennen. Dazu ist die Frage, ob er das Wohnrecht schuldrechtlich oder dinglich gewähren möchte.

Sind beide als Bruchteilseigentümer eingetragen, kann Dein Vater nur auf seinem Bruchteil das Wohnrecht der Freundin eintragen. Sind sie als GbR eingetragen, kann die Eintragung für die ganze GbR nur erfolgen, wenn Deine Mutter zustimmt.

Ich würde mit Deiner Mutter abmachen, dass sie nicht zustimmt und passiv bleiben.
Meine Mutter kann leider nicht mehr zustimmen. Ich weiß auch das sie niemals zustimmen würde.

Lebenslanges Wohnrecht? Die Immobilie kann nie verkauft werden. Ganz ehrlich? Ich würde das ablehnen. Du hast die Frau sonst für ewige Zeiten an der Backe.
Ich möchte das auf jeden Fall verhindern. Aber mein Vater wird sich nicht davon abbringen lassen. Er rechnet damit das ich sie rausschmeiße, sobald er stirbt. Er ist fest davon überzeugt später Zuhause bleiben zu können und sie pflegt ihn dann. Sie hat nichts. Keine Immobilien oder Geld. Sie ist abhängig von meinem Vater. Eine neue Wohnung zu finden würde schwierig für sie werden. Es kann natürlich passieren das sie vor ihm stirbt oder ins Heim muss. Oder die beiden trennen sich.

Eigentlich rechne ich inzwischen sogar damit das sie das Haus bekommt. Auch wenn er mir etwas anderes erzählt... Geht das überhaupt wenn der Teil meiner Mutter gehört? Also ein Teil würde mir sowieso am Ende gehören.

Ich glaube es lässt sich wirklich nicht vermeiden das ich mir auch einen Anwalt nehme. Wobei ich das absolut nicht wollte. Aber wenn ich abwarte könnte es für mich zu spät sein.
 

CAT

Aktives Mitglied
Anwalt!

Denn es tun sich zig Fragen auf:
Eltern noch verheiratet oder geschieden, Eintrag im Grundbuch, ggf. zu erwartende Hochzeit der Noch-Freundin (denn dann würden die Karten ohnehin neu gemischt) usw. usf.

Also am Besten einen Anwalt konsultieren. Gibt auch online Anwälte , die sind nicht wahnsinnig teuer und es geht schnell und komplikationslos (ohne weitere Anfahrt, lange Terminlisten usw.)

z.B.

 
G

Glühbirnen

Gast
Anwalt!

Denn es tun sich zig Fragen auf:
Eltern noch verheiratet oder geschieden, Eintrag im Grundbuch, ggf. zu erwartende Hochzeit der Noch-Freundin (denn dann würden die Karten ohnehin neu gemischt) usw. usf.

Also am Besten einen Anwalt konsultieren. Gibt auch online Anwälte , die sind nicht wahnsinnig teuer und es geht schnell und komplikationslos (ohne weitere Anfahrt, lange Terminlisten usw.)

z.B.

Meine Eltern sind noch verheiratet. Ich könnte mir allerdings vorstellen das mein Vater seine Freundin heiraten würde wenn meine Mutter sterben sollte.

Im Grundbuch stehen meine Mutter und mein Vater.

Fällt die Hälfte meiner Mutter nicht erst meinem Vater und dann mir zu?

Von meiner Mutter existiert kein Testament.
 

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