G
Glühbirnen
Gast
Mein Elternhaus gehört zum Teil meiner Mutter und meinem Vater. Meine Mutter ist schwer pflegebedürftig und lebt im Heim. Den Teil meiner Mutter vom Haus bekomme ich genauso wie den Teil von meinem Vater. Mein Vater möchte seiner Freundin nach seinem Tod lebenslanges Wohnrecht einrichten. Geht das überhaupt falls meine Mutter noch leben sollte? Oder wenn ich den Teil vom Haus geerbt habe? Sprich ohne die Zustimmung von meiner Mutter oder mir?