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Lastschrift über 25Mio Euro

Wenn Du irrsinnigerweise trotzdem 250 Euro abdrücken sollst - warum investierst Du nicht ein paar Euros in die Auskunft eines Rechtsanwaltes?
 
In meinen Augen eine Frechheit diese Gebühr,dazu noch in dieser Höhe, zu verlangen.


Ich würde mich sofort an einen Anwalt wenden.



Bank-/Kreditrecht
09.03.05

BGH: Bankgebühren wegen abgewiesener Lastschriften unzulässig


Der BGH hat mit aktuellem Urteil vom 08.03.2005 (AZ XI ZR 154/04) entschieden, dass Banken keine Gebühren dafür erheben dürfen, dass eine Lastschrift wegen fehlender Deckung zurück gewiesen wird.



Hintergrund ist, dass die Dresdner Bank ihre Kunden mit EUR 6,00 pro Rückbuchung belastete. Hiergegen gab es bereits eine BGH-Entscheidung aus dem Jahr 1997 (AZ XI ZR 296/96), die aber lediglich zur Folge hatte, dass die Dresdner Bank die Gebührenpflicht aus dem Preisverzeichnis strichen, aber dennoch dieses Entgelt als "Schadensersatz" forderten. Der BGH sieht dies als Umgehung seiner Rechtsprechung.

Bank Gebühren Rückbuchung unzulässig - Google-Suche
 
In meinen Augen eine Frechheit diese Gebühr,dazu noch in dieser Höhe, zu verlangen.


Ich würde mich sofort an einen Anwalt wenden.



Bank-/Kreditrecht
09.03.05

BGH: Bankgebühren wegen abgewiesener Lastschriften unzulässig


Der BGH hat mit aktuellem Urteil vom 08.03.2005 (AZ XI ZR 154/04) entschieden, dass Banken keine Gebühren dafür erheben dürfen, dass eine Lastschrift wegen fehlender Deckung zurück gewiesen wird.



Hintergrund ist, dass die Dresdner Bank ihre Kunden mit EUR 6,00 pro Rückbuchung belastete. Hiergegen gab es bereits eine BGH-Entscheidung aus dem Jahr 1997 (AZ XI ZR 296/96), die aber lediglich zur Folge hatte, dass die Dresdner Bank die Gebührenpflicht aus dem Preisverzeichnis strichen, aber dennoch dieses Entgelt als "Schadensersatz" forderten. Der BGH sieht dies als Umgehung seiner Rechtsprechung.

Bank Gebühren Rückbuchung unzulässig - Google-Suche

Diese Urteile betreffen leider nur den Zahlungspflichtigen, nicht aber denjenigen der die Lastschrift veranlasst hat!
 
Wenn Du irrsinnigerweise trotzdem 250 Euro abdrücken sollst - warum investierst Du nicht ein paar Euros in die Auskunft eines Rechtsanwaltes?

werde ich machen wenn ich es schriftlich habe das die Bank auf die Gebühr von 83.000 verzichtet, ich möchte vermeiden das die Bank gegen mich statt für mich arbeitet sonst kann das ein Eigentor werden
 
Zitat:

Anfechtbarkeit
Gültig zustande gekommene Rechtsgeschäfte werden durch Anfechtung mit rückwirkender Kraft nichtig. Anfechtungsgründe sind:
a) Irrtum
Irrtum in der Erklärung: Die Äußerung des Erklärenden entspricht nicht dem, was er äußern wollte.
Irrtum in der Übermittlung: Die Willenserklärung ist durch die mit der Übermittlung beauftragte Person oder Anstalt unrichtig weitergegeben worden.
Irrtum über wesentliche Eigenschaften der Person oder Sache. Die Eigenschaften, über die man sich geirrt hat, müssen für die Abgabe der Willenserklärung wesentlich gewesen sein.
Anfechtungsberechtigt ist, wer sich geirrt hat. Die Anfechtung muss unverzüglich nach Entdeckung des Irrtums erfolgen. Entsteht durch die Anfechtung ein Schaden, ist der Anfechtende ersatzpflichtig. Kein Anfechtungsgrund besteht bei Irrtum im Beweggrund (Motiv), der zur Abgabe der Willenserklärung geführt hat, sowie bei schuldhafter Unkenntnis.
--------------------------------------------------------------

Bliebe eigentlich nur die Frage zu klären, ob der versursachte Schaden ( eine einfache Rückbuchung vermutlich ) wirklich in dieser Höhe entstanden ist.
Da würde ich abwägen, wo weniger zu zahlen ist..........
 
Sorry, das ich jetzt das sage und ich wohl die einzige bin.

Warum hat man denn nicht kontrolliert, bevor man das okay gegeben hat?

Ich z.B. kontrolliere fünfmal nach, das ich alles korrekt eingegeben habe.


Ich bin dafür, das Dummheit bestraft werden soll. Denn sowas kann doch einfach kein Versehen sein. So dumm kann kein Mensch sein.

Susi
 

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