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Lange her,aber nicht vergessen

L

lulu

Gast
Hallo!
Ich hoffe,das mir jemand helfen kann.
Vor 5 Jahren war ich in einer Beziehung die mit viel Gewalt zu tun hatte.
Ständige Schläge und ausraster gehörten dazu.
Als letzte Tat schlug er mich so hart ins Gesicht das ich fast 2 Zähne verloren habe und diese nur mit Mühe gerettet werden konnten.
Ich habe ihn angezeigt und vor Gericht gebracht.Alles was passierte war das er sich mir nicht mehr nähern durfte.
Körperverletzung wurde wegen nichtinteresse der Öffentlichkeit eingestellt.
Ich kann dieses bis heute nicht vergessen und würde ihn gerne nochmals in einem Zivielprozess wegen Körperverletzung stehen sehen.
Ihr werdet Euch sicher die Frage stellen warum ich diese will.
Ich bin jetzt soweit alles noch einmal aufzurollen,damals wollte und konnte ich nicht mehr.
Kann mir jemand sagen wie die Chancen für einen Prozess stehen?
Oder ist dieser Fall verjährt?
Danke,fürs Lesen und eine Antwort!
 
Hallo Lulu,
dir ist ja wirklich schlimmes wiederfahren. Also verjährt dürfte dies keines Falls sein. Alles Privatrecht betrifft verjährt erst nach 30 Jahren, alles was öffentliches Recht betrifft verjährt nach 2 Jahren. Bin zwar nicht mehr so ganz sicher, da meine RA-Gehilfinnen-Ausbildung schon einige Jahre zurückliegt und ich in diesem Beruf auch lange nicht mehr tätig war. Aber frage doch ganz einfach mal bei einem Anwalt nach.

Alles Gute für Dich
Petra
 
Hallo Lulu,

darf ich dich fragen, warum du " ihn gerne nochmals in einem Zivielprozess wegen Körperverletzung stehen sehen" möchtest?
Was ist dein Beweggrund?
 
Hallo Lulu,
wenn er dich seit damals in Ruhe lässt, nicht mehr bedroht und verfolgt, würde ich auch nichts mehr unternehmen. Schlafende Hunde soll man nicht wecken. Vielleicht hat ihm die Strafandrohung vom Gericht geholfen, sein Leben besser in den Griff zu bekommen. Dann sollte es damit gut sein.
Es ist zwar schlimm, was dir passiert ist und die seelischen Schäden sind sicher nie mehr ganz zu kitten, aber es wird für dich nicht leichter, wenn du alls wieder aufwühlst, ihn wiedersiehst, wieder Angst haben musst.
LG knotti
 
Hallo !

Erst mal finde ich es gut und sehr mutig von Dir das Du ihn damals angezeigt hast!!!!!!!!!

Aber das komische finde ich das Du ihn nach so langer Zeit wieder vor Gricht bringen willst , ob das geht kein Plan .....Und ich versteh das auch ehrlich gesagt nicht!!!!! Ich habe auch die Hölle hinter mir , und weiß was es heißt Angst zu haben.

Deshalb sei doch FROH das Du RUHE hast vor ihm.....und Du willst wieder alles aufrollen versteh ich nicht, ok Du kannst es nicht vergessen das ist klar, das kann ich auch nicht, aber ich glaube nicht das es Dir besser geht wenn Du ihn vor Gericht bringst, nach so langer Zeit, ich denke er wird nur wieder wütend auf Dich und Deine Angst beginnt von vorn........

Alles Liebe Shalimar
 

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