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Ladendiebstahl bei Jugendlichen - Reaktion?, Was erwartet uns?, Gründe?

  • Starter*in Starter*in LilaLaune
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L

LilaLaune

Gast
Ich bin sehr verzweifelt und auch sehr sauer und enttäuscht. 🙁

Meine Tochter (gerade 16 geworden) hat vorgestern in einem Geschäft einen Ladendiebstahl begangen. Sie hat ein Rock im Wert von 12,-- € eingesteckt. Sie war zusammen mit zwei Freundinnen, sie und eine andere hatten was und beide wurden erwischt.
Ich habe sie zusammen mit meinem Mann von der Polizei abgeholt. Kurz Protokoll unterschreiben und nach Hause.
In dem Geschäft gibt es zwei Jahre Hausverbot außerdem muss sie 50,-- Gebühren zahlen.

Jetzt warte ich auf Post von der Staatsanwaltschaft. Lt. Polizei wird verschieden entschieden: Einstellung des Verfahrens, Sozialstunden o.ä. .
Hat jemand Erfahrungen wie bei solchen Straftaten üblicherweise verfahren wird. Eine Einstellung ohne Anhörung/Gerichtsverfahren kann ich mir nicht vorstellen. Sie ist ja schließlich über 14 und damit strafmündig. Wieviel Sozialstunden gibt es üblicherweise, gibt es auch die Möglichkeit von Jugendarrest? Bekommt das Jugendamt einen Bericht. Sind wir jetzt da unter Beobachtung?

Mein Kind ist bisher noch in keinster weise polizeilich aufgefallen. Es war ihr erstes Vergehen.

Sonst gibt es keine riesigen Probleme. Schulisch läuft nicht alles ganz rund. Aber noch kommt sie mit Sie geht auf das Gymnasium. Sie treibt sich nicht rum (blöd gesagt). Ich meine keine Probleme mit nächtlichem Wegbleiben, Alkohol, Drogen ... Sie ist immer pünklich zu Hause. Sie hat nette Freundinnen (auch die andere Diebin fand ich bisher nett- jetzt überlege ich den Kontakt überdenken) Wir ecken schon ganz schön aneinander aber das lege ich unter "normale bis starke Pupertätsproblem" ab. UND nun SOWAS.

Sie verbaut sich Ihre Zukunft. Hat jetzt einen Eintrag im Führungszeugniss. :mad: Klasse !

Ihre Aussage: hat sie noch NIE vorher gemacht. Ist der erste Versuch gewesen (soll ich das glauben??)

Ich habe nicht viele gesagt. Sie war etwas zerknirscht. War ihr schon peinlich, hat man gemerkt. Aber nun nicht in Tränen aufgelöst (was ich angebracht gefunden hätte).

Ich bin sehr enttäuscht und frage mich was ich falsch gemacht haben. Ich habe mein Vertrauen vollständig verloren und werde ein ungutes Gefühl haben wenn ich weiß sie geht wieder mal mit Freundinnen shpppen :wein:. Echt Mist sowas.

Geht das ohne Wissen der Schule (Lehrer..) ab. Währe ja toll, wenn sie da als Dieb verschrien wäre.

Wie reagiere ich? Strafe?

Was erwartet sie vom Gericht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nagel mich nicht fest, aber soweit ich weiß, wird deine Tochter sicherlich keinen Eintrag in ihrem Führungszeugnis bekommen.
 
Nagel mich nicht fest, aber soweit ich weiß, wird deine Tochter sicherlich keinen Eintrag in ihrem Führungszeugnis bekommen.

Das währe ja schon mal ein Lichtblick. Dann ist ihre Zukunft bezügl. Berufswahl schon mal nicht in Gefahr. Ich habe da schon in vielen berufen schwarz gesehen.


Noch eine Frage:
(Habe in einem älterem Treat sowas von einer Mutter gelesen) :
Währe es gut wenn ich mich gleich beim Jugendamt melde?
Oder lieber abwarten?
Wird ein Nichtmelden/Nichtkümmeren der Eltern als schlecht ausgelegt wenn wir vor den Richter müssen?
Ich weiß KIND muss vor den Richter - aber ich fühle mich als ""versagende Mutter" auch sehr sehr schuldig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mir nicht vorstellen, daß deine Tochter einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommt. Sie ist schließlich keine Schwerkriminelle.
Warum sollte das Jugendamt über den Ladendiebstahl informiert werden, wenn deine Tochter bisher nicht auffällig war.
Es ist zwar eine unangenehme Sache, aber ich glaube du machst dich zu verrückt. Ich glaube auch nicht, daß deine Tochter vor Gericht erscheinen muss. Wahrscheinlich kommt sie mit einer Geldstrafe davon.
Polizei und Gericht werden mit Sicherheit auch nicht die Schule informieren. Für deine Tocher war es bestimmt eine Lehre. Ich denke mal, daß sie sich dieser Peinlichkeit nicht nochmal aussetzen wird.
Die Geldstrafe würde ich ihr vom Taschengeld abziehen oder ihr raten sich einen Nebenjob zu suchen.

LG Punto
 
Sorry, aber nun bleib mal locker. Ja, ist S****, dass sie geklaut hat. Aber davon geht die Welt nicht unter, es macht sie nicht zu einer Schwerkriminellen, dich nicht zu einer Versager-Mutter und das Jugendamt lassen wir mal ganz aus dem Spiel.
 
Hallo!

Huiuiui, soviel Aufregung. Mal immer schön die Kirche im Dorf lassen. 🙂

Zum Thema Führungszeugnis:

6. Was steht in einem Führungszeugnis?

Wenn im Führungszeugnis steht:
"Inhalt: Keine Eintragung",
dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.
Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt.
Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.
Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen.

Quelle: BfJ Startseite

Was das Jugendamt und die Schule betrifft:
Würde mich sowohl bei dem Einen, als auch bei dem Anderen wundern, wenn da großartig was passieren würde. Wenn Deine Tochter bisher nicht auffällig war, gehe ich davon aus, dass das das Jugendamt einen feuchten Kehrricht interessiert - ich vermute, die haben besseres zu tun, als sich um all die Jugendlichen zu kümmern, die in ihrer Pubertät einen Ladendiebstahl begehen - und das sind mit Sicherheit nicht wenige.
Und die Schule hat das ja mal sowieso garnicht zu interessieren, was Deine Tochter in ihrer Freizeit so treibt. Solange sie klug genug ist, mit dieser Aktion nicht hausieren zu gehen, sollte da alles im grünen Bereich bleiben.

Ich an Deiner Stelle würde einfach ruhig bleiben und auch das unter "schwierigem pubertärem Verhalten" abhaken. Wie gesagt, ich denke mal, dass ne Menge Jugendliche sowas versuchen. Ich stimme aber auch Punto zu, dass sie die Geldstrafe von ihrem Taschengeld bezahlen sollte. Meine Eltern hätten mir dermaßen die Ohren langgezogen, wenn ich mir sowas erlaubt hätte, heieieiei.... 🙄 Möglicherweise wäre es auch sinnvoll, mal die Gründe für diese Sache herauszufinden. Jugendliche Abenteuerlust? Ist sie von ihren Freundinnen dazu überredet worden? Wusste sie, welche Konsequenzen das haben kann und weiß sie auch, welche Konsequenzen das haben wird, wenn sie das nochmal macht? Ich denke, ein klärendes Gespräch wäre da schon von Nöten.

Grüßle,
Blackfield
 
Keine Angst,
generell wird nach § 153 StPO eingestellt, wenn es ein Ersttäter und dann noch ein Diebstahl geringen Sachwertes war (§§ 242, 248 a StGB).
Erst recht, bei Jugendlichen.

"Generell" will aber heißen, dass auch hier tat- und schuldangemessen beurteilt wird.

Wenn also Deine Tochter den Eindruck erweckt, dass sie einer "Lehre" bedarf, kann es auch gegen Auflagen (gemeinnützige Arbeit o.ä.) eingestellt, oder eine Geldstrafe geben.
Bei Erwachsenen wären das bei einer Ersttat, die einen Dämpfer braucht etwa 20 Tagessätze, oder bei einer zweiten Tat nach §§ 242, 248 a StGB.
Bei Jugendlichen muss sie eher was schaffen. Obwohl....bei den Taschengeldhöhen heutzutage...;-)

Also mach ihr mal schön ein schlechtes Gewissen und ein bißchen Angst mit der bösen, bösen Justiz, aber sei für Dich selbst und vor allen Dingen sie beruhigt, es wird definitiv nichts ins Führungszeugnis kommen ;-)
 
Nicht DU,sondern Töchter +Freundin sollten von sich aus
tätig werden-->
es gibt beim Gericht eine "Jugendstaatsanwaltschaft"--> Jugendgerichtshilfe.

Dort mal vorstellig werden--beide..mit Mama von mir aus

(besser ist: allein!)--und um Gespräch bitten.

Meines Wissens bekommen sie eine Ladung..aber..ich würde halt selbst hingehen.
Dann ist es schneller vom Tisch.
Wirkt auch besser....

Wenn sie sich kümmern
(logo die Entschuldigung--schriftlich --da ja Hausverbot 😉 ),
wird das ohne Folgen bleiben.

Nur...naja...hoffentlich bleibt es bei der Einmaligkeit.


Gruß!

Micky
 
Da passiert nix mich haben sie auch einmal beim klauen erwischt (das erste und einzigemal wo ichs gemacht habe und direkt erwischt) .
Da kam die Polizei es wurde aufgenommen dann wurde ich nach Hause gebracht und irgenwann kam so ein Brief das alles erledigt ist das war es schon.
 

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