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Kündigung???

C

Chris1987

Gast
Hallo ich bin im 2 Ausbildungsjahr und bin nun jetzt etwas länger krank geschrieben war im 1 jahr schon 2-3 wochen krank geschrieben. Diese Krankheitstage waren aber alle entschuldigt kann mich trotzdem der betrieb kündigen.
 

ewk

Mitglied
Hallo,

wenn es so ist wie du schreibst das alle Fehlzeiten durch Krankschreibung belegt sind und diese aus rechtzeitig beim Arbeitgeber eingegangen sind ist eine Kündigung unwahrscheinlich.

Allerding sollte deine Krankheit dich daran hindern deinen Beruf auszuüben. z.B. Mehlallergie bei einem Koch oder Bäcker, kann er den Lehrvertrag aufheben lassen weil es wahrscheinlich ist das du dein Ausbildungziel, also einen Abschluß nicht erzielst.

Auf jedenfall muß bei einer Auflösung der Ausbildungsvertrages die Kammer informiert sein und zustimmen

G
Erwin
 
H

hefti75

Gast
Hallo Chris,
du bist in der Ausbildung, es ist rechtlich nahezu unmöglich dich vor ende der ausbildung zu entlassen. deine krankheit ist kein grund zur entlassung/kündigung. also mach dir nicht soviele sorgen.
 

DeLuXe

Mitglied
Der Kündigungsschutz für AZUBIS geht sogar soweit das du rechtlich gesehen sogar selbst nur unter bestimmten Vorrausetzungen Kündigen darfst... Der Staat setzt bei Azubis eine gewisse unreife aufgrund des alters voraus... Daraus ergibt sich das Er den Ausbildern vorschreibt das diese Dir helfen sollen... Also wie hefti gesagt hat bist du quasi unkündbar... (rechtl. gesehen)

Sogar wenn du die Prüfung nicht schaffen solltest muss dich dein Arbeitgeber halten! und dir Helfen di Prüfung zu schaffen...

Zitat aus dem Ausbildungsgesetz: "Das Ausbildungsverhältnis endet mit bestandender Abschlussprüfung!"
Nicht mit ende des Ausbildungsvertrages!

Also null Problemo!
 
G

Gast

Gast
Der Kündigungsschutz für AZUBIS geht sogar soweit das du rechtlich gesehen sogar selbst nur unter bestimmten Vorrausetzungen Kündigen darfst...
Wo kann man DAS denn nachlesen???

Ein Auszubildender darf zu jeder Zeit den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, wenn er diese Ausbildung nicht weiterführen möchte!! Es ist sogar möglich, fristlos zu kündigen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen.

Allerding sollte deine Krankheit dich daran hindern deinen Beruf auszuüben. z.B. Mehlallergie bei einem Koch oder Bäcker, kann er den Lehrvertrag aufheben lassen weil es wahrscheinlich ist das du dein Ausbildungziel, also einen Abschluß nicht erzielst.
Nein, auch das nicht. Ein Arbeitgeber kann und darf gar nicht entscheiden, ob man auf Grund einer Allergie oder einer anderen Erkrankung sein Ausbildungsziel erreichen wird oder nicht!!! Das kann nur ein Arzt!

Aufhebungsverträge sollten grundsätzlich nicht geschlossen werden, weil sie zum Nachteil des Arbeitnehmers / Auszubildenden sind.
 

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