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Kündigung während der Probezeit

S

Sonnenblume2705

Gast
Hallo,

ich habe ein grosses Problem.

Habe mich bei einer Stelle beworben, und auch dort am 24.04.2008 den Arbeitsvertrag unterschrieben und mir wurde davor ein Probetag zugesichert. Es war leider nur eine Stunde in der man mir erklärt hat wo sich die Arbeitsutensilien befinden und man hat mir die Arbeitsräume gezeigt.

Natürlich habe ich diesen Arbeitsvertrag gleich voller Freude unterschrieben und habe nun zwei Tage in dieser Firma gearbeitet. Dabei habe ich festgestellt, dass mir diese Arbeit überhaupt nicht gefällt (zu trocken) ist. Ich habe mir darunter etwas anderes vorgestellt.

Nun möchte ich mein Arbeitsverhältnis in der Probezeit kündigen. Ich hätte auch schon eine neue Arbeit, die ich ab Juni beginnen könnte.

Nun meine Frage:

Wie kann man ein Kündigungsschreiben verfassen, welches aufgrund von "nicht gefallen" der Arbeit, ausgeht??

Der Absatz in meinem Vertrag lautet:



Das Arbeitsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Seite mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden.


Es ist eine Probezeit bis zum 30.11.2008 vereinbart.


Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand schnell antworten würde :)

Grüsse
Sonnenblume2705
 

Sisandra

Moderator
Hi Sonnenblume2705,

wenn ein Arbeitnehmer kündigt, muss er überhaupt keinen Grund angeben. Du kannst kurz und knapp schreiben:

Sehr geehrte/r Herr oder Frau Chef,

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis in ihrer Firma XXXXX fristgerecht zum 01.06.08.

Mit freundlichen Grüßen

Sonnenblume

Meist, gerade in kleineren Firmen wird sowieso nachgefragt, warum du nicht bleiben möchtest. Dann kannst du ja immer noch sagen, dass es dir sehr leid tut, aber dass du dir unter der Arbeit etwas anderes vorgestellt hättest.

Alles Gute
Sisandra
 
S

Sonnenblume2705

Gast
Hallo Sisandra,

also kann ich trotz Probezeit nicht zwei Wochen zum Monatsende kündigen?

LG
 

Sehnsüchtige

Aktives Mitglied
Normalerweise steht in dem Arbeitsvertrag auch drin, wie sich die Kündigungsfrist während der Probezeit verhält. Ist das bei dir nicht so?

Selbst gesetzlich gesehen, kannst du doch innerhalb von 4 Wochen zum Wunschtermin kündigen, oder sehe ich das falsch?
 

Sehnsüchtige

Aktives Mitglied
Dann müssten für dich doch die 2 Wochen in Frage kommen, da ja zur Probezeit nichts anderes angegeben war. Sonst könnte man sich diese Zeit ja schenken.

LG Sehnsüchtige
 

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