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Kriegt man so einfach Grundsicherung?

  • Starter*in Starter*in Sternenkindlein
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S

Sternenkindlein

Gast
Hi,
ich bekomme seit 2 Jahren Hartz IV und nun hat mir meine Sachbearbeiterin einen Antrag auf Grundsicherung zugeschickt, den ich ausfüllen und unterschreiben soll, sonst bekomme ich Sanktionen.

Na ok ich habe den Antrag jetzt ausgefüllt und zurück geschickt.

Aber die Logik die dahinter steckt erschließt sich mir nicht. Kriegt man denn so einfach Grundsicherung, wenn man Hartz IV bezieht oder was soll das nun?

MfG
 
Hallo,

Grundsicherung erhält man, nachdem eine Erwerbsminderung festgestellt wurde, jedoch keine Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente bestehen (oder wenn der Rentenanspruch so niedrig ist, dass er mit der Grundsicherung ergänzt werden muss, um den Lebensunterhalt zu sichern).

Wenn du also dem Jobcenter (dauerhaft, aus gesundheitlichen Gründen) nicht für Vermittlungen in Tätigkeiten zur Verfügung stehst, verliert es seine Zuständigkeit und verweist deshalb auf einen Renten- oder Grundsicherungsantrag.
 
Das bedeutet also, dass man unbegrenzt Hartz4 bekommt ohne irgendwann in die Sozialhilfe abzurutschen ? Dann würde man aber immer dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen müssen, oder ?

Mich interessiert das nur mal so....

Zuza
 
Hartz IV ist doch eine Form von Sozialhilfe oder nicht? Ich dachte Sozialhilfe gebe es heute nicht mehr, sondern nur noch Hartz IV, ALG 1 und Grundsicherung.

Ich musste dem Arbeitsamt bislang in dem Sinne nicht zur Verfügung stehen. Ich könnte mich auch nach Mallorca absetzen und 1x jährlich einen neuen Weiterbewilligungsantrag nach Deutschland schicken. 😀
 
Soweit ich das mit der Grundsicherung verstanden habe bekommst du einen Antrag wenn fest steht das du den Arbeitsmarkt nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung stehst. D.h. du für nicht mehr arbeitsfähig befunden wirst.
 
Hartz IV ist doch eine Form von Sozialhilfe oder nicht?

ALG II (Hartz IV) ist die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB 2.

Was du nun beantragen sollst, ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB 12.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - einfach teilhaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Hättest du Rentenansprüche, würdest du stattdessen aufgefordert werden, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Bei beidem - also sowohl Rente als auch Grundsicherung bei Erwerbsminderung - muss die tatsächliche Bedürftigkeit zunächst festgestellt werden ("Sie liegt immer dann vor, wenn das Leistungsvermögen wegen Krankheit oder Behinderung vermindert ist, so dass man auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Von der Dauerhaftigkeit ist auszugehen, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann." Zitat aus obigem Link).

Ich dachte Sozialhilfe gebe es heute nicht mehr, sondern nur noch Hartz IV, ALG 1 und Grundsicherung.

Die Sozialhilfe umfasst:
1. Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40),

2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46b),
(...)
SGB 12 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zw�lftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)

Ich musste dem Arbeitsamt bislang in dem Sinne nicht zur Verfügung stehen. Ich könnte mich auch nach Mallorca absetzen und 1x jährlich einen neuen Weiterbewilligungsantrag nach Deutschland schicken. 😀

Naja...
Grundsicherung für Arbeitsuchende - einfach teilhaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
 

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