Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kredit mit Bürgschaft

  • Starter*in Starter*in Gast / Manuela
  • Datum Start Datum Start
G

Gast / Manuela

Gast
Hallo ,
es wird hiermit höflichst angefragt , wer sich mit Kredite auskennt sowie über einen Darlehenantrag mit einer Bürgschafterklärung Erfahrung gemacht hat .

Ich habe eine sehr nette liebe Freundin , die aufs Auto angewiesen ist und somit 50 GdB - G - hat . Meine Freundin wurde unverhofft wegen Werksschliessung schon vorab ihren Job gekündigt und ihr Auto endet mit
der letzten Rate im November und muss das ( Kein Leasing Fahrzeug )
Auto Anfang Dezember zurückgeben :-(

Meine Freundin könnte das Fahrzeug mit einer weiteren Finanzierung
bekommen , nur weil sie unverschuldet einen negativen Schufa Eintrag hat !

Frage :
Kann ich für meine Freundin Bürgen ? Was muss ich tun um ihr das Fahrzeug nicht abgeben zu müssen ? Ich weis Ihr werdet alle " nur keine Bürgschaft machen ) . Ich bin gering verdiener ( 800 Euro) . Die Rate sind vorab für 36 Monate vereinbart und soll bei 150 Euro liegen .

Meine Freundin hat immer die Raten (47 Monate) ohne Verzug von Ihrer Hausbank abgebucht bekommen und der KFZ Brief liegt immer noch bei Autohausbank ! Warum machen sie soviele Probleme ?

Ich muss meine Freundin helfen und kennen uns seit 45jahren schon !!!

Ich bitte dringend um Rat . Danke 😱)
 
Ob bürgen oder nicht, dazu möchte ich keinen Rat geben. Das ist eine Sache des Vertrauens und sollte jeder selber entscheiden.

Die Frage ist, ist das Fahrzeug nun bezahlt oder nicht? Warum eine neue Finanzierung?

Es stellt sich für mich die Frage, wenn der Kreditnehmer, der arbeitslos wird, nun in Zahlungsschwierigkeiten kommt, dann haftet der Bürge in voller Höhe.

Kann der Bürge dies, wenn er über ein Einkommen in Höhe von 800 € im Monat verfügt?

Wird er von der Bank überhaupt als Bürge akzeptiert, da er mit seinem Einkommen von 800 € unter der Pfändungsfreigrenze liegt?

Eine Bürgschaft wäre somit für die Bank ohne Sinn, da nicht durchsetzbar, da sittenwidrig.

Ob der Schufaeintrag bei der Freundin gerechtfertigt ist oder nicht, das kann ich aufgrund der gegebenen Informationen nicht beurteilen.
 
Danke für Ihre 2. Antworten ;-)

Das Auto besteht noch in Finanzierung und habe eine Schlussrate von knapp
4800 Euro zu zahlen oder kann das Fahrzeug zurückgeben oder weiter finanzieren . Die Finanzierung endet per Dezember und ist ein sogenannter "After buy" finanzierung z.B. diesen Link : http://www.opel.de/shop/finance/gma...JxvWJvhht57J1QcwXvhW3fPN!1299331623!-65373765

Meine Freundin ist auf das Auto angewiesen und bis dato wurde von ihrem Konto per Lastschrift ohne Ratenverzug abgebucht .

Gruss , Manuela
 
Hallo ,

ich habe einen Bürgen bekommen , welche auch als 2. Kreditpartner
beim Autohaus bei einem Einkommen von 1280 Euro angenommen wurde .

Es geht schon wenn man bei der Schufa einen oder mehrere negative hat und trotzdem meine Freundin die Rate ohne weiteres bezahlt .

ich freue mich für meine Freundin das es geklappt hat .
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben