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Krankschreibung Maßnahme Jobcenter

G

Gelöscht 114641

Gast
Hallo,
ich mache eine Maßnahme beim Jobcenter die bislang online/telefonisch stattfand wegen Corona, jetzt aber wieder vor Ort. Und jetzt merke ich, dass ich aufgrund meiner Erkrankung nicht fähig bin an der Maßnahme teilzunehmen. In langweiligen Situationen schlafe ich sehr schnell ein und die Maßnahme ist todlangweilig. Also werde ich mich krankschreiben lassen müssen.

Ich werde aber weiterhin zur Arbeit gehen. Das ist auch kein Problem, da ich dort nicht unter Langeweile leide. Aber könnte es da Probleme seitens des Jobcenters geben?

MfG
 
G

Gelöscht 114641

Gast
Nicht wegen Langeweile. Aber wegen meiner Erkrankung. Mit den Krankenkassen habe ich nichts zu tun. Die Rechnung zahle ich privat.
 

weidebirke

Urgestein
Nein, arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig. Das bedeutet, dass Du dann auch nicht arbeiten kannst.

Allenfalls könntest Du ein Attest abfordern, dass Dir die Teilnahme an verschiedenen konkreten Situationen krankheitsbedingt nicht möglich ist.
 

weidebirke

Urgestein
Das muss ich jetzt nicht juristisch belegen, das ergibt sich aus dem gesunden Menschenverstand. Eine AUB bescheinigt eine generelle Arbeitsunfähigkeit. Dort wird nicht spezifiziert, für welche Tätigkeiten man arbeitsunfähig ist und für welche nicht. Also kann ein Arbeitgeber oder Leistungsträger sich berechtigt fragen, wieso Du bei dem einen Job krank sein sollst und beim anderen nicht.

Zumal Dein Problem ja kein heilbarer akuter Zustand ist, der nach einer gewissen Genesungszeit vorbei ist. Es ist ein dauerhafter Zustand, der eher ein Fall für für Reha-Maßnahmen/ den Rententräger ist.
 
G

Gelöscht 114641

Gast
Das Jobcenter wird mir kaum Sanktionen verhängen mit der Begründung, dass ich nicht über einen gesunden Menschenverstand verfüge.
Kannst du das belegen, dass eine AU eine generelle Arbeitsunfähigkeit bescheinigt? Der Paragraph ist mir nämlich nicht bekannt.

"Also kann ein Arbeitgeber oder Leistungsträger sich berechtigt fragen, wieso Du bei dem einen Job krank sein sollst und beim anderen nicht. "

Das kann er ja gerne tun. Kann ich (oder Arzt) auch gerne begründen: In langweiligen Situationen werde ich totmüde, schlafe ein, komme nicht mehr sicher nach hause, beginne zu halluzinieren und bin den Rest des Tages zu nichts mehr zu gebrauchen. Meine Arbeit hingegen ist nicht langweilig, sodass ich die problemlos ausführen kann.
 
G

Gelöscht 114641

Gast
Eine Diagnose geht dem Jobcenter nichts an. Und selbst wenn sie die bekämen: Was soll einen Jobcenter-Mitarbeiter dazu qualifizieren zu beurteilen, ob es mir mit meiner sehr seltene Erkrankung möglich ist lange zu sitzen oder nicht?
 

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