Darknessgirl
Aktives Mitglied
Ich finde jetzt nicht, dass es etwas mit Ausbeutung zu tun hat. Arbeit ist ein Vertragsverhältnis zwischen AG und AN: Wenn der AG mich bezahlt, hat er im Gegenzug Anspruch auf meine Zeit. Also auch das Recht, zu wissen, was ich da so treibe.
Der AG muss ja auch Vertretungen einplanen etc. und am besten sofort wissen, wann du wiederkommst. Ich finde es legitim und auch fair gegenüber deinen Kollegen, die ja für dich mitarbeiten müssen. Ohne AU weiß der AG ja nicht, ob/wann du voraussichtlich wirklich wiederkommst.
Wenn man ein Wiedereingliederungsgespräch ablehnt, darf man sich nicht beschweren, dass der AG keine Rücksicht auf die Krankheit nimmt, denn das hat er damit ja angeboten 😕. Ob man damit zufrieden ist, ist ja eine andere Frage. Deine chronische Krankheit geht den AG unabhängig davon durchaus etwas an, wenn es deine Arbeitsleistung beeinträchtigt, die betriebliche Sicherheit gefährdet ist oder wenn du Hilfsmittel benötigst, z.B. andere Stühle etc..
Was nicht so gut ist, dass der AG in diesem Falle seine AN nicht gleich behandelt. Warum lässt er nicht einfach alle AN am 1. Tag eine AU abgeben? Problem gelöst und keiner fühlt sich ungerecht behandelt. Zudem wäre interessant, was dazu in deinem Arbeitsvertrag steht. Bei mir steht z.B. klar drin: bis zum 4. Tag muss die AU eingereicht sein. Es ist die Frage, ob der AG ohne eine gleichzeitige Änderung des Vertrages die Frist einfach verkürzen darf. Aber das ist vermutlich eher eine rechtliche Frage.
Der AG muss ja auch Vertretungen einplanen etc. und am besten sofort wissen, wann du wiederkommst. Ich finde es legitim und auch fair gegenüber deinen Kollegen, die ja für dich mitarbeiten müssen. Ohne AU weiß der AG ja nicht, ob/wann du voraussichtlich wirklich wiederkommst.
Wenn man ein Wiedereingliederungsgespräch ablehnt, darf man sich nicht beschweren, dass der AG keine Rücksicht auf die Krankheit nimmt, denn das hat er damit ja angeboten 😕. Ob man damit zufrieden ist, ist ja eine andere Frage. Deine chronische Krankheit geht den AG unabhängig davon durchaus etwas an, wenn es deine Arbeitsleistung beeinträchtigt, die betriebliche Sicherheit gefährdet ist oder wenn du Hilfsmittel benötigst, z.B. andere Stühle etc..
Was nicht so gut ist, dass der AG in diesem Falle seine AN nicht gleich behandelt. Warum lässt er nicht einfach alle AN am 1. Tag eine AU abgeben? Problem gelöst und keiner fühlt sich ungerecht behandelt. Zudem wäre interessant, was dazu in deinem Arbeitsvertrag steht. Bei mir steht z.B. klar drin: bis zum 4. Tag muss die AU eingereicht sein. Es ist die Frage, ob der AG ohne eine gleichzeitige Änderung des Vertrages die Frist einfach verkürzen darf. Aber das ist vermutlich eher eine rechtliche Frage.