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Krankmeldung angeblich nicht eingegangen, zu wenig Lohn ausgezahlt. Und nun?

Hi ihr Lieben,

ich habe derzeit ein ziemlich ärgerliches Problem: Seit dem 01. Februar war ich in einer kleinen Firma angestellt und habe relativ schnell gemerkt, dass der Job nichts für mich ist und ich hier definitiv nicht bleiben werde. Die Aufgaben entsprachen absolut nicht dem, was mir im Bewerbungsgespräch erzählt wurde und laut meiner Chefin hätte sich dies auch in naher und ferner Zukunft nicht geändert.

Ich habe mir also eine neue Stelle gesucht und gottseidank relativ flott was gefunden, also habe ich auf Ende Februar gekündigt (Kündigungsfrist 2 Wochen, da Probezeit). Etwa eine Woche nach Abgabe meiner Kündigung erwischte mich die Grippe. Ich bin eigentlich niemand, der wegen jeder Kleinigkeit zuhause bleibt und schon gar nicht wollte ich hier in der Firma die letzten Tage abwesend sein, da es eben sehr nach "krank machen" aussieht, weil man ja eh gekündigt hat. Allerdings hatte ich hohes Fieber und mir ging es dementsprechend bescheiden.

Also rief ich morgens in der Firma an, meldete mich krank und sagte auch gleich dazu, dass ich heute noch zum Arzt gehe. Da ich bei diesem erst später am Abend einen Termin hatte, war es mir nicht mehr möglich, meine Krankmeldung persönlich abzugeben, da schon geschlossen war, also warf ich sie in den Briefkasten (mein Partner kann dies bezeugen, da er mit im Auto saß).

Ich rief am folgenden Tag nochmal in der Firma an, um nachzufragen, ob meine Krankmeldung eingegangen ist und sagte auch gleich dazu, dass ich wohl nicht mehr kommen werde, da mein Arzt mich 1,5 Wochen krankgeschrieben hatte und ich ja nur noch 4 Tage in der Firma hätte arbeiten müssen. Die Sekretärin meinte, sie hätte den Briefkasten noch nicht geleert, aber sie würde danach schauen und es der Chefin mitteilen.

An meinem letzten Arbeitstag ging ich nochmal vorbei, um ein paar persönliche Sachen aus dem Büro zu holen. Meine Chefin wünschte mir alles Gute für die Zukunft, war aber ansonsten recht kurz angebunden und außer zwei Sätzen Smalltalk passierte auch nicht mehr viel. Ich dachte in diesem Moment gar nicht daran, nach der Krankmeldung zu fragen, denn sie sagte ja nichts in die Richtung, also ging ich davon aus, dass alles ordnungsgemäß abgelaufen ist.

Ende Februar bekam ich dann meine Entgeltabrechnung zugeschickt und staunte nicht schlecht, dass ich viel weniger auf dem Konto hatte, als mir zustand. Nach einigem Hin- und Herrechnen merkte ich dann, dass mir für die Zeit meiner Krankheit kein Gehalt gezahlt wurde. Also rief ich erneut bei meiner Ex-Firma an und mir wurde allen ernstes von der Chefin gesagt, ich hätte unentschuldigt gefehlt und man hätte somit keinen Grund, mir diese Zeit auszubezahlen..

Angeblich ist meine Krankmeldung nie dort eingegangen. Ich sagte kein Problem, mein Hausarzt kann ja eine Kopie davon erstellen und ich bringe diese dann persönlich vorbei. Daraufhin sagte meine Chefin, dafür sei es nun zu spät, die Krankmeldung müsse spätestens am 3. Tag der Abwesenheit vorliegen. So und nun ist guter Rat teuer. Meine Krankmeldung ist angeblich auf mysteriöse Weise irgendwo im Nirwana verschwunden, mein Partner kann aber bezeugen, dass ich sie in den Firmenbriefkasten geworfen habe. Was kann ich hier tun? Ich bin schon der Meinung, dass mir das Gehalt auf jeden Fall zusteht, da ich alles korrekt erledigt habe.
 
Du hast ja deinen Partner als Zeugen, dass die Krankmeldung eingeworfen wurde.
Solltest du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wirst du gewinnen.
 
...
Solltest du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wirst du gewinnen.

Das sehe ich auch so. Eine Klage vor dem Arbeistgericht kostet nicht viel.

Was der AG da versucht, ist ein ganz billiger Trick um Geld zu sparen.
Du hast dem Betrieb mitgeteilt, dass Du wegen Krankheit nicht zur Arbeit
erscheinst. Wegen der vermeintlich nicht angekommen Bescheinigung
hätte er Dich "erinnern" müssen, bevor er den Abzug vornimmt.

Das kannst Du auch so schreiben.

Achte darauf, dass für die Klage beim Arbeitsgericht eine sehr kurze Frist gilt.

PS
Lasse Dir vom Arzt eine Kopie geben, die Du dem AG im als Einschreiben-
Rückschein zuschickst oder durch einen Boten überbringen läßt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ende Februar bekam ich dann meine Entgeltabrechnung zugeschickt und staunte nicht schlecht, dass ich viel weniger auf dem Konto hatte, als mir zustand. Nach einigem Hin- und Herrechnen merkte ich dann, dass mir für die Zeit meiner Krankheit kein Gehalt gezahlt wurde.
Das ist auch richtig so: Wenn man in den ersten 4 Wochen nach Antritt eines neuen Jobs krank wird, muss der Arbeitgeber fuer die Zeit der Krankschreibung das Gehalt nicht zahlen. Man muss fuer die Zeit Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.
Hier: https://www.deutsche-anwaltshotline.de/krank-in-der-probezeit-was-sie-beachten-muessen kannst du es noch einmal genau nachlesen.
 
@Petra: Dein Link passt nicht. Die TE ist innerhalb der 4-Wochenfrist ab Start ihres neuen Jobs krank geworden. Sie schreibt:
Seit dem 01. Februar war ich in einer kleinen Firma angestellt [...] also habe ich auf Ende Februar gekündigt
Fuer diese Zeit gibt es eine Sonderregelung, d.h. der Arbeitgeber muss nicht waehrend der Krankschreibung den Lohn weiterzahlen. Wenn die TE fuer ihre Krankentage Geld moechte, sollte sie schnellstens die Zahlung bei ihrer KK beantragen.
 
So ist es. Und hier ist auch die entsprechende Bestätigung einer gesetzlichen Krankenversicherung.

https://www.aok-business.de/nieders...rbeiter/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall/

Ich zitiere aus der verlinkten Seite:

[h=3]Bei „jungen“ Arbeitsverhältnissen ist eine Wartezeit zu beachten[/h]
Während der ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten. Vielmehr zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, zahlt der Arbeitgeber nach dieser Wartezeit die Entgeltfortzahlung für längstens sechs Wochen.

Zitat Ende

Also nichts wie zur Krankenkasse und das Krankengeld beantragen
 
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat zwei Durchschläge, einer für Dich, einer für die Krankenkasse. Da müsste sich doch Belegen lassen das du Arbeitsunfähig warst. Rein vom Gesetz kann Dir niemand was.
 

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