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Krankengeld von der AOK

  • Starter*in Starter*in ewige Verlierer
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E

ewige Verlierer

Gast
Hallo zusammen
Ich habe ein etwas größeres Problem mit der AOK, vielleicht kann mir einer von euch helfen.
Mein Problem ist,das die AOK kein Übergangsgeld bzw Krankengeld bezahlen will, weil meine Ansprüche erloschen seinen. Dazu muss ich euch noch sagen ,das ich 2003-04 wegen einer Rücken op sehr lange ,1,5 Jahre, krankgeschrieben war. Habe damit mein Anspruch voll ausgenutzt. Jetzt bin wieder krankgeschrieben aber wegen Depression und SP. Da mich mein Arbeitgeber gekündigt hat musste ich jetzt wieder einen Antrag bei der AOK stellen. Ich dachte das jede Krankheit für sich steht also getrennt bearbeitet wird.
Wer kennt sich damit ein bisschen aus und könnte mir ein paar Ratschläge geben was ich da zu tun habe.

Danke e.V
 
Ich dachte das jede Krankheit für sich steht also getrennt bearbeitet wird.
Nein, das ist leider nicht so.
Da hab ich zufällig gerade was drüber gelesen:

http://www.vnr.de/vnr/personalfuehrung/verguetung/praxistipp_37690.html

Normalerweise läuft die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sechs Wochen. Was aber ist, wenn eine zweite Erkrankung während der ersten hinzukommt? Gibt es dann länger als sechs Wochen Geld vom Arbeitgeber? Laut Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz nicht. Die Klage eines Arbeitnehmers, der mehrere Krankheiten nacheinander und zum Teil gleichzeitig hatte, wurde abgewiesen.
 
Wenn du den Anspruch in den Jahren 2003-2004 ausgeschöpft hast, müsste die KK normalerweise jetzt erneut Krankengeld zahlen. Es halt die Frage, was du dazwischen gemacht hast. Hast du denn die 3 Jahre wieder durchgehend gearbeitet oder gab es da auch immer wieder Ausfälle mit Krankengeldbezug?
 
Bei der AOK ist es so, dass man nach Ausschöpfen des Krankengeldes 6 Monate voll gearbeitet haben muss (versicherungspflichtig), damit wieder Anspruch besteht. Leider rechnet die KK auch die Lohnfortzahlung, Zahlungen der Rentenversicherung (z.B. Reha) an die Zeit des Krankengeldes an, weil man ja theoretisch in dieser Zeit Anrecht auf Krankengeld hatte!!! Jede auch noch so kurze Arbeitsunfähigkeit wird auf die Zeit des Krankengeldes angerechnet.

Ist echt sch..., ich hab dadurch tatsächlich nur 52 statt 72 Wochen KG bekommen.

Ciao Schnecke
 
Ich bin Psychisch und Depressiv erkrankt und seit dem 26.02.2008 durchgehend krankgeschrieben.

Heute bekam ich Post von der AOK Westfalen-Lippe.

Darin steht,daß der Medizinische Dienst der Krankenversicherung anhand der ihnen vorliegenden medizinischen Unterlagen festgestellt haben will,ich sei wieder arbeitsfähig.
Allerdings bin ich das nicht.
Die AOK will nur noch bis zum 03.02.2009 Krankengeld zahlen.
Ich bin bis zum 05.02.2009 krangeschrieben und auch darüberhinaus werde ich noch nicht gesundgeschrieben,weil ich ein 2.mal eine Tageskliniktherapie machne soll und will.

Ich bin seit 11 Monaten ca. am Stück krankgeschrieben.

Warum behaupten die,ich sei gesund?Ich bin weiterhin in Psychologischer Behandlung und habe am 04.02.2009 ein Vorgesprächstermin für die Tagesklinik.

Ich weiß nicht was ich machen soll.
Ich soll mich laut des Schreibens bei der Agentur für Arbeit melden,damit ich auch weiterhin Versicherungsschutz genieße.

Habe ich nicht länger Anspruch auf Krankengeld?
Die schicken mir völlig überraschend diesen Brief,ohne daß mich ein Arzt,von deren medizinischen Dienst überhaupt gesehen hat.

Bitte helfen sie mir,schreiben sie mir bitte,was ich machen soll.
Was muß im Widerspruch stehe,wie muß der formuliert werden?

Ich danke ihnen im Vorraus und bete,das sie mir weiterhelefen können.
 
Hallo Gast,

rufe morgen früh gleich bei deiner AOK an und frage sie, wer dir jetzt Geld bezahlt. Ich denke, dass dies der zuständige Rententräger ist. Beeil dich, denn jeder Tag ist ein Tag, an dem du kein Geld bekommst.

LG Dame
 
Hallo Gast,

ich glaube, ein Anruf bei der AOK bringt nicht viel. Zuerst einmal würde ich gegen den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegen, Begründung: Fehlende persönliche Begutachtung durch MdK, vom Arzt verordnete Tagestherapie (Bescheinigung Arzt beilegen). Vom Arzt benötigst du eine weitere Arbeitsunfähigkeitbescheinigung.

Der nächste Weg sollte dich dann zur ARGE führen, das Schreiben der AOK bzgl. Einstellung Zahlung Krankengeld, sowie eine Kopie des Widerspruchs und die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deines Arztes in der Tasche. In jedem Fall Geld beantragen, welches du bekommst, kann ich dir jetzt nicht so genau sagen. Es könnte ALG1 oder 2 sein oder auch Grundsicherung, da du ja zur Zeit nicht arbeitsfähig bist. Lass dich nur nicht abwimmeln.

Das wären erstmal die Wege, die du gehen kannst. Der Rentenversicherungsträger wird erst aktiv, wenn du z.B. eine Wiedereingliederung oder ähnliches beantragst.

Ich wünsch dir viel Glück, gute Unterstützung durch deinen Arzt.

Schreib mal, wie es dir ergangen ist.
 
@ GAST wegen AOK,

dein hausarzt soll dem mdk-gutachten schriftlich widersprechen; krankankasse ebenso mitteilen das du weiterhin arbeitsunfähig bist; die krankenkasse schriftlich auffordern, zukünftig ohne dein erlaubnis mdk-fern-begutachtungen nicht mehr erstellen zu lassen und begutachtungen jeglicher art durch mdk ablehnst; lass dich von einem fachanwalt für sozialversicherungs- u. arbeitsrecht beraten ggfls. gegen die aok u. mdk rechtlich vorgehen, unter anderem wegen urkundenfälschung (absichtlich falsches gutachten erstellen usw.)! tipp: suchet unter "mdk gutachten fälschung"

gruss und viel erfolg
 

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