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Konventionalstrafe

Godsangel

Aktives Mitglied
habt ihr erfahrung mit konventionalstrafe?

leider wurde mir telefonisch bei der Ak (arbeiterkammer) etwas falsches gesagt, (4 wochen kündigungsfrist). habe heute angerufen, weil ich meine kündigung schreiben wollte und mir noch tipps geben lassen, zwecks der richtigen formulierung. hierbei kam aber raus dass ich keine 4 wochen sondern 6 wochen kündigungsfrist habe. jedoch geht sich das dann nicht mit der neuen stelle aus. ich bin gerade dran, ob wir das dienstverhältnis einvernehmlich lösen könnten, aber ich glaube, dass sich die chefs dagegen entscheiden. so wenn dies der fall ich muss ich fristlos kündigen was heißt, dass ich eine konventionalstrafe zahlen muss. kennt sich da jemand aus? ablauf und höhe von dessen?
 
habt ihr erfahrung mit konventionalstrafe?

leider wurde mir telefonisch bei der Ak (arbeiterkammer) etwas falsches gesagt, (4 wochen kündigungsfrist). habe heute angerufen, weil ich meine kündigung schreiben wollte und mir noch tipps geben lassen, zwecks der richtigen formulierung. hierbei kam aber raus dass ich keine 4 wochen sondern 6 wochen kündigungsfrist habe. jedoch geht sich das dann nicht mit der neuen stelle aus. ich bin gerade dran, ob wir das dienstverhältnis einvernehmlich lösen könnten, aber ich glaube, dass sich die chefs dagegen entscheiden. so wenn dies der fall ich muss ich fristlos kündigen was heißt, dass ich eine konventionalstrafe zahlen muss. kennt sich da jemand aus? ablauf und höhe von dessen?
Hallo Goldsangel
Habe das bei Google gefunden evtl hilt es Dir ja


Sicherung des Arbeitsverhältnis-Fortbestands


Gruß Cat
 
habt ihr erfahrung mit konventionalstrafe?

leider wurde mir telefonisch bei der Ak (arbeiterkammer) etwas falsches gesagt, (4 wochen kündigungsfrist). habe heute angerufen, weil ich meine kündigung schreiben wollte und mir noch tipps geben lassen, zwecks der richtigen formulierung. hierbei kam aber raus dass ich keine 4 wochen sondern 6 wochen kündigungsfrist habe. jedoch geht sich das dann nicht mit der neuen stelle aus. ich bin gerade dran, ob wir das dienstverhältnis einvernehmlich lösen könnten, aber ich glaube, dass sich die chefs dagegen entscheiden. so wenn dies der fall ich muss ich fristlos kündigen was heißt, dass ich eine konventionalstrafe zahlen muss. kennt sich da jemand aus? ablauf und höhe von dessen?

Woraus ergeben sich die 6 Wochen?

Aus dem Arbeitsvertrag?
 
Die gesetzliche Kündigunsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. eines Monats oder des Monatsende.

Ist etwas anderes im Arbeitsvertrag vereinbart, dann gilt dies.

Hast Du laut Arbeitsvertrag 6 Wochen auf den 15 oder das Monatsende?
 


Probezeit, Kündigung und Kündigungstermin

Der erste Monat gilt als Probemonat vereinbart, währenddessen das Dienstverhältnis jederzeit von beiden Vertragsteilen ohne Angabe von Gründen gelöst werden kann.

Nach Ablauf des Probemonates bzw. im Befristungsfall bei Verlängerung nach Ablauf der Befristung kann das Dienstverhältnis von beiden Teilen unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 20 Abs.2 bzw. Abs.4 AngG derart gekündigt werden, dass es gemäß § 20 Abs.3 AngG am 15. oder Letzten eines jeden Kalendermonates endigt. Für den Dienstnehmer gelten dieselben Kündigungsfristen und Kündigungstermine wie für den Arbeitgeber.
 
> habt ihr erfahrung mit konventionalstrafe?

Natürlich nicht.

Bevor ich meinem Chef eine Konventionalstrafe bezahle, zerstör ich
mit meinen Tränen die Furnier seines Schreibtisches.

Überwinde Dich und geh winseln!
 
Probezeit, Kündigung und Kündigungstermin

Der erste Monat gilt als Probemonat vereinbart, währenddessen das Dienstverhältnis jederzeit von beiden Vertragsteilen ohne Angabe von Gründen gelöst werden kann.

Nach Ablauf des Probemonates bzw. im Befristungsfall bei Verlängerung nach Ablauf der Befristung kann das Dienstverhältnis von beiden Teilen unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 20 Abs.2 bzw. Abs.4 AngG derart gekündigt werden, dass es gemäß § 20 Abs.3 AngG am 15. oder Letzten eines jeden Kalendermonates endigt. Für den Dienstnehmer gelten dieselben Kündigungsfristen und Kündigungstermine wie für den Arbeitgeber.

Du hast etwas wichtiges überlesen:

Es gilt die gesetztliche Kündigungsfrist

und Paragraph 2

(2) Mangels einer für den Angestellten günstigeren Vereinbarung kann der Dienstgeber das Dienstverhältnis mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres durch vorgängige Kündigung lösen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen und erhöht sich nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf zwei Monate, nach dem vollendeten fünften Dienstjahr auf drei, nach dem vollendeten fünfzehnten Dienstjahr auf vier und nach dem vollendeten fünfundzwanzigsten Dienstjahr auf fünf Monate.

betrifft den Dienst- also Arbeitgeber

für Dich gilt

Paragraph 4

(4) Mangels einer für ihn günstigeren Vereinbarung kann der Angestellte das Dienstverhältnis mit dem letzten Tage eines Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist lösen. Diese Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden; doch darf die vom Dienstgeber einzuhaltende Frist nicht kürzer sein als die mit dem Angestellten vereinbarte Kündigungsfrist.

was bedeutet, dass Du jeweils 4 Wochen vorher zum nächsten 15. oder dem Ende des Kalendermonats kündigen kannst.
 

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