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Kontakt Firma nach unrechtmäßiger Absage

kasiopaja

Urgestein
Was ich halt nicht nachvollziehen kann, denn beim 1. Arbeitgeber varriert zwar das Veröffelichungsdatum der Schichtplanung (meist 20 bis Monats bis 28. Des Monats), allerdings ist die Firma da immer genau und ich ja für dir Andere Firma Tage freihalten können.
Aber der zweite Arbeitgeber muss sicherstellen , dass Du dich Höchststundenzahl nicht überschreitest.
Und das ist eben mit einem riesigen Aufwand verbunden, den er nicht haben möchte.
Das Problem wird Dir noch öfters begegnen.
Darauf ist keiner scharf.
 

Abendlicht

Mitglied
,,Du und deine beschäftigten Studierenden zahlen dann jeweils die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Es entstehen also höhere Lohnnebenkosten."

Wenn du mehr als 20h arbeitest pro Woche, fallen sowohl für dich als auch deinen AG höhere Beträge an, wie du auch schon selbst erkannt hast. Außerdem ist es für den AG mehr Verwaltungsaufwand. Daher ist die Absage der Firma nicht falsch und mehr als nur verständlich. Schreib denen nicht mehr, der Drops ist gelutscht. Irgendwie klingt das für mich alles sehr unorganisiert. Wie viele Stunden arbeitest du jetzt, Minijob oder bist du als Werkstudent schon irgendwo beschäftigt? Anstatt es so kompliziert zu machen, solltest du dir eine gut bezahlte Werkstudentenstelle suchen. Bei uns in der Firma verdienen die Studenten bis zu 18 Euro die Stunde. Und dann machst du NUR das, zumindest so lange bis du dich wegen deines Studiums entschieden hast. Du hast nicht die Ressourcen dafür, Minijob und Werkstudentenstelle zu organiseren.
 
Zuletzt bearbeitet:
I

Irgendeinname

Gast
Du darfst mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten, nur eben nicht mit dem Sonderstatus "Studentische Aushilfe". Da das Verlieren dieses Sonderstatus aber teuer auf aufwändig ist, hat die Firma da keinen Bock drauf. Die werden sich ja was dabei gedacht haben, studentische Aushilfen zu suchen.

Die Absage ist völlig okay, wenn auch ärgerlich für dich.
 

weidebirke

Urgestein
Was ich halt nicht nachvollziehen kann, denn beim 1. Arbeitgeber varriert zwar das Veröffelichungsdatum der Schichtplanung (meist 20 bis Monats bis 28. Des Monats), allerdings ist die Firma da immer genau und ich ja für dir Andere Firma Tage freihalten können.
Das die Stunden zusammen die Höhe nicht überschreiten, ist im Moment so. Die Firma hat aber keinen Einfluss darauf und kann auch nicht nachhalten, ob das in der Zukunft so bleibt.

Und ob die andere Firma immer genau arbeitet, ist deine Aussage. Ist denen also zu riskant, also wollen sie das nicht.

Das wirst Du so hinnehmen müssen.
 
Es ist mir unbegreiflich, dass du derart auf diesen einen Job fixiert bist, mit dem du dir eh keinen Gefallen getan hättest.

Warum suchst du dir nicht einen(!) Teilzeit-Job oder alternativ eine 2. Mini-Job, den du zeitunabhängig im Homeoffice machen kannst?

Ich selbst würde prinzipiell keinen Bewerber einstellen, der so lange Fahrtzeiten hat. Da ist doch vorprogrammiert , dass derjenige nur so lange bleiben würde, bis er was in seiner unmittelbaren Umgebung findet.
 
Zuletzt bearbeitet:

Pizzafan

Neues Mitglied
Ich hatte als Werkstudentin auch zwei Jobs (ein Werkstudentenjob, einen Minijob). Einen Minijob kannst du grundsätzlich immer haben, da fallen keine zusätzlichen Versicherungsbeiträge an, auch nicht als Werkstudent, weil keine Abrechnung über die Steuerklassen, sondern eben geringfügige Beschäftigung. Das hat der Gesetzgeber ja extra so gestaltet. Arbeitgeber 2 wäre bei einer Überschreitung der Stundenanzahl nicht betroffen und müsste keine Beträge nachzahlen. Das heißt, die müssen da überhaupt nichts nachhalten. Ob du Werkstudent bist oder nicht, ist egal. Das wäre anders, wenn das über die Steuerklasse 6 ginge.

Bei Arbeitgeber 1 sieht das anders aus. Wenn du da zusammen mit dem Minijob über die 20 Stunden kommst, fällt das Werkstudentenprivileg weg und es fallen gewöhnliche Versicherungsbeiträge an, die ggf auch nachgezahlt werden müssten. Allerdings auch nur wenn du im Jahr bei mehr als 26 Wochen über den 20 Stunden bist. In den Semesterferien beispielsweise (normalerweise sind das ja um die 5 Monate im Jahr) darfst du auch Vollzeit arbeiten und wirst auch während dieser Zeiten versicherungstechnisch wie ein Werkstudent behandelt. Das kannst du im Netz nachlesen zum Stichwort "Werkstudent 26-Wochen-Regelung".

Das nur zur rechtlichen Situation, denn natürlich darf dich ein potenzieller Arbeitgeber aus x Gründen ablehnen. Aber grundsätzlich, vielleicht fürs nächste Mal, hat der Minijob-AG überhaupt nichts damit zu tun.

Ich kenne jetzt deine Situation nicht, aber wenn du tatsächlich schon im 25. FS bist, solltest du über die schnelle Beendigung des Studiums nachdenken, denn normalerweise fällt das Werkstudentenprivileg ab dem 26. FS weg. Du kannst dann zwar eingeschrieben bleiben, aber wirst dann versicherungstechnisch wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt und musst insbesondere deinen Anteil an der Krankenversicherung selbst tragen.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Selbst wenn man mit einer Klage Erfolg hätte, dann fliegt man eben in der Probezeit.

Den Fehler kann man melden aber eigentlich macht man sich damit nur noch lächerlich in diesem speziellen fall
 

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