Pfefferminzdrops
Sehr aktives Mitglied
Es ging hier gerade ums Gucken. Da kann er so lange gucken bis ihm die Augen rausfallen - dafür braucht er keinen Mietvertrag.Verstehe ich nicht. Nur weil der Typ da Miete zahlt, darf er die TE, die dort nur Gast ist, verbal belästigen?
Steht das so im Mietvertrag?
Und wenn die TE es nicht auf die Reihe bekommt, den Mann in seine Schranken zu weisen, so dass er begreift, dass er mit seinen Kommentaren übers Ziel hinausschießt und ihr das nicht etwa doch gefällt (wäre ja theoretisch möglich), ja, dann darf er sie auch weiter verbal belästigen. Schlechtes Benehmen ist nicht strafbar.