Hallo,
ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Muss ich zuerst meinen Resturlaub (in diesem Fall ist es noch der gesamte Jahresurlaub) nehmen, bevor ich den unbezahlten Urlaub nehme, oder darf ich es auch umgekehrt machen? Welche Auswirkungen könnte das für mich haben?
Liebe Grüße,
Sehnsüchtige
Hallo Sehnsüchtige,
da ich keine Ahnung habe was in Deinem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag steht, kann ich Dir nur meine Erfahrungen mitteilen, die eigentlich aber in vielen Branchen üblich sind.
Ein Arbeitgeber muss eine unbezahlte Freistellung hinnehmen wenn der Mitarbeiter z. Bsp. seinen Wehrdienst ableisten muss.
Der Arbeitgeber hat eine gewisse Fürsorgepflicht zu erfüllen. Will Dir mal ein Beispiel nennen. Wenn ein nahestehender Angehöriger erkrankt, der von keinem anderen gepflegt werden kann, gebietet es die Fürsorgepflicht, dass der Arbeitnehmer hierfür unbezahlten Urlaub nehmen kann.
Dauert der unbezahlte Urlaub länger als 4 Wochen (kann auch 1 Monat heissen - müsste ich noch genau nachsehen) wird der Mitarbeiter bei den Sozialversicherungen abgemeldet - das ist gesetzlich so vorgeschrieben.
Normalerweise wird unbezahlter Urlaub erst dann gewährt, wenn der reguläre Urlaub bereits genommen wurde.
Da der gesetzliche Urlaub allerdings der Erholung dienen soll, leuchtet es ein, dass eben nicht der komplette Jahresurlaub für die Pflege eines Angehörigen verbraucht werden soll.
Ich kenne Deine Gründe, für das Begehren von unbezahltem Urlaub, nicht und kann deshalb nicht wirklich viel dazu sagen.
Die Situation Deines Arbeitgebers kenne ich auch nicht - fällt es ihm leicht wochenlang auf Dich zu verzichten oder kommt es ihm vielleicht gelegen, dass Du zusätzlichen unbezahlten Urlaub möchtest, da das Unternehmen im Moment nicht so viel abwirft und er froh über jede Einsparung ist?
Das sind alles Dinge die eine Rolle spielen. Du solltest mit Deinem Arbeitgeber in aller Ruhe reden, ihm sagen was Du möchtest. Ich bin sicher, dass ihr einen Weg finden werdet, der für beide Seiten akzeptabel ist.
Liebe Grüße