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Komme ich weg von Hartz 4?

G

Gast

Gast
Hallo an alle!
Ich habe eine wichtige Frage.
Zu meiner Situation: Ich bin 22 Jahre wurde in eine bedarfsgemeinschaft geboren, beziehe also Hartz 4. Mein vater ist tod beziehe monatl. 37 euro Halbwaisenrente. Ich studiere und möchte gerne eine eigene Wohnung beziehen. Aufgrund der Hartz 4 Regelung ist das ja nicht möglich. Da ich aber Studentin bin gibt es da nicht eine Möglichkeit das ich Bafög beziehen könnte und somit aus dieser Bedarfsgemeinschaft rauskommen könnte? Die von der Arge haben mal gesagt mir würde kein Bafög zustehen. Aber Studenten haben doch in der Regel ein Recht auf Bafög??
Wenn mir jetzt Bafög zustehen würde, wüsste ich auch nicht wie ich das mit dem Antrag machen sollte. Da muss man ja seine Wohnung angeben, wieviel die kostet etc. Aber ich kann mir ja nicht erst eine eigene Wohnung suchen wenn ich noch niemals weiss ob der Antrag für das bafög dann bewilligt wird.
Vielleicht kann mir hier ja einer helfen. Danke im Voraus
 
BaföG steht dir auf jeden Fall zu! Du muss da ankreuzen, dass deine Elis arbeitslos sind. Du kannst dich doch einfach bei dem zuständigem Studentenwerk erkundigen.
In eine WG kannst du auch auf jeden Fall ziehen. Mit einer eigenen Wohnung könnte es, aber muss nicht klappen, da die meisten Vermieter eine selbstschuldnerische Elternbürgschaft verlangen. Da aber deine Eltern Arbeitslos sind, können sie für dich nicht bürgen.
Liebe Grüße
 
P

Pokerface

Gast
Bafög bestellt man nicht bei AA. Die können eh nix noch nichtmal das wozu sie da sind. Geh zum Bafögamt an deine Universität oder wo auch immer das stationiert ist. Würde mich aber beeilen denn die brauchen zur Bearbeitung meist 2-3 Monate. Vorher siehst du keinen Cent.
 
G

Gast

Gast
Hmm... komisch, dass sie behaupteten, du hättest kein Recht auf Bafög. Ich würd mal sagen, wenn nicht du, wer dann ?!?! Ich denke, du hättest auf jeden Fall Recht auf eine solche oder ähnliche Ausbildungsunterstützung!
 
M

malin

Gast
Die Aufnahme eines Studiums muss der ARGE mitgeteilt werden. Sobald du ein Studium beginnst, fällst du aus der BG heraus, bist damit überhaupt nicht mehr ALG2 berechtigt, weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Stattdessen kannst du Bafög beantragen.

Hast du erst mit 22 dein Abi gemacht? Falls du nach dem 3. (oder ist es das 4. ?) Semester einen Fachrichtungswechsel vorgenommen hast, hättest du Pech und keinen Bafög Anspruch mehr -ALG2 auch nicht.
 
S

SAMUZ

Gast
Hallo Gast

Ich bin überzeugt, dass du von Hartz 4 wegkommst. Alles ist Energie und Gleiches zieht Gleiches an. Ich schlage dir das Buch von Christian Reiland vor: LOA Das Gesetz der Anziehung. ISBN 978-3-442-33799-6

Ich wünsche dir das Beste und viel Erfolg
 
M

Midnight

Gast
Glaubt doch nicht immer alles, was das AA Euch sagt! Besonders wenn es um etwas geht, was nicht in deren Bereich fällt. Gut eigentlich darf man denen gar nicht trauen. :cool:

Mir haben die auch gesagt, ich würde keinen Cent sehen, und nun habe ich den Höchstsatz. Habe mich nämlich erdreistet, zwischen Ausbildung und Studium ganze 3 Monate Arbeitslos zu sein.

Lass Dich doch mal beraten, beim hiesigen Studentenwerk, die werden Dir schon sagen, dass das kein Problem sein dürfte. Ich meine, so wie sich das liest, hast Du doch nichts? Was könnten die Dir denn gegenrechnen, außer der winzigen Halbwaisenrente?
Wirst sehen, das klärt sich alles zu Deinem Vorteil!
 
G

Gast

Gast
also ich bin selber beamter in der arge und kann dir sagen, dass du auf jeden fall anspruch auf bafög hast, wenn du ein anerkanntest studiem (im sinne des BAFöG) machst.

zur verteidigung der kollegen muss ich sagen , dass man die sachbearbeiter oft ohne jegliche einweisung in die arge schickt ... ich weiß, das ist keine echte entschudligung gegenüber den kunden ... aber bitte glaubt nicht, dass euch die leute von der arge absichtlich falsch beraten (z.B. weil sie der arge geld sparen wollen oder so) ...
 

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