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Klassenkonferenz/Datenschutz

Der § kommt aus dem Schulgesetz.Ich bin der Vater und nicht das Kind. Es geht hier auch nicht darum, dass der Scheiß nicht eingestanden wird, es geht darum, dass die Maßnahmen der Schule unverhältnismäßig sind. Ich dachte, hier gibt es konstuktive Ratschläge, aber da lag ich wohl falsch.
Welche Ratschläge erwartest du bei so wenig Infos was da passiert ist!
Was willst du erreichen, die Verantwortung für dein Kind delegieren, an wen?
Und was ist das für ( ein Scheiß ) was meinst du damit?
Heutzutage ist doch alles öffentliche, wird eingestellt ins Netz und die Foren, Facebook u.s.w.
Privates ganz öffentlich: Die Schublade - Ding und Dinglichkeit (faz.net)
 
Nun, keiner hier kennt den TE und Hintergründe/Inhalte.
Da helfen die Spekulationen nichts.

Ludi, das würde ich nicht in einem Laienforum besprechen, sondern wirklich das Geld für eine anwaltliche Beratung in die Hand nehmen.
 
Der § kommt aus dem Schulgesetz. Ich bin der Vater und nicht das Kind. Es geht hier auch nicht darum, dass der Scheiß nicht eingestanden wird, es geht darum, dass die Maßnahmen der Schule unverhältnismäßig sind. Ich dachte, hier gibt es konstruktive Ratschläge, aber da lag ich wohl falsch.

Hallo Ludi2000,
Ich würde zu einem Rechtsanwalt gehen die Situation schildern und mich beraten lassen.
Ich habe den von dir angegebenen § gelesen. Das sind schon ernstere Maßnahmen. Es ist wichtig, die Verhältnismäßigkeit der Entscheidungen zu prüfen.
Dein Sohn ist Minderjährig und du hast die Verantwortung und ich finde dich klasse, das du zu deinem Sohn stehst. Ich hoffe ihr habt einen vertrauenswürdigen Familienanwalt oder so was Ähnliches.
Ich denke du solltest das Montag gleich umsetzen, verliere keine Zeit mehr.

LG. Pecky
 
Lieber TE, es gibt einen Unterschied zwsichen Beweiserhebungsverbote und Beweisverwertungsverboten.

Ein Verstoß gegen den Datenschutz verbietet nicht, die dadurch gewonnen Erkenntnisse als Schule, Behörde, Privatperson oder auch Gericht zu verwerten. Das einzige, was auf Deinen Hinweis passieren könnte, wäre eine Strafe an denjenigen, der unter Verstoß gegen § 201 StGB das Gespräch aufgezeichnet hat.

Art 6 Lit F DSGVO kennt aber eine Interessenabwägung und schon danach würde hier das Interesse der Schule an der Verwertung der Daten vermutlich überwiegen.

Aber selbst, wenn diese Abwägung zugunsten des Schülers ausfallen würde: Regelmäßig macht der Datenschutzbeauftragte aber gar nichts und das finde ich auch richtig so, denn der Datenachutz hat in Deutschland ohnehin einen absurd hohen Stellenwert, wie es das vor der DSGVO in keinem anderen Land gegeben hat. Jetzt zu Corona sehen wir ja sehr schön, wohin uns diese Form des Datenschutzes geführt hat.

Der BGH hat z.B. in 2018 entschieden, dass die Aufnahmen verbotener Dash-Cam in Autos, die non-stop ihre ganze Umgebung filmen, trotzdem vor Gericht verwertbar sind:

Genau so würde die Entscheidung auch bei einem Schulverweis lauten, der auf Basis illegaler Chataufzeichnungen zustande gekommen ist.
 
... sonst könnte ja jeder einen Blödsinn verzapfen, andere beleidigen oder sich zu kriminellen Handlungen verabreden und das unter dem Deckmantel des Datenschutzes...
das kann so ja auch nicht gedacht sein?
 

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