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Klassenkonferenz/Datenschutz

Ludi2000

Neues Mitglied
Hallo, ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Auf einer Klassenkonferenz wurden eine Maßnahmen an Schüler in Form von schriftlichen Verweisen erteilt.
Nun wurden auf dieser Klassenkonferenz Tonmitschnitte und Auszüge aus Chatgruppen gezeigt ohne die Einwilligung der Beteiligten /Kinder/Eltern (da minderjährig).
Wie sollten wir jetzt vorgehen? Ich denke, die Beschlüsse der Klassenkonferenzt sind nichtig, da sie gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen haben. Soll man das der Schule mitteilen? Über einen Anwalt? Oder gleich ans Kultusministerium wenden?
Ich weiss, viele Fragen.
Ich hoffe, jemand kann mir helfen
Vielen Dank schon mal
 
Worum ging es denn? Ich bin nicht sicher, ob wirklich gegen den Datenschutz verstoßen wurde. Sicher wurden die Verweise auf Grund der in den Chats zu lesenden/ zu hörenden Inhalte erteilt. Und irgendwer (möglicherweise der/ die Geschädigte?) muss ja die Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Ich denke, hier bedarf es nicht der Einwilligung der Schädiger/in.

Und selbst wenn ein Datenschutzverstoß vorliegen sollte, wird davon nicht der Verweis nichtig. Ist ja keine Gerichtsverhandlung mit zulässigen oder unzulässigen Beweismitteln. Nee, so wirste den Verweis nicht los.
 
Naja, Datenschutz ist ein riesen Thema, an das sich auch Schulen halten müssen und ja, aufgrund der Beweise kam es zu den Maßnahmen. Die Bewesie hätten erst gar nicht der Schule zur Verfügung gestellt werden dürfen. Man darf keine Tonmitschnitte von Videokonferenzen machen und diese dann auch noch weiterleiten. Und private Chatverläufe darf man auch nicht weitergeben.
Es geht um den Verweis und die Zusätze die im Verweis drin stehen.
Wie wäre denn jetzt die Vorgehensweise? Die Schule anschreiben und eine Stellungnahme einreichen?
Es handelt sich hier nur um §25 (3) Satz 1. Daher kommt Absatz 8 nicht zu tragen, was uns die Schule weis machen wollte, dass nur ein Gericht über diesen Verweis entscheiden kann.

Gibt es andere Meinungen oder Erfahrungen dazu?
 
Das kommt auf den Zusammenhang an - wenn Gefahr im Verzug ist und die Fachlehrer zu ihrer eigenen Sicherheit informiert werden müssen, ist das Bekanntgeben des Materials legitim.
 
Naja, Datenschutz ist ein riesen Thema, an das sich auch Schulen halten müssen und ja, aufgrund der Beweise kam es zu den Maßnahmen. Die Bewesie hätten erst gar nicht der Schule zur Verfügung gestellt werden dürfen. Man darf keine Tonmitschnitte von Videokonferenzen machen und diese dann auch noch weiterleiten. Und private Chatverläufe darf man auch nicht weitergeben.
Es geht um den Verweis und die Zusätze die im Verweis drin stehen.
Wie wäre denn jetzt die Vorgehensweise? Die Schule anschreiben und eine Stellungnahme einreichen?
Es handelt sich hier nur um §25 (3) Satz 1. Daher kommt Absatz 8 nicht zu tragen, was uns die Schule weis machen wollte, dass nur ein Gericht über diesen Verweis entscheiden kann.

Gibt es andere Meinungen oder Erfahrungen dazu?

Der Paragraph gehört zu welchem Gesetz?

Nochmal: ein Verweis ist eine pädagogische Maßnahme und kein Gerichtsurteil. Das Fehlverhalten wird nicht dadurch weniger schlimm, weil der Geschädigte (?) das nicht hätte mitschneiden dürfen.

Die Kenntnis über Dein Verhalten geht ja davon nicht weg, dass sie vermeintlich das nicht hätten lesen/ hören dürfen. Außerdem ist das wirklich Quark. Steh einfach zu dem Scheiß, den Du verzapfst und mach nicht solche Winkelzüge. sehr unsympathisch.

Wenn Du einen Datenschutzverstoß befürchtest, kannst du das der aufsichtsführenden Behörde mitteilen und/ oder einen Anwalt beauftragen.
 
Der § kommt aus dem Schulgesetz.Ich bin der Vater und nicht das Kind. Es geht hier auch nicht darum, dass der Scheiß nicht eingestanden wird, es geht darum, dass die Maßnahmen der Schule unverhältnismäßig sind. Ich dachte, hier gibt es konstuktive Ratschläge, aber da lag ich wohl falsch.
 
Ob die Maßnahme verhältnismäßig ist oder nicht, hängt doch mit dem Verhältnis Vergehen - Strafe zusammen und nicht mit dem Datenschutz.

Naja, ich finde es auch als Vater nicht sehr pädagogisch und halte es auch für ein falsches Signal, den verzapften Mist des Sprösslings mit Winkelzügen vor Strafe zu schützen.

Welches Schulgesetz? Verlink doch mal bitte.
 
Auf einer Klassenkonferenz wurden eine Maßnahmen an Schüler in Form von schriftlichen Verweisen erteilt.
Nun wurden auf dieser Klassenkonferenz Tonmitschnitte und Auszüge aus Chatgruppen gezeigt ohne die Einwilligung der Beteiligten /Kinder/Eltern (da minderjährig).
Tja, Verweise aufgrund von Aussagen von Schülern? Das geschieht ja eigentlich eher selten (jedenfalls zu meiner Zeit in der Schule). Also muss es sich schon um einen gewissen Tobak handeln. Soll sagen: hier handelt es sich vermutlich um einen Versuch, seitens der Eltern, den Mist, den die Kinder verzapft haben, abzuwenden.

Hier würde ich im Zusammenhang mit der Verhältnismäßigkeit weniger die juristischen Rahmenbedingungen als die Verwerflichkeit des Schülerhandelns betrachten.

Ein endgültiges Urteil könnte ich nur vielleicht vornehmen, wenn ich wüßte, was die Schüler denn im Chat gesagt haben. Dies wird uns der TE vermutlich nicht verraten (wollen) ;-).

Wenn Jugendliche Schei... bauen, ist es doch eigentlich normal, wenn dieser auf einer Klassenkonferenz besprochen wird, oder? Und in Corona-Zeiten geht manches eben nur über bestimmte technische Kanäle.

Aber vieleicht habe ich auch einiges nicht richtig verstanden. Der TE bleibt ja einigermaßen im Dunkel mit seinen wenigen Sätzen.
 
Willkommen im Forum 🙂
Soll man das der Schule mitteilen? Über einen Anwalt? Oder gleich ans Kultusministerium wenden?
Natürlich kannst du jetzt "Panzer auffahren"

Ich denke der richtige Anwalt wird die Sache schon richten 🙂

Andererseits könnte es auch ein Möglichkeit sein, der/dem Tochter/Sohn ins Gewissen zu reden
oder denkst du
"Das ein oder andere Späßchen" darf schon sein.

Du könntest auch das Gespräch zur Schule suchen 🙂

Gruß Hajooo
 

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