Hallo, ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Auf einer Klassenkonferenz wurden eine Maßnahmen an Schüler in Form von schriftlichen Verweisen erteilt.
Nun wurden auf dieser Klassenkonferenz Tonmitschnitte und Auszüge aus Chatgruppen gezeigt ohne die Einwilligung der Beteiligten /Kinder/Eltern (da minderjährig).
Wie sollten wir jetzt vorgehen? Ich denke, die Beschlüsse der Klassenkonferenzt sind nichtig, da sie gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen haben. Soll man das der Schule mitteilen? Über einen Anwalt? Oder gleich ans Kultusministerium wenden?
Ich weiss, viele Fragen.
Ich hoffe, jemand kann mir helfen
Vielen Dank schon mal
Auf einer Klassenkonferenz wurden eine Maßnahmen an Schüler in Form von schriftlichen Verweisen erteilt.
Nun wurden auf dieser Klassenkonferenz Tonmitschnitte und Auszüge aus Chatgruppen gezeigt ohne die Einwilligung der Beteiligten /Kinder/Eltern (da minderjährig).
Wie sollten wir jetzt vorgehen? Ich denke, die Beschlüsse der Klassenkonferenzt sind nichtig, da sie gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen haben. Soll man das der Schule mitteilen? Über einen Anwalt? Oder gleich ans Kultusministerium wenden?
Ich weiss, viele Fragen.
Ich hoffe, jemand kann mir helfen
Vielen Dank schon mal