mitohnealles
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Sehe ich genauso. Wir leben hier (noch) nicht einem Ueberwachungsstaat wo man fuer jeden - mit Verlaub - Pipikram belangt werden kann. Die FSK spricht eine begruendete, rechtsverbindliche Empfehlung aus. Und nun? Wenn deine Tochter ihr Alter "faelscht" - soll man dann als Kinobetreiber ihre Fingerabdruecke nehmen, Ausweise protokollieren (Bewegungsdaten erfassen) um Nachzuweisen dass sie ganz sicher 16 ist, aber nicht oder eben doch so aussieht oder was? Ich moechte Empfehlen bei einem FSK16 Film zu ueberlegen wo da jetzt der grosse Schaden entstehen kann und dass mit deiner Tochter zu besprechen, warum sie gelogen hat und was das fuer ein Film war. Warum fand sie den so interessant / spannend eine Empfehlung zu missachten?Nein, und das ist auch gut so.
Warst Du nie als Jugendlicher in einem Film, der laut FSK noch nichts für Dich war?
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