hallo,
ich glaube ich hab bei der Familienkasse bei der kindergeldkasse ziemlich viel falsch gemacht.
meine tochter hat eine ausbildung als gesundheits-u. kinderkrankenpflegerin gemacht. leider hat sie aber die probezeit nicht bestanden und musste nach 4 Monaten gehen. das habe ich beim kindergeld nicht gemeldet. da sie aber erst 18 ist und kein geld von irgendjemanden bekommt dachte ich eigentlich das das ok ist. auch ein antrag bei der arge(gehört ja auch irgendwie zu arbeitsamt), wo ich angegeben habe, das ich kindergeld bekomme und der antrag abgelehnt woden ist, weil wir genug geld haben um sie zu unterstützen.
denn hat sie eine massnahme beim arbeitsamt besucht, ich dachte es geht automatisch das so was bei der familienkasse gemeldet wird, aber laut dieser broschüre über kindergeld hätte ich wohl auch das melden müssen.
zwischen durch war sie dann 4 mon. als Au-pair.
jetzt war das kindergeld ausgelaufen und ich habe einen neuen antrag gestellt, weil sie ja noch immer einen ausbildungsplatz sucht. weil sie dafür nachweise beilegen musste über bewerbungsaktivitäten, stand in den anschreiben z.B. drin das sie als Aupair gearbeitet hat.
daraufhin haben die sich gemeldet.
jetzt muss ich das geld bestimmt zurückzahlen, weil sie kein sprachunterricht hatte. war zwar geplant, aber dann gab es das doch nicht in der nähe. taschengeld hat sie nicht immer bekommen, weil ihre gastmutter ständig pleite war.
Muss ich wohl zurüchzahlen, oder?
können die mir noch mehr ärger machen?
was erwarten die denn so , wie viele nachweise ic h für bewerbungen schicken muss?
vielen dank wenn ihr mir helfen könnt
sara
ich glaube ich hab bei der Familienkasse bei der kindergeldkasse ziemlich viel falsch gemacht.
meine tochter hat eine ausbildung als gesundheits-u. kinderkrankenpflegerin gemacht. leider hat sie aber die probezeit nicht bestanden und musste nach 4 Monaten gehen. das habe ich beim kindergeld nicht gemeldet. da sie aber erst 18 ist und kein geld von irgendjemanden bekommt dachte ich eigentlich das das ok ist. auch ein antrag bei der arge(gehört ja auch irgendwie zu arbeitsamt), wo ich angegeben habe, das ich kindergeld bekomme und der antrag abgelehnt woden ist, weil wir genug geld haben um sie zu unterstützen.
denn hat sie eine massnahme beim arbeitsamt besucht, ich dachte es geht automatisch das so was bei der familienkasse gemeldet wird, aber laut dieser broschüre über kindergeld hätte ich wohl auch das melden müssen.
zwischen durch war sie dann 4 mon. als Au-pair.
jetzt war das kindergeld ausgelaufen und ich habe einen neuen antrag gestellt, weil sie ja noch immer einen ausbildungsplatz sucht. weil sie dafür nachweise beilegen musste über bewerbungsaktivitäten, stand in den anschreiben z.B. drin das sie als Aupair gearbeitet hat.
daraufhin haben die sich gemeldet.
jetzt muss ich das geld bestimmt zurückzahlen, weil sie kein sprachunterricht hatte. war zwar geplant, aber dann gab es das doch nicht in der nähe. taschengeld hat sie nicht immer bekommen, weil ihre gastmutter ständig pleite war.
Muss ich wohl zurüchzahlen, oder?
können die mir noch mehr ärger machen?
was erwarten die denn so , wie viele nachweise ic h für bewerbungen schicken muss?
vielen dank wenn ihr mir helfen könnt
sara