Portion Control
Urgestein
Ähm, okay. Legen wir es mal schrittweise um:
Wenn ihm die Firma nicht mehr gehört und stattdessen nur noch ein kleines Angestelltengehalt bekommt, wird sich gerade dies ja nicht im Folgejahr erhöhen! Da passt ja jetzt wohl die logik nicht so ganz.
Dann geht es dir hier aber höchstens um nachehelichen Unterhalt. Beim KU unrelevant.
Da geht es dann aber doch nicht um die Forderung der Gegenseite, sondern um eine Abänderung weil man sie selbst wünscht.
kommt auf die Sichtweise darauf an - wenn ich eine Mutter bin, der Mann selbständig und alles auf die neue Frau überschrieben hat
Wenn ihm die Firma nicht mehr gehört und stattdessen nur noch ein kleines Angestelltengehalt bekommt, wird sich gerade dies ja nicht im Folgejahr erhöhen! Da passt ja jetzt wohl die logik nicht so ganz.
oder ein Mann, der Unterhalt zahlt und feststellt, dass das Einkommen der Frau nicht dazu gerechnet wurde
Dann geht es dir hier aber höchstens um nachehelichen Unterhalt. Beim KU unrelevant.
oder wenn ich entlassen wurde und dann immer noch den gleichen Unterhalt zahlen soll oder ......
Da geht es dann aber doch nicht um die Forderung der Gegenseite, sondern um eine Abänderung weil man sie selbst wünscht.