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Kindesunterhalt kürzen?

Ähm, okay. Legen wir es mal schrittweise um:

kommt auf die Sichtweise darauf an - wenn ich eine Mutter bin, der Mann selbständig und alles auf die neue Frau überschrieben hat

Wenn ihm die Firma nicht mehr gehört und stattdessen nur noch ein kleines Angestelltengehalt bekommt, wird sich gerade dies ja nicht im Folgejahr erhöhen! Da passt ja jetzt wohl die logik nicht so ganz.

oder ein Mann, der Unterhalt zahlt und feststellt, dass das Einkommen der Frau nicht dazu gerechnet wurde

Dann geht es dir hier aber höchstens um nachehelichen Unterhalt. Beim KU unrelevant.

oder wenn ich entlassen wurde und dann immer noch den gleichen Unterhalt zahlen soll oder ......

Da geht es dann aber doch nicht um die Forderung der Gegenseite, sondern um eine Abänderung weil man sie selbst wünscht.
 
Kindergeld wird aufgeteilt - würde bedeuten: 334 Euro + 92 Euro = 426 Euro (nicht 519).
1700 Euro - 426 Euro = 1274 Euro (steuerlicher Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt).
Wieso hast du für dich nur 750 Euro zur Verfügung?[/

334KU+185KG=519€ was dem Kind zusteht und nicht der Mutter. Und zum anderen habe ich noch zwei Kinder in meine neuen Beziehung für die ich auch aufkommen muss.
Und die anderen Angaben die ich hier gemacht habe sind auch so gewesen. Ob sie rechtens waren kann ich nicht sagen da ich mir keinen Anwalt leisten kann. Aber so wie ich das hier mit bekomme bin ich damit nicht alleine wenns ums Nichtwissen in der Rechtlichen Lage geht.
Aber ich möchte darauf hin weisen das ich mich hier nicht beschweren oder rum heulen wollte. Das einzigste was mir etwas an meiner Situation stinkt ist dass mein Sohn das wenigste davon hat. Soll heisen, auch wenn das hier wieder keiner verstehen wird, dass ich ihm extra noch Taschengeld gebe weil er von der Mutter keins bekommt, die Zugfahrkarte bezahle wenn er mich besucht, seine Handyrechnung bezahle........!!!! Und der KU und KG fliest in die Tasche der Mutter. Ich möchte da noch mal bethonen: neue Beziehung und beide Arbeiten.
Und jetzt wird wieder irgend einer kommen mit"Und was ist mit Miete, Strom...??? Miete zahlen sie sowiso und Strom, Esen... für 519€????? Wie gesagt, Das Jugendamt ist der Meinung ich komme mit 750€ aus.
Und noch mal für die, die mich falsch verstehn wollen: Ich habe kein Problem dass ich bezahlen muss, ich habe nur ein Problem dass ich den Lebensstandart der Mutter verbessere und nicht den von meinen Sohn. Ich dacht dass der KU genau dafür gedacht wäre.
 
Nochmal - Das Kindergeld wird aufgeteilt. 185 Euro davon zum Unterhalt hinzuzurechnen ist definitiv falsch!
Bei Kindesunterhalt ist es vollkommen unerheblich, was deine Ex für ein Leben führt und verdient. Es ist Geld für das Kind.
Wenn dir das Geld zu viel ist, dann musst du die Taschengeldzahlungen streichen.
Wenn es dir darum geht, dass du ja nicht möchtest, dass deine Ex auch nur einen Cent von "deinem" (oder dem Geld deines Kindes) für sich nutzen kann, würde ich an deiner Stelle überprüfen, ob diese Neid-Abwehr-Haltung wirklich noch angebracht ist und man nicht lieber mal anfangen sollte, sich von alten Verletzungen zu lösen.

Du schreibst, Miete zahlt sie sowieso. Gut, aber dann wäre die Wohnung kleiner. Es gäbe weniger Strom, Wasser, Fahrtkosten, Versicherungen, Zusatzausgaben, Urlaube wären billiger usw., usw....
Wie du doch selbst weißt von den anderen Kindern - alleine mit Kleidung, Essen und Spielzeug ist es nicht getan.

Die 750,-- wären ein "bereinigtes Nettoeinkommen". Das ist NICHT gleichzusetzen mit dem normalen Nettoeinkommen. Hierbei sind viele Lebenshaltungskosten bereits eingerechnet. In der Realität ist das Nettoeinkommen dann nämlich um etliches höher. Erkundige dich erstmal richtig, bevor du diese Zahlen dazu benutzt, dich in der Opferrolle zu sehen.
 
Dazu war meine Antwort - die einfach faktisch da sind - es gibt eben keine Fristenregelung ab wann ich wieder eine Unterhaltsberchnung machen darf. und genau darum ging es in der Antwort, weil du davon gesprochen hast, alle zwei Jahre - und das ist eben aus u.a. obengenannten Gründen nicht der Fall.

Irgendwo hatte ich das mal gelesen weil sich auch jemand beschwerte das die Ex andauernd per Anwalt nach Belieben Einsicht in seine Gehaltsabrechnungen haben wollte. Mit Gewissheit kann ich es nicht sagen, deshalb schrieb ich vorsichtig "meines Wissens nach". Ich werde das nochmal genauer nachforschen. Vielleicht finde ich was dazu.

334KU+185KG=519€ was dem Kind zusteht und nicht der Mutter.

Jetzt haben dir schon 3 Leute geschrieben, dass an dieser Rechnung etwas faul ist. Gehst du nun dieser Sache nach oder interessiert dich das nicht weiter? Ich dachte, dir geht es jetzt hier um die hohe, finanzielle Belastung??

Und zum anderen habe ich noch zwei Kinder in meine neuen Beziehung für die ich auch aufkommen muss.

Ich habe das so verstanden, dass es nicht deine leiblichen Kinder sind!

Ich finde, zunächst ist mal festzustellen das du dich um Sachen kümmerst welche gar nicht deine Angelegenheiten sind. Fremde Kinder, Handyrechnungen...etc.! Das ist alles freiwillig. Und an anderer Stelle regst du dich dann über die Dinge auf, die du logischerweise bezahlen musst. Diese sind dir dann zu viel - die anderen nicht!
Falsche Prioritätensetzung, nennt man das ganz klassisch!

Du solltest mal schauen, welche Ausgaben du am besten sein lassen solltest. Ich würde nicht am Existenzminimum kratzen wollen, damit mein 15 jähriger Sohn mein Einkommen am Telefon wegquatscht! Ich sehe da keine Notwendigkeit darin. Du etwa?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dazu war meine Antwort - die einfach faktisch da sind - es gibt eben keine Fristenregelung ab wann ich wieder eine Unterhaltsberchnung machen darf. und genau darum ging es in der Antwort, weil du davon gesprochen hast, alle zwei Jahre - und das ist eben aus u.a. obengenannten Gründen nicht der Fall.



So, da bin ich wieder. Und irgendwie hatte ich wohl doch recht. 😉


"Gemäß §§ 1361 IV,1580 BGB müssen getrennt lebende und geschiedenen Ehegatten einander Auskunft entsprechend § 1605 BGB geben. Auskunft ist über die gesamten Einkünfte des letzten Jahres zu geben. Bei Selbständigen umfasst der Auskunftsanspruch die letzten drei Jahre, weil hier naturgemäß die Schwankungen nicht unerheblich sein können. Auskunft kann der Berechtigte alle zwei Jahre verlangen. Wenn er glaubhaft macht, dass sich die Einkommensverhältnisse des Verpflichteten verändert haben, sogar noch früher."

Quelle:
Auskunft Unterhalt Rechtsanwalt Unternehmer Auskunftsanspruch
 
Klar ist das so - ich lese es jetzt erst, weil das Thema bei uns des Alters der Kids wegen nun endlich durch ist - und du solltest da auch dran bleiben. Den Kindern steht der Unterhalt zu und dein Ex kann sich da nicht einfach davon machen!!🙁
 
AW: Eigentor nennt man das ...

Anders aber in diesem Fall: Altersvorsorgeunterhalt kann für die Vergangenheit nicht erst von dem Zeitpunkt an verlangt werden, in dem er ausdrücklich geltend gemacht worden ist. Es reicht für die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen vielmehr aus, dass von diesem Auskunft mit dem Ziel der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs begehrt worden ist, so der Bundesgerichtshof). ............."

Oh tut mir leid, ich wusste nicht das es dir in einem thread über Kindesunterhalt, eigentlich um die ALTERSVORSORGE geht!...Müssen ja schon reichlich Alte Kinder sein! 😛
 
Warum du dich hier so aufführst wie die Axt im Walde weiss ich nicht.

Unterhaltskonstellationen gibt es wie Sand am Meer. Und hier in diesem thread beziehen wir uns auf den klassischen Kindesunterhalt. Und du findest es jetzt unverschämt von mir, weil ich dich darauf hinweise das du nur ähnlich gelagerte Fälle zitierst, welche aber bezüglich der Auskunftspflicht total verschieden sind?

Sollte man nicht nach grundsätzlichen Richtlinien ausschau halten und diese zitieren?

Aus deinem Link:
"§ 1605 Abs. 2 BGB legt fest, dass grundsätzlich nicht vor Ablauf von 2 Jahren eine erneute Auskunft zu Einkünften und Vermögen verlangt werden kann."

Und jetzt erkläre mir bitte wie du auf die Idee kommst, ich hätte diese Sache mit der 2 Jahres Frist nicht richtig in Erinnerung gehabt, während du von vornherein diese Sperrfrist kategorisch mit der banalen Begründung abgelehnt hattest, es würde keinerlei Fristen geben.
 
muss sagen war ganze 30 min mit dem lesen beschäftigt....


es ist echt übel zu sehen wie in den ersten seiten auf den te eingestochen wird!


Aber das hauptproblem ist das viel zu viele ehe geschieden werden!
wenn ich als sehe das leute mit 21 heiraten und dann gleich 2 kinder mit 22 jahren oder so!:mad:

da könnte ich als so durch drehen! in der heutigen zeit werden einfach so kinder in die welt gesetzt weil es ja egarde passt 🙁 Kinder sind verantwortung wenn ich dann als höre das Mutter mit den 2Kindern verpisst weil der Exmann ja leider doch nicht jetzt im vorstand ist und man nicht so das tolle leben hat...
Oder wenn der Exmann sich eine neue sucht weil die ja besser aussieht und einfach mal was neues halt ne!

Kinder sind verantwortung und diese sollte man warnehmen man muss sich nicht immer gleich scheiden lassen und dann um den Unterhalt streiten, es gibt Eheberatung .....

ich selber bin 24 Jahre und denke im leben noch nicht an kinder oder an Heirat für mich ist eine Heirat etwas "heiliges"
wo man im normalfall nur einmal hat...

Wenn ich gucke das leute aus meiner alten schule bereits kinder haben und haus abzahlen..... und sowas mit 23
jahren??? Wie kann man mit 23 jahren sein ganzes leben so vorraus planen ?
 

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