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Kindesunterhalt,ab wann Änderung lt. Tabelle??

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Gast

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Hallo ,

ich bekomme für meine Tochter Unterhalt von ihrem Vater.
Meine Tochter ist 14 Jahre.

meine Frage wären:

1. Ich habe mitbekommen, dass es da eine Tabelle gibt, die nach alter geht und verschiedene Abstufungen enthält, ist das die letzte Abstufung, oder ab welchem Alter ändert sich das noch mal?? Muss man das beantragen oder geht das automatisch???

2. Kann man durch das Jugendamt prüfen lassen, ob das Einkommen gestiegen ist und er somit mehr Unterhalt zahlen muss???
Zählt da auch Sonderzahlungen mit rein, die er bekommt vom Bau, wenn er nicht den ganzen Urlaub verbraucht???


Versteht mich nicht falsch, wir können das Geld sehr gut gebrauchen und von seiner Seite kommt ansonsten garnichts, wirklich garnichts.Und ich verlange bie jetzt keinen Unterhalt, aber für seine Tochter soll er schon zahlen.
Er grüßt sie nicht mal mehr, wenn er sie sieht.

Mfg
 
Hallo,
ich als Mann zahle auch viel Unterhalt für meine Kinder und da es bei uns auch immer Probleme gab,bin ich beim Jugendamt für soziale Dienste gelandet.
Ich bin auch sehr froh darüber,weil die Rechnen es ganz genau aus,nach Aktenlage.
Die Düsseldorfer Tabelle ist nur ein Richtwert,aber nicht immer ganz umzusetzen.
Meine Empfehlung ist zum Jugendamt zu gehen und die helfen Dir.
So gibt es auch weniger Stress für euch alle.

Gruss Rolf
 
Hey!

Bin selbst unterhaltspflichtiges Kind. So, jetzt haben wir alle Fälle zusammen🙂 . Es gibt diese Düsseldorfer Tabelle, die einen Richtwert vorgibt. Dieser ist bemessen an einem Vater, der für zwei Kinder Unterhaltspflichtig ist. Wenn es nur eins ist, geht der Satz eventuell nach oben, wenn mehr nach unten. Ein Kredidt wird dem Zahlenden auch gewährt, solange nicht über einen bestimmten Betrag, und wirklich nötig. Das geht eventuell dann auch vom Unterhalt ab.
Da dein Kind noch minderjährig ist, kannst du erst zum Jugendamt gehen. Die schreiben den dann erst mal an. Er muss dann sein Einkommen offenbaren und dann wird gerechnet. Bei mir hat mein Vater sich alerdings so gewehrt, dass ich dann mit 17 Klage erheben musste.

Lg FA86
 
Hi ihr!

Also meine Tochter ist jetzt 2 Jahre alt, und ich habe nach der Trennung sofort eine Beistandschaft beim Jugendamt gemacht, heißt also die schreiben ihn an, treiben ein wenn das möglich ist und kümmern sich. Bin damit gut gefahren, war eine sehr gute Entscheidung. So muss ich nicht immer schauen ob er vielleicht oder nicht und so weiter.

Liebe Grüße
 

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