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Kindesentzug durch Vater

Skippine

Neues Mitglied
Meine Tochter lebt seit Juli getrennt mit Ehemann und 5jhr. Sohn in gemeinsamer Wohnung. Gestern kam sie von der Arbeit und Mann mit Kind weg. Mitgenommen hat er, was er gekauft hatte. Wie sich heraus stellte, hat er das Kind bereits umgemeldet an neue Adresse im Ort seiner Eltern. Aufenthaltbestimmungsrecht ist bei beiden, Eilantrag wurde gestellt. Jugendamt kann nichts tun. Was für Schritte kann man noch tun. Meine Tochter ist Polizistin und zweifelt nun am System, da sie keine Hilfe bekommt. Bitte um Inputs!
 
B

bearhunter

Gast
Die Tochter muss keine Zweifel am System haben. Sie ist doch Polizistin und aufgrund ihrer Ausbildung unterstelle ich auch mal ein wenig Rechtskenntnis.

So gibt es zum Beispiel ein Urteil des OLG Köln vom 31.03.2017, Az: III - Ws 137/16, das aussagt, dass auch bei bestehendem gemeinsamen Sorgerecht die Kindesentziehung eine strafbare Handlung ist.

Als Polizistin würde ich mich jetzt an meinen Dienststellenleiter wenden, ihn über die Kindesentziehung informieren und um Rechtshilfe bei der Strafanzeige bitten. Es gibt nämlich eine Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber seinen Beamten.

Die andere Frage, die ich mir mit Hinweis auf das Kindeswohl stelle, ist, wie ist die Betreuung durch die Kindesmutter sichergestellt, wenn sie ihrem sicherlich nicht einfachen Dienst nachgeht und der Kindesvater nicht mehr in der ehemals gemeinsamen Wohnung lebt.
 

Duine

Aktives Mitglied
Wenn ein Eilantrag gestellt wurde, dann ist doch was getan. Jetzt ist halt Warten angesagt. So läuft das halt in einem Rechtsstaat. Der Vater hat eine Straftat begangen, aber die Reaktion darauf ist eben nunmal keine weitere Straftat, da muss der offizielle Weg gegangen werden, wie sonst auch immer und überall. Das sollte deine Tochter als Polizistin eigentlich wissen.
 

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