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Kindesentzug!? Anzeige!? Hilfe

Valentino

Neues Mitglied
Hallo an alle!
Ich brächte euerm Rat!
Gibt ein Umgang- Verfahre das noch offen ist bis Anfang 2011 und in diese ein vorläufige Einstweilige Anordnung wegen Umgang! Wir haben Gemeinsam Sorgerecht und das Kind lebt bei Mutter.
Umgang lief gut bis auf 2x Krankheit ohne Nachholung (Mutter wollte nicht). Einmal bei mir Das Kind wird Krank mit 40 Fieber, Notarzt kommt, Mutter wird benachrichtigt das das Kind nächsten Morgen nach Absprache zurück gebracht wird statt abends 18 Uhr. Um 19.30 bekomme ich die Polizei zu Hause, sehr nett und ohne Forderungen. Das Kind ist Nächten Morgen bei Mutter. Problem: ab da die Mutter lässt mich die Kleine nicht mehr sehen! Nicht anwesend und kein Antwort auf SMS oder Telefon! Schon seit 16 Tage kein Nachricht! Was nun? Wie bekomme ich die Kleine auf die Schnelle?
*Nicht über Fehler meckern! J
 

kessia

Aktives Mitglied
Du hast doch nun schon ein Gerichtsverfahren für die nächste Zeit.

Du kannst es noch beim Jugendamt probieren, nachhaken, ob die ein vermittelndes Gespräch führen wollen. Nur kann es da sein, daß sie auch erst viel später Zeit haben, oder du nur alleine mit denen reden kannst, weil die Mutter nicht reden will oder sie generell sagen, sie seien nicht zuständig - vor allem, weil es ja auch bald einen Gerichtstermin gibt.

Weißt du denn, ob das Jugendamt auch mit zum Gerichtstermin geladen ist?
 

Dolphin1979

Aktives Mitglied
Hallo Valentino,

warum war eigentlich die Polizei bei dir zu Hause?

Ich finde es immer wieder erschreckend wie der Umgang zu Kindern unterbunden wird aus diversen Gründen.

Verweigerung des Umganges bedeutet immer Leid auf Seiten des Kindes. Die Mutter tut dem Kind jedenfalls kein gefallen damit, sie verstößt eher gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

Meistens ist es auch so, dass eine gerichtliche Entscheidung den Streit der Eltern leider nicht beendet und der Umgang findet weiterhin nicht oder nur eingeschränkt statt.

Falls das Problem weiter besteht auch nach einer Gerichtsverhandlung, kann man einen Umgangpfleger bestellen, er prüft ob man sich auch an die Regelungen hält.

Liebe Grüsse
 

Dolphin1979

Aktives Mitglied
Hallo Persil,

du schreibst die Mutter ist nur die sorgeberechtige Person, die gesundheitliche Fürsorgepflicht hat.

Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht hat der Vater genauso ein Mitspracherecht und seiner gesundheitlichen Fürsorgepflicht ist er ja nachgekommen: Arzt gerufen. Ich finde da hat er eher zum Wohl des Kindes gehandelt, dass er dass Kind lieber im Bett lassen wollte, als in die eisige Kälte zu schleppen, damit es pünktlich bei der Mama ist. Er hat die Mutter ja auch informiert, dass das Kind am nächsten Morgen wieder zurückbringt.

Wenn die Mutter wie ein Gorilla reagiert und die Polizei sofort einschaltet, da hat die Mutter für mich ein Persönlichkeitsdefizit.

Wenn der Vater etwas am Hintern haften hätte, dass er das Wohl des Kindes gefährdet, dann gäbe es kaum ein gemeinsames Sorgerecht.

Liebe Grüsse.
 

Valentino

Neues Mitglied
Danke an alle, ist ein großer Trost euch zu lesen!

Was betrifft Kommunikation, gibt’s viele Menschen das wenig reden und wen Sie ein neu Partner haben, denken das Sie noch wenige mit dem Alte reden müssen. Zusätzlich, manche übertreiben und vollen auch da die Vergangenheit nicht mehr existieren muss. Leider ist das nicht möglich wen ein Kind da ist, aber das vergessen die meistens, auch wenn unbewusst...! Von uns beiden, habe ich bewusst wenig erzählt, schließlich geht es akut nur um die Kleine und Ihr Recht auf Umgang mit uns Eltern.

Warum die Polizei da war? In größte Teil „Persil“ hat das richtig gesehen! (Persil, die Kleine ist 3 und halb).
Möge sein das ich Juristisch ein Fehler begangen habe (Als Elternteil aber nicht).Kann Juristisch Rechtfertigt werden das die Mutter das Umgang jetzt bis zu nächste Gerichttermin blockiert troz Einstweilige Anordnung? Ok, ich kann das vertragen (sehr schwer…), aber die Kleine so zu bestrafen…. das sollte das wirklich nicht sein…

Auf jedem Fall habe ich das JA benachrichtigt und ein Termin steht fest. Di RA wird das Verfahren aufrufen und nicht bis Februar warten, da das Umgangsrecht abgebrochen ist. Vorschlagen das der ABR an dem Verfahrenspflege Übertragen wird wehrend den Umgangszeiten!







Danke, Valentino
 
Zuletzt bearbeitet:

Valentino

Neues Mitglied
Hi,

In dem beschriebene Fall, das was wichtig gewesen ist, das das Kind in diesen Stunden ein Mensch um sich herum gehabt hat da sich um Ihm gekümmert hat. Egal ob Mama oder Papa. Kindeswohl?

Jetzt wird in ein Safe gesperrt aus Angst dass er geklaut wird…. Die Freiheit sich auch mit anderen wohl zu fühle wird ihm weggenommen…. Kindeswohl? Würde er verstehen das er zum Papa nicht gehen darf nur weil der Papa sich um ihm gekümmert hat?

If „Kind ist krank, und Papa kümmert sich um ihm“ and „ Mama fühlt sich wohl“ = Kind, Papa und Mama fühlen sich wohl = Kindes wohl

If „Kind ist krank, und Papa kümmert sich um ihm“ and „Mama fühlt sich Schlecht“ = Kind und Papa werden bestraft = Kindes unwohl

... auf jedem Fall, jede hat sein eigene Formel Leider...

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

Valentino

Neues Mitglied
Guten Morgen,
Ich wollte euch über den aktuellen Stand informieren:
Dem Richter schrieb ich eine Nachricht und habe ihn gebeten etwas zu unternehmen! Die Antwort kam nach 5 Tagen: Ich soll, da es schon ein einstweilige Anordnung gibt, den Passenden Antrag stellen, „Antrag auf Vollstreckung“ Das was ich auch getan habe durch die RA. Zusätzlich hatte ich davor der RA, ein Antrag gestellt um das Verfahren zu beschleunigen und nicht mehr zu warten.
Beim ersten Termin, beim JA: Hat nur die Mutter geredet über das verlorene Vertrauen und die Angst bei Umgangs- Besuchen, dass sie die Kleine nicht mehr zurück bekommt, und das Ich die Kleine ins Ausland entführen könnte. Sie wollte nur begleiteten Umgang…! Summa Summarum, keine Einigung! Das JA hat uns einen neuen Termin in 5 Tagen angeboten.
Beim zweiten Termin wollte die Mutter mir, von allein, den Umgang gewähren. Jedoch anstatt Samstag auf Sonntag von Freitag bis Sonntag. Der Mittwoch soll aber ausfallen. Von Freitag bis Sonntag hat sie auf ein Mal keine „Angst“ mehr aber die „Angst“ bleibt am Mittwoch bestehen. Deswegen möchte sie mir den Mittwoch nicht mehr gewähren… Ich musste es, mit Vorbehalt, akzeptieren, um die Kleine zusehen.
Eltern zu sein ist immer schwer gewesen, aber in Gegensatz zu unseren Eltern, schaffen wir noch nichtmall die „Verantwortung“ zu behalten und übergeben diese an RA, JA und Familien-Gerichte! Traurig…, sehr traurig!
Grüße
 

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