Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kindergeldpfändung

G

Gast

Gast
Habe da mal eine Frage wer mir weiterhelfen kann.
Habe einen Sohn der vom Jugendamt vor vier Jahren nach der Geburt
in Obhut genommen wurde.
Ich bekam ihn dann drei Monate später vom Familiengericht zurückgesprochen-
aber das Jugendamt das für meinen Sohn eine Massnahme nach §34 KJHG
überprüft hatte, hielt sich nicht daran,
weil abgeschlossene Leistungs und Entgeltevereinbarung vom Träger der Mutter
Kind Einrichtung abgelaufen war. Statt eine Mutter Kind Massnahme nach §19 KJHG
zu bewilligen machte das Jugendamt gar nichts mehr.
Nach Zuspruch des Gerichtes hatte ich gleich Kindergeld schon mal beantragt
was sehr schnell bewilligt wurde.
Ich kaufte dann nur Sachen für meinen Sohn wie Kleidung, Spielzeug
und Babysachenzubehör.
Das Kind kam trotz Erwartens nicht.
Daraufhin habe ich die Sachen übers Jugendamt bei der Pflegefamilie abgegeben.
Jetzt sollte ich das Kindergeld zurückzahlen und mir wird mit einer Pfändung gedroht.

Was kann ich dagegen tun?
Was kann der städtische Gerichtsvollzieher bei mir pfänden?

Er hat sich für den 5ten Januar bei mir angekündigt!
 

Zitronengelb

Aktives Mitglied
Traurig, aber leider wahr. Eigentlich hättest du das Kindergeld zu dr Zeit ja nicht gebraucht, auch wenn du davon ausgegangen bist, dass dein Sohn zu dir kommt. Gepfändet werden Elektrogeräte wie TV- oder Stereogeräte. Alles Gute dennoch!
 
L

Lilly2007

Gast
Was darf er denn bei Alg 2, und wenn man selbst noch
Kindergeld bezieht an Bargeld pfänden?

Sind Haushaltsgeräte wie Mikrowelle und Expressomaschiene
pfändbar?
 
D

Dischka

Gast
Erstmal keine Bange, an Haushaltsgeräte wird nicht herangegangen, wenn sie gebräuchlich sind und keinen Luxus darstellen. Es ist eh kein Geld daraus zu erwirtschaften. Auch Fernseher und Radio müssen zur Informationsverschaffung bleiben. Ein Austausch ist möglich, wenn dort ein Super-Plasma-TV steht, dann tuts auch ein Gerät eine Nummer kleiner. Und ein Gerichtsvollzieher ist auch nur ein Mensch, in den meisten Fällen sind sie verständnisvoll und wollen nichts Böses. Ich denke nicht, das bei dir großartig etwas zu holen sein wird.
 

paps1959

Aktives Mitglied
Zum Bargeld vielleicht noch.

Sozialleistungen sind vom Grunde erst mal nicht pfändbar.

Da der GV am 5. kommt, dürfte also noch ein gewisser Teil an Barem vorhanden sein.

Überschreitet das Barvermögen das ALG und das Kindergeld nicht, kann auch kein Barvermögen gepfändet werden.
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Einer Pfändung , gehen erstmal Mahnungen vorraus. Wielange läuft denn das schon alles? Aber du kommst nicht drum herum. Kindergeld musst du zurückzahlen. Biete denen Ratenzahlung an, da gehn die drauf ein. Habe ich damals auch gemacht , wie bei meinem Sohn überzahlt wurde.
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben