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Kindergeld

Zibbe

Mitglied
Hallo ihr lieben, ich hoffe das ich mit meinem Thema richtig bin.
Ich habe am 8.09.2011 meinen Kindergeldantrag abgeschickt, ich bin 23 Jahre und mache seit dem 01.08.2011 eine Ausbildung.

Am Anfang habe ich nichts gehört von denen und habe bei denen angerufen um nachzufragen was mit meinem Antrag ist. Da hieß es, er wäre nie angekommen, danach habe ich einen neuen Antrag gestellt und wieder eine Zeit nichts von denen gehört. Dann habe ich da wieder angerufen und die Frau am Telefon sagte mir das ein Schreiben fehlen würde worin ich aufgeführt habe das ich mich schriftlich auf diesen Ausbildungsplatz beworben habe ( das sie nicht an meiner Haustür geklingelt haben ist klar ;-) ) Naja das habe ich dann auch weggeschickt und habe nachgefragt ob sie denn nun alles hätten, daraufhin sagten die Mitarbeiter ja. Dann habe ich jetzt gestern wieder ein Schreiben erhalten worin hervorgeht das meine Mutter normalerweise das Kindergeld beantragen müsste, da sie die letzte ist die damals Kindergeld beantragt hat. Meine Mutter ist allerdings 2007 verstorben. Dann steht in diesem Schreiben das ja dann mein Vater einen Antrag stellen muss da er den Antrag am 8.9. gestellt hat ( Der Antrag der eigentlich nie angekommen sein soll ) und sie wollen nun Unterlagen ob ich je Sonderzahlungen von meinem Betrieb bekomme, Lohnabrechnungen und eine Kopie meines Ausbildungsvertrages.

Die Lohnabrechnungen usw. haben sie schon alles vorliegen. Ich fühl mich langsam wirklich auf gut deutsch gesagt verarscht und weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Ich bin echt sauer da ich nun schon seit September warte, das die Bearbeitung 6 Wochen dauert ist mir schon klar, aber erst sagen sie, sie haben alles und dann doch nicht ?


Hat da wer Ahnung von ?
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Leider ziehen die das endlos raus. Ich kann ein Lied davon singen. Aber das Geld geht dir zum Glück nicht verloren, da Kindergeld, wenns ganz doof kommt, auch 5 Jahre rückwirkend beantragt werden kann.
Normalerweise erhält man ein Schreiben, wo aufgelistet ist, was noch fehlt. Da dieses aber jetzt dein Vater bekommen wird, mußt du ihn fragen, ob was gekommen ist. Dir wird man am Telefon eh keine Auskunft erteilen (alles ganz geheim, bist ja nicht der Berechtigte). Aber auch so kriegt man am Telefon NIE einen Sachbearbeiter sondern immer nur ein Callcenter, das keine Ahnung hat.
Die Familienkasse ist hermetisch gegen Kundenanfragen abgeriegelt.
Da bleibt wirklich nur zu hoffen, dass sie es schnell bearbeiten. Man hat keinerlei Handhabe gegen deren Willkür. Mein Exmann wartet jetzt schon ein volles Jahr auf die Bewilligung.

Nach 7 Monaten (nicht 6 wie beim SGB) kann man Untätigkeitsklage erheben (Finanzgericht) aber man muß dann 250 Euro Vorschuß auf die Prozeßkosten zahlen. Also wenn du vom 8.9. rechnest, kannst du bzw dein Vater frühestens im April klagen. Und dann dauerts auch nochmal Monate bis was passiert.
 

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