beihempelsuntermsofa
Sehr aktives Mitglied
Kennt sich jemand damit aus?
Aufgeschreckt durch eine Rückforderung von Kindergeldzahlungen hab ich grad mal ein bisschen recherchiert, bin aber nicht ganz schlau geworden.
Die Tochter hatte im Oktober 2020 das 1. Staatsexamen im Lehramtsstudium.
Wegen dieses späten Examenstermins war ein gleich anschliessendes Referendariat nicht möglich.
Sie hat zur Überbrückung als "Aushilfslehrerin" (gibt glaub ich ein anderes Wort dafür) gearbeitet. Nicht mehr als die für's Kindergeld als "unschädlich" geltenden 20 Wochenstunden.
Im Februar wurde sie 25 und ab da wurden dann auch die Kindergeldzahlungen eingestellt.
Sie ist auch immer noch immatrikuliert, da verschiedene "Scheine" (Rettungsschwimmer, Sportabzeichen...) auch Coronabedingt nicht vorher gemacht werden konnten, dafür aber eine Immatrikulation nötig ist.
Hatten wir jetzt von Oktober bis Februar noch einen berechtigten Anspruch auf das Kindergeld?
Abgeschlossen ist das Studium doch erst mit dem 2. Staatsexamen. Oder?
Zumal die Beschäftigung als Referendarin als "unschädlich" gewertet würde.
Aufgeschreckt durch eine Rückforderung von Kindergeldzahlungen hab ich grad mal ein bisschen recherchiert, bin aber nicht ganz schlau geworden.
Die Tochter hatte im Oktober 2020 das 1. Staatsexamen im Lehramtsstudium.
Wegen dieses späten Examenstermins war ein gleich anschliessendes Referendariat nicht möglich.
Sie hat zur Überbrückung als "Aushilfslehrerin" (gibt glaub ich ein anderes Wort dafür) gearbeitet. Nicht mehr als die für's Kindergeld als "unschädlich" geltenden 20 Wochenstunden.
Im Februar wurde sie 25 und ab da wurden dann auch die Kindergeldzahlungen eingestellt.
Sie ist auch immer noch immatrikuliert, da verschiedene "Scheine" (Rettungsschwimmer, Sportabzeichen...) auch Coronabedingt nicht vorher gemacht werden konnten, dafür aber eine Immatrikulation nötig ist.
Hatten wir jetzt von Oktober bis Februar noch einen berechtigten Anspruch auf das Kindergeld?
Abgeschlossen ist das Studium doch erst mit dem 2. Staatsexamen. Oder?
Zumal die Beschäftigung als Referendarin als "unschädlich" gewertet würde.