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Kindergeld, Ja oder Nein???

  • Starter*in Starter*in JackDaniel
  • Datum Start Datum Start
J

JackDaniel

Gast
Habe mal eine Frage.

Um noch Kindergeld zu bekommen darf mein Einkommen ja nicht mehr als 7680€ + 920€ Werbungskosten-Pauschale = 8600€ betragen.

Zum Einkommen zählen meiner Meinung nach:

Brutto Einkommen - 21% Sozialversicherungsbeiträge
Steuerfreie Zuschläge zur Nacht-, Sonntags - und Feiertagsarbeit
Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld
Lesitungsprämien (sprich: leistungsbezogene Boni) und
Vermögenswirksame Leistungen.

Jetzt habe ich jedoch mal gehört, dass man das zu berechnende Kindergeld schmälern kann, indem man z.B. sein Weihnachts- und Urlaubsgeld durch eine "Entgeltumwandlung" in eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlt.

Durch diese Einzahlung in eine Pesionskasse/ einen Pensionsfonds wird das Geld dann doch nicht mehr zum "Einkommen" angerechnet oder bin ich da falsch informiert!?

Einige Quellen sagen nämlich das es trotzt der "Entgeltumwandlung" in eine Pensionskasse angerechnet wird, da es sich hierbei auch um eine Art "Einkommen" handelt.
Andere Quellen hingegen sagen allerdings, dass der Betrag (weil man ihn ja nicht zur Verfügung hat und zudem was für seine Alltersvorsorge tut) nicht angerechnet wird.

Bitte daher um Hilfe ...
 
Dass das Kindergeld einkommensabhängig ist, habe ich noch nie gehört.
Kindergeld bekommt bis zum 27. Lebensjahr jedes "Kind" das in Ausbildung (Schule, Studium o.ä.) ist und das wenigstens mit 2. Wohnsitz bei den Eltern gemeldet ist (glaube ich zumindest). In der Ausbildung verdient man ja auch nicht soviel.
Das einzige Problem ist, dass deine Eltern den Ausbildungsfreibetrag für dich auf ihrer Lohnsteuerkarte nur dann geltend machen können, wenn dein Einkommen diese 7680.- Euro nicht überschreitet. So ist das zumindest bei mir und meiner Tochter, die derzeit im FSJ ist und natürlich ein bisschen was verdient. Deshalb kriege ich diesen Ausbildungsfreibetrag in meiner Steuererklärung leider nicht. Aber beim Kindergeld hat nie jemand nach dem Einkommen gefragt, wenn nachgewiesen wurde, dass ein Ausbildungsverhältnis besteht.

Vielleicht irre ich mich ja, aber ich meine, dass es so ist, wie ich geschrieben habe.
Vielleicht haben ja andere noch eine andere Meinung?

Grüße von
split
 
Also meine erwachsene Tochter macht eine Ausbildung. Die dauert noch 2 Jahre. Meine Tochter ist 20 Jahre alt.

Ich bekomme Kindergeld für sie, das ich an sie weiterleite.

Das Kindergeld wird, wie split schon schrieb, gegebenenfalls bis zum 27. Lebensjahr ausbezahlt.
 
Hi JackDaniel,

das Kindergeld ist ab dem 18. Lebensjahr des Kinder Einkommensabhängig. D.H. das Kind darf bis zu einer Grenze von glaube ich 7680Euro im Jahr Geld verdienen ohne den Anspruch auf Kindergeld zu verlieren.

Mein Sohn wird dieser Tage 18, macht eine Ausbildung und wohnt bei mir.
Von der Familienkasse bekamen wir jetzt Vordrucke wo er sein Einkommen darlegen muß. Dann wird geprüft ob ein Anspruch besteht oder nicht. Aber welcher Azubi verdient schon so viel das er kein Kindergeld mehr bekommt.

Wie das mit dem "umwandeln" geht, ob es überhaupt geht das weiß ich leider auch nicht. Am besten beim Arbeitgeber nachfragen und bei der Familienkasse vom Arbeitsamt.

LG SunShine
 
Also ich mache auch eine Ausbildung (als Krankenschwester) und im 3. Lehrjahr (indem ich nun bin =720EuroNetto+ Weihnachtsgeld usw.) komm ich über die 7680Euro und habe keinen Anspruch mehr. Aber im 1. und 2. Lehrjahr habe ich es bekommen. Im 3. auch, aber es war ein Fehler bei der Familienkasse und ich muss alles zurück zahlen :-( Es ist also definitiv abhängig was das Kind evrdient wenn es eine Ausbildung macht.
Zu deiner Frage kann ich nur sagen, das ich sowas auch schon gehört habe. Aber ob es stimmt...???
LG Sari
 

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