J
JackDaniel
Gast
Habe mal eine Frage.
Um noch Kindergeld zu bekommen darf mein Einkommen ja nicht mehr als 7680€ + 920€ Werbungskosten-Pauschale = 8600€ betragen.
Zum Einkommen zählen meiner Meinung nach:
Brutto Einkommen - 21% Sozialversicherungsbeiträge
Steuerfreie Zuschläge zur Nacht-, Sonntags - und Feiertagsarbeit
Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld
Lesitungsprämien (sprich: leistungsbezogene Boni) und
Vermögenswirksame Leistungen.
Jetzt habe ich jedoch mal gehört, dass man das zu berechnende Kindergeld schmälern kann, indem man z.B. sein Weihnachts- und Urlaubsgeld durch eine "Entgeltumwandlung" in eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlt.
Durch diese Einzahlung in eine Pesionskasse/ einen Pensionsfonds wird das Geld dann doch nicht mehr zum "Einkommen" angerechnet oder bin ich da falsch informiert!?
Einige Quellen sagen nämlich das es trotzt der "Entgeltumwandlung" in eine Pensionskasse angerechnet wird, da es sich hierbei auch um eine Art "Einkommen" handelt.
Andere Quellen hingegen sagen allerdings, dass der Betrag (weil man ihn ja nicht zur Verfügung hat und zudem was für seine Alltersvorsorge tut) nicht angerechnet wird.
Bitte daher um Hilfe ...
Um noch Kindergeld zu bekommen darf mein Einkommen ja nicht mehr als 7680€ + 920€ Werbungskosten-Pauschale = 8600€ betragen.
Zum Einkommen zählen meiner Meinung nach:
Brutto Einkommen - 21% Sozialversicherungsbeiträge
Steuerfreie Zuschläge zur Nacht-, Sonntags - und Feiertagsarbeit
Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld
Lesitungsprämien (sprich: leistungsbezogene Boni) und
Vermögenswirksame Leistungen.
Jetzt habe ich jedoch mal gehört, dass man das zu berechnende Kindergeld schmälern kann, indem man z.B. sein Weihnachts- und Urlaubsgeld durch eine "Entgeltumwandlung" in eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlt.
Durch diese Einzahlung in eine Pesionskasse/ einen Pensionsfonds wird das Geld dann doch nicht mehr zum "Einkommen" angerechnet oder bin ich da falsch informiert!?
Einige Quellen sagen nämlich das es trotzt der "Entgeltumwandlung" in eine Pensionskasse angerechnet wird, da es sich hierbei auch um eine Art "Einkommen" handelt.
Andere Quellen hingegen sagen allerdings, dass der Betrag (weil man ihn ja nicht zur Verfügung hat und zudem was für seine Alltersvorsorge tut) nicht angerechnet wird.
Bitte daher um Hilfe ...