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Kindergartenplatz nur mit Eingliederungshilfe möglich.

D

Dina

Gast
Hallo, meine Freundin hat einen 5 Jährigen Sohn der keinen Platz in einer Kita bekommt. Laut Gemeinde wäre es möglich ihn über Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung unter zu bringen §99. Die Sacharbeiterin meinte er würde nur auf dem Papier als Behindert geführt um die Förderung zu bekommen. Nun kam der ganze Antrag mit der Post. Man muss den Arzt, die Kita und andere Stellen von der Schweigepflicht endbinden. Man tritt viele Elterliche rechte ab ( Kitaform,Schulform usw.) Auch würden regelmäßige Besuche verpflichtend sein. Der Sohn ist vollkommen gesund und zeigt keinerlei Auffälichkeiten. Wir haben ein bisschen Bauchweh bei der ganzen Sache. Nicht das es für das Kind zum Nachteil ist, einmal in diesem System gelandet zu sein. Meint Ihr wir machen uns zu viel sorgen? oder sind sie berechtigt?
Lieben Dank
 
X

XXXXXGuest

Gast
Hallo, meine Freundin hat einen 5 Jährigen Sohn der keinen Platz in einer Kita bekommt. Laut Gemeinde wäre es möglich ihn über Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung unter zu bringen §99. Die Sacharbeiterin meinte er würde nur auf dem Papier als Behindert geführt um die Förderung zu bekommen. Nun kam der ganze Antrag mit der Post. Man muss den Arzt, die Kita und andere Stellen von der Schweigepflicht endbinden. Man tritt viele Elterliche rechte ab ( Kitaform,Schulform usw.) Auch würden regelmäßige Besuche verpflichtend sein. Der Sohn ist vollkommen gesund und zeigt keinerlei Auffälichkeiten. Wir haben ein bisschen Bauchweh bei der ganzen Sache. Nicht das es für das Kind zum Nachteil ist, einmal in diesem System gelandet zu sein. Meint Ihr wir machen uns zu viel sorgen? oder sind sie berechtigt?
Lieben Dank
Wenn das Kind gesund ist, würde ich im Leben keine Behinderung erfinden, nur weil da irgendjemand in der Gemeindeverwaltung meint, das würde ihnen besser in den Kram passen!

Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz und ich würde an der Stelle deiner Freundin klar kommunizieren, dass ich mir einen Anwalt nehmen und auf Verdienstausfall klagen werde, wenn die Gemeinde es nicht schafft, diesen Anspruch zu erfüllen.
 

Knirsch

Aktives Mitglied
Ich würde das nicht machen. Das klingt absurd. Das Risiko wäre mir zu groß, dass daraus irgendwelcher Unfug erwächst. Wende dich an alle Stellen, um einen regulären Platz zu bekommen oder nimm eine Tagesmutter.
 
G

Gelöscht 77252

Gast
Hallo, meine Freundin hat einen 5 Jährigen Sohn der keinen Platz in einer Kita bekommt. Laut Gemeinde wäre es möglich ihn über Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung unter zu bringen §99. Die Sacharbeiterin meinte er würde nur auf dem Papier als Behindert geführt um die Förderung zu bekommen. Nun kam der ganze Antrag mit der Post. Man muss den Arzt, die Kita und andere Stellen von der Schweigepflicht endbinden. Man tritt viele Elterliche rechte ab ( Kitaform,Schulform usw.) Auch würden regelmäßige Besuche verpflichtend sein. Der Sohn ist vollkommen gesund und zeigt keinerlei Auffälichkeiten. Wir haben ein bisschen Bauchweh bei der ganzen Sache. Nicht das es für das Kind zum Nachteil ist, einmal in diesem System gelandet zu sein. Meint Ihr wir machen uns zu viel sorgen? oder sind sie berechtigt?
Lasst das bloß bleiben! Einmal I-Kind, immer I-Kind ==> alle beruflichen Chancen verbaut.

Google mal die Sachbearbeiterin, ob die irgendwo im Jugendhilfe- bzw. Sozialausschuss sitzt, irgendwas mit dem Jugendamt oder sonst einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu tun hat. Das da kommt mir so vor, als wollte sie "Kunden" für die genannten Einrichtungen "akquirieren".
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Daoga

Urgestein
Klingt sehr suspekt. Wenn das Kind schon 5 ist, wird es sowieso bald eingeschult, also warum dann noch schnell einen Kita-Platz unter Biegen und Brechen beanspruchen? Wo war das Kind denn bis jetzt? Dann lieber eine Tagesmutter oder andere private Betreuung.
 

Jedimeisterin

Mitglied
Liebe TE,

das Kind hat einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, egal ob behindert oder nicht. Und so einfach ist es nicht einen Platz über die Eingliederungshilfe zu bekommen. Man muss zwar keine direkte Diagnose haben. Mein Sohn ist frühkindlicher Autist. Bei ihm wurde im Alter von 2,5 Jahren eine Entwicklungsverzögerung festgestellt. Wir waren damals bei Amtsarzt wegen einem Integrationsplatz im Regelkindergarten. Dort wurde er quasi auf den Kopf gestellt. Dann hatte er über die Eingliederungshilfe einen Platz bekommen in unserem Wunschkindergarten mit Integrationsgruppe.

So einfach ist das nicht, wenn da keine Entwicklungsverzögerung vorliegt. Die Autismusdiagnose bekamen wir erst mit 6 jahren.

LG Jedi
 

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