G
Gelöscht 131484
Gast
hier hat wirklich jemand Ahnung. Meine Gedanken noch dazu : wurde der Junge angehört? Wie kann die Mutter das entscheiden nachdem sie jahrelang keine Rolle spielte im Leben des Jungen? Vetternwirtschaft zwischen ihr und dem JA?Meine Gedanken:
1. Merkwürdig, Mutter war jahrelang weg und auf einmal wieder da?
Und dann sorgt sie für so etwas?? Sie kann wohl kaum eine Aussage zum Kindeswohl treffen...
Vom Bauchgefühl würde ich auch sagen, dass da etwas nicht stimmt.
2. Dem Jugendamt müsste bekannt sein, dass die Mutter jahrelang weg war und sich nicht gekümmert hat. Dass da nur der Vater war. Wurde das gar nicht mit einbezogen?
3. Mit 14 haben die Kinder bzw Heranwachsenden ein Mitspracherecht.
Er könnte also mit seinem Jugendamtmitarbeiter sprechen und seine Sicht der Dinge erzählen. Dabei auch den Wunsch äußern, zu seinem Vater zurück zu wollen. Wenn es ein guter Mitarbeiter ist, müsste er auch eine Zielsetzung mit dem Teenager zusammen erarbeiten.
(Da ich selbst mit 14 ins Heim gegangen bin, weiß ich, dass es ein Mitspracherecht und eine gemeinsame Zielvereinbarung gibt. Was nicht heißt, dass es ein "Wünsche dir was" gibt.)
4. Gab es eine gerichtliche Anhörung zum Sorgerecht?
Auch da müsste es eine Anhörung des Kindes geben.
5. Wahrscheinlich wurde die Herausnahme als akute Maßnahme durchgezogen, weil vielleicht Gefahr in Verzug gesehen wurde.
Dieses kann aber nur passieren, wenn es massive Beschwerden über das Verhalten des Vaters gegenüber des Kindes und es Beweise (blaie Flecken, Mangelerscheinungen...) bzw Zeugenaussagen gab...
6. Der Vater kann, wenn er mehrfach versucht hat mit dem Jugendamtmitarbeiter ins Gespräch zu
Meine Gedanken:
1. Merkwürdig, Mutter war jahrelang weg und auf einmal wieder da?
Und dann sorgt sie für so etwas?? Sie kann wohl kaum eine Aussage zum Kindeswohl treffen...
Vom Bauchgefühl würde ich auch sagen, dass da etwas nicht stimmt.
2. Dem Jugendamt müsste bekannt sein, dass die Mutter jahrelang weg war und sich nicht gekümmert hat. Dass da nur der Vater war. Wurde das gar nicht mit einbezogen?
3. Mit 14 haben die Kinder bzw Heranwachsenden ein Mitspracherecht.
Er könnte also mit seinem Jugendamtmitarbeiter sprechen und seine Sicht der Dinge erzählen. Dabei auch den Wunsch äußern, zu seinem Vater zurück zu wollen. Wenn es ein guter Mitarbeiter ist, müsste er auch eine Zielsetzung mit dem Teenager zusammen erarbeiten.
(Da ich selbst mit 14 ins Heim gegangen bin, weiß ich, dass es ein Mitspracherecht und eine gemeinsame Zielvereinbarung gibt. Was nicht heißt, dass es ein "Wünsche dir was" gibt.)
4. Gab es eine gerichtliche Anhörung zum Sorgerecht?
Auch da müsste es eine Anhörung des Kindes geben.
5. Wahrscheinlich wurde die Herausnahme als akute Maßnahme durchgezogen, weil vielleicht Gefahr in Verzug gesehen wurde.
Dieses kann aber nur passieren, wenn es massive Beschwerden über das Verhalten des Vaters gegenüber des Kindes und es Beweise (blaie Flecken, Mangelerscheinungen...) bzw Zeugenaussagen gab...
6. Der Vater kann, wenn er mehrfach versucht hat mit dem Jugendamtmitarbeiter ins Gespräch zu kommen und nicht weiterkommt bzw belegen kann, dass es eine personliche Beziehung zwischen Mitarbeiter und Kindesmutter gibt, sich an den Vorgesetzten des Mitarbeiters wenden, da ein Interessenkonflikt vorliegen könnte. Mitarbeiter des Jugendamtes dürfen keine ihnen privat bekannten Familien betreuen (so zumindest in meinem Bundesland).
Sollte da keine private Beziehung vorliegen, kann trotzdem drum geben werden einen weiteren Mitarbeiter über den Fall schauen zu lassen, da eine Kommunikation mit dem aktuellen Mitarbeiter erschwert ist.
7. Anwalt, ab zum Familiengericht.
8. Der Vater sollte Belege aus der Schule, Ärzte und weiteres zusammentragen, dass er sich um seinen Sohn gekümmert hat (zb dass er bei Elternsprechtagen war, den Sohn bei Krankheit zum Arzt gebracht hat ... - er kam damit seiner Fürsorgepflicht nach).
kommen und nicht weiterkommt bzw belegen kann, dass es eine personliche Beziehung zwischen Mitarbeiter und Kindesmutter gibt, sich an den Vorgesetzten des Mitarbeiters wenden, da ein Interessenkonflikt vorliegen könnte. Mitarbeiter des Jugendamtes dürfen keine ihnen privat bekannten Familien betreuen (so zumindest in meinem Bundesland).
Sollte da keine private Beziehung vorliegen, kann trotzdem drum geben werden einen weiteren Mitarbeiter über den Fall schauen zu lassen, da eine Kommunikation mit dem aktuellen Mitarbeiter erschwert ist.
7. Anwalt, ab zum Familiengericht.
8. Der Vater sollte Belege aus der Schule, Ärzte und weiteres zusammentragen, dass er sich um seinen Sohn gekümmert hat (zb dass er bei Elternsprechtagen war, den Sohn bei Krankheit zum Arzt gebracht hat ... - er kam damit seiner Fürsorgepflicht nach).
Lieber TE, schliesse dich mit dem Vater zusammen. Wenn Du Vater und Sohn jahrelang gut kennst kann der Anwalt des Vaters darauf bestehen dass Du vor Gericht als Zeuge angehört wirst. Jugendamt ist ein Fass ohne Boden in Deutschland. Im Internet findet man so viel. Die beiden brauchen jetzt jede Unterstützung. Alles Gute!