Also, ich hab heute meiner ehemaligen Rechtslehrelehrerin die Geschichte erzählt und sie schlug mir sogar vor, ggf. die Polizei zu verständigen 🙂 !
Und ich denke mal, wenn eine Rechtslehrelehrerin das sagt, dann wird es schon seine Richtigkeit haben.
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ich bezweifle, ob ein richter den kleiderständer als 'verfassungsfeindliches symbol' sieht - da ja die form nicht so ganz stimmt (hab ich ja oben geschrieben).
außerdem ist die ladenkette keine politische organisation sowie betreibt keine propaganda. um das verbieten zu lassen, müsste man der kette beweisen können, dass sie durch diese kleiderständer eine politische linie bestreitet. aber KIK wird ja wohl kaum eine hochburg des faschismus sein
😀
im §86 Abs. StGB steht hierzu (
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__86.html):
"(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
es geht um 'propagandamittel', und jetzt stellt sich die frage, ob man einen kleiderständer mit der zufällig ähnlichen form eines hakenkreuzes als solches bezeichnen kann.... außerdem könnte man die form doch als 'kunst' sehen, zumal sie sowieso abgewandelt ist.
wie ich oben schon schrieb, man müsste KIK vorsätzliche propaganda unterstellen - aber allein der gedanke ist absurd.
vgl. hierzu §15 StGB "vorsätzliches und fahrlässiges handeln":
"Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht."
und eben weil diese form nicht in bezug zu anderer propaganda steht, kann immer noch behauptet werden, es handele sich um ein versehen (das wahrscheinlichste) oder die asiatische/hinduistische version......
ich bin kein jurist und hatte während des studiums nur ein paar vorlesungen mit z.t. juristischem inhalt.
aber die auszüge aus dem StGB sagen ja zumindest schon mal aus, dass die verwendung der symbole nicht generell unter strafe steht.
daher habe ich zweifel, ob du mit einer klage überhaupt durchkommen würdest. tu, was du nicht lassen kannst, aber ich würde die geschichte nicht an die große glocke hängen, sondern diskretion an den tag legen....
EDIT: du und yoko-ono, ihr solltet aufpassen, dass eure meinungen nicht in rufmord ausarten......