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KFZ Zulassung trotz Pfändung??

Katti_0815

Neues Mitglied
Hallo zusammen!
Ich möchte gerne morgen ein Auto auf meinen Namen anmelden. Nun bin ich mir aber gar nicht sicher, ob mir das Auto nicht gleich wieder genommen werden kann, da ich bereits eine EV abgegeben habe....
Es ist ein 15 Jahre alter VW Polo. Also nichts superteures. Und ich brauche das Auto dringend, um damit zur Arbeit zu kommen. Außerdem wohnen wir sehr ländlich, und ich habe zwei Kids....
Das Geld für das Auto hat mir übrigens mein Chef geliehen...

Jetzt mache ich mir Sorgen, dass ich das Auto morgen gleich bei der Zulassungsstelle stehen lassen kann...

Kann mir da jemand weiterhelfen?!

Vielen Dank schon mal. ☺
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo Katti,

wenn es sich um ein relativ altes Auto handelt (Wert unter 1.000 €) dann hast Du nichts zu befürchten. Wenn es sich um ein höher wertiges Auto handelt, dann steigt das Risiko, dass es als Dein Vermögen gilt. Eine Rückfrage bei einem Gerichtsvollzieher schafft Dir Klarheit im Detail.

Eine wesentliche Veränderung (Verbesserung) Deiner Vermögensverhältnisse sind von Dir anzuzeigen (Pflicht) bzw. können vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden.

Beim Straßenverkehrsamt passiert nichts!

Sollte es sich um ein höher wertiges Fahrzeug handeln, dann bewahrst Du es vor einer Pfändung, wenn es auf den Namen einer anderen Person (Deines Chefs?) angemeldet ist. Die Versicherung kann trotzdem auf Deinen Namen laufen.

LG, Nordrheiner
 

mikenull

Urgestein
Da kann nichts passieren. Der Gläubiger müßte von dem Auto erfahren und dann beim GV den Antrag auf Pfändung stellen.
Ist aber bei dem Auto nicht wahrscheinlich, weil die Kosten der versteigerung höher wären als der Betrag der vielleicht reinkäme.
 

Katti_0815

Neues Mitglied
Hallo zusammen!
Ich möchte gerne morgen ein Auto auf meinen Namen anmelden. Nun bin ich mir aber gar nicht sicher, ob mir das Auto nicht gleich wieder genommen werden kann, da ich bereits eine EV abgegeben habe....
Es ist ein 15 Jahre alter VW Polo. Also nichts superteures. Und ich brauche das Auto dringend, um damit zur Arbeit zu kommen. Außerdem wohnen wir sehr ländlich, und ich habe zwei Kids....
Das Geld für das Auto hat mir übrigens mein Chef geliehen...

Jetzt mache ich mir Sorgen, dass ich das Auto morgen gleich bei der Zulassungsstelle stehen lassen kann...

Kann mir da jemand weiterhelfen?!

Vielen Dank schon mal. ☺
Danke für eure Antworten!
Das Fahrzeug ist 15 Jahre alt. Ein VW Polo.
 

mikenull

Urgestein
Ja, was soll da passieren? Wenn der Gläubiger ( oder die? ) Gläubiger Privatleute oder Firmen sind, dann müßten diese von dem Auto erfahren. Und dann den GV beauftragen, dieses Fahrzeug zu pfänden und zu versteigern. Das wird aber ein GV wegen des geringen Wertes ablehnen. Möglicherweise sieht es anders aus, wenn der Gläubiger eine Behörde wäre. Diese könnte vom Anmelden des Autos erfahren. Aber pfänden würde sie vermutlich auch nicht.
 
6

63er

Gast
Hallo zusammen!
Ich möchte gerne morgen ein Auto auf meinen Namen anmelden. Nun bin ich mir aber gar nicht sicher, ob mir das Auto nicht gleich wieder genommen werden kann, da ich bereits eine EV abgegeben habe....
Es ist ein 15 Jahre alter VW Polo. Also nichts superteures. Und ich brauche das Auto dringend, um damit zur Arbeit zu kommen. Außerdem wohnen wir sehr ländlich, und ich habe zwei Kids....
Das Geld für das Auto hat mir übrigens mein Chef geliehen...

Jetzt mache ich mir Sorgen, dass ich das Auto morgen gleich bei der Zulassungsstelle stehen lassen kann...

Kann mir da jemand weiterhelfen?!

Vielen Dank schon mal. ☺
Eine sehr interessante und bedenkliche Konstellation. Auf der einen Seite ist man öffentlich beglaubigt zahlungsunfähig und auf der anderen Seite nimmt man beim Arbeitgeber einen Kredit auf.

Wird denn beim Arbeitgeber kein Lohn gepfändet?

Oder ist der runtergerechnet, dass nichts zu pfänden ist?

Man sollte schon sehr vorsichtig in solchen Dingen sein.
 

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