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Kennt sich jemand im öffentlichem Dienst aus?

Ein Anspruch auf Erfahrungsstufe 3 besteht nur, wenn du unmittelbar davor ebenfalls beim alten AG in Stufe 3 eingruppiert warst. Dieser alte AG muss ebenfalls den TVÖD oder einen vergleichbaren Tarifvertrag anwenden. Das ist offenbar nicht der Fall. Entsprechend muss der neue AG dieser Erfahrungsstufe formell zustimmen, was noch nicht erfolgt ist. U.a. muss der Personalrat zustimmen, und solche Sitzungen wo sowas beschlossen wird finden nicht so oft statt.

Im Arbeitsvertrag steht nichts von der Erfahrungsstufe, da sich diese Modalitäten bereits auf dem Tarifvertrag ergeben. Praktisch wirst du diese Stufe wahrscheinlich kriegen, da das Verfahren ja schriftlich beschrieben wird.
 
Das ist so sachlich nicht richtig. Bitte erst einmal informieren.

Bei Neueinstellungen aus der Privatwirtschaft werden gleichwertige Tätigkeiten anerkannt. So wird jemand mit drei Jahren Berufserfahrung zumindest in Stufe 3 landen. Falls höherer Personalbedarf besteht, z.B in der IT oder im Bereich Bau, kann man verhandeln und auch darüber einsteigen.
 
Der AG kann einschlägige Berufserfahrung anerkennen, er muss es aber nicht, wenn die von mir angegebenen Voraussetzungen nicht vorliegen Ich gebe nur die durchgeschriebene Fassung g des TVÖD wieder. Es könnte höchstens sein, dass sich da in den letzten 2 Jahren was grundlegend geändert hat, glaube ich aber nicht.
 

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