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Kennt sich jemand besonders gut aus mit Ämter?

Liebe Annalena,

da Dein Mann studiert ist er ohnehin nicht ALG2-berechtigt. Das liegt nicht an seinem Aufenthaltstitel oder seiner Staatsbürgerschaft, sondern an seinem Status als Student. Also wird man nur das ALG für Dich und das Kind berechnen. Du bist in diesem Fall der Antragssteller und Dein Mann lediglich Teil der Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass ein Bafög oder ein Kredit angerechnet wird. Angenommen er würde ALG2 beantragen, dann würde man für ihn ohnehin ablehnen, weil er nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Da Du eine Ausbildung machst solltest Du darüber nachdenken, ob Du nicht statt dessen Berufsausbildungsbeihilfe beantragst.
 
Dein Mann hat offenbar von vornherein keinen Anspruch auf Bürgergeld. Sein Eknkommen werden sie bei der Berechnung deines Bedarfes berücksichtigen, er erhält im Gegenzug aber keine Leistungen. Beim Wohnraum setzen sie dann nur die halbe Miete (deinen Anteil) an und rechnen alles heraus wo auch dein Mann profitieren könnte. Sind aber nur Feinheiten. Klar bekommst du Bürgergeld wenn DU einen Anspruch hast.

Generell kann jeder alles beantragen, es ist nur die Frage was man bekommt. Das stellen eines Antrages wird nicht sanktioniert von der Ausländerbehörde. Das Jobcenter würde den Antrag einfach ablehnen wenn sie herausfinden das der Aufenthaltstitel den Bezug von Bürgergeld ausschließt.

weißt du ob der Antrag auf ALG ( Aufstockung) dann auch abgelehnt wird ? Weil auf Schwangerschaftsbekleidung wurde es abgelehnt
 

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Ja ich denke das du kein Bürgergeld erhält. Ich würde anrufen und fragen, ob sixh ein Antrag auf Aufstockung mit Bürgergeld lohnt. Die Unterlagen haben sie ja alle schon und vermutlich haben sie das als Nebenprodukt schon mit ausgerechnet.
 
Ja ich denke das du kein Bürgergeld erhält. Ich würde anrufen und fragen, ob sixh ein Antrag auf Aufstockung mit Bürgergeld lohnt. Die Unterlagen haben sie ja alle schon und vermutlich haben sie das als Nebenprodukt schon mit ausgerechnet.
Ich hab den Antrag ja schon gestellt der müsste bald zurück geschickt werden separat vom Schwangerschaftsbekleidung aber ja wahrscheinlich auch eine Ablehnung da die meinen das ich genug habe und das wegen kein Schwangerschaftsbekleidung bekomme.
Danke für deine Antwort !
 
weißt du ob der Antrag auf ALG ( Aufstockung) dann auch abgelehnt wird ? Weil auf Schwangerschaftsbekleidung wurde es abgelehnt

Das finde ich sehr schade, dass meine Steuergelder nicht für deine Schwangerschaftsbekleidung aufgewendet wurden.

Das meine ich wirklich nicht ironisch. Bei dem ganzen Geld was der Staat immer so ausgibt... Und bei Menschen in Ausbildung ist dann wieder mal kein Geld da.

Zu deiner Ausgangsfrage: Ich würde in Fachforen zum Bürgergeld nachfragen. Früher beim ehemaligen ALG II war das immer sehr restriktiv mit der Anrechnung von Vermögen und (fiktivem) Einkommen des Ehegatten. Mit dem Bürgergeld hat sich da einiges gelockert.

Letztlich wirst du den Bescheid des Jobcenters abwarten müssen. Häufig sind die aber fehlerhaft. Ich würde dir bei einem für dich negativen Bescheid raten, einen auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsbeistand zu beauftragen. Ggf. hast du Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Dein Fall ist aber spezieller als speziell, weil das sehr vom Standard abweicht. Selbst in Ausbildung, ausländischer Mann mit Studierendenvisa, schwanger. Das ist halt kein 0815er-Fall und für so ein Forum wohl überfordernd.
 

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