G
Gelöscht 126322
Gast
Liebe Annalena,
da Dein Mann studiert ist er ohnehin nicht ALG2-berechtigt. Das liegt nicht an seinem Aufenthaltstitel oder seiner Staatsbürgerschaft, sondern an seinem Status als Student. Also wird man nur das ALG für Dich und das Kind berechnen. Du bist in diesem Fall der Antragssteller und Dein Mann lediglich Teil der Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass ein Bafög oder ein Kredit angerechnet wird. Angenommen er würde ALG2 beantragen, dann würde man für ihn ohnehin ablehnen, weil er nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Da Du eine Ausbildung machst solltest Du darüber nachdenken, ob Du nicht statt dessen Berufsausbildungsbeihilfe beantragst.
da Dein Mann studiert ist er ohnehin nicht ALG2-berechtigt. Das liegt nicht an seinem Aufenthaltstitel oder seiner Staatsbürgerschaft, sondern an seinem Status als Student. Also wird man nur das ALG für Dich und das Kind berechnen. Du bist in diesem Fall der Antragssteller und Dein Mann lediglich Teil der Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass ein Bafög oder ein Kredit angerechnet wird. Angenommen er würde ALG2 beantragen, dann würde man für ihn ohnehin ablehnen, weil er nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Da Du eine Ausbildung machst solltest Du darüber nachdenken, ob Du nicht statt dessen Berufsausbildungsbeihilfe beantragst.