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Kellertausch

Welcher Keller zur Wohnung gehört und auch bezahlt wird, steht im Mietvertrag. Wenn ihm der Keller zu klein ist, ist es die falsche Wohnung. Oder will er die auch tauschen?
 

Hallo Hamsterrad,

schau mal hier: Kellertausch. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Um den Hausfrieden zu wahren ist es sinnvoll, die Bedürfnisse der Mit-Hausbewohner angemessen zu berücksichtigen!!
Du hättest ihm daher nicht nur den Keller, sondern auch alles andere anbieten sollen, zB Kinderwagen, Fahrrad, Auto oder Gästeklo, Salz, Pfeffer und Eier..!
*kopfschüttel*
 
Um den Hausfrieden zu wahren ist es sinnvoll, die Bedürfnisse der Mit-Hausbewohner angemessen zu berücksichtigen!!
Du hättest ihm daher nicht nur den Keller, sondern auch alles andere anbieten sollen, zB Kinderwagen, Fahrrad, Auto oder Gästeklo, Salz, Pfeffer und Eier..!
Jetzt muss ich ans Känguru aus den Känguru-Chroniken denken....ja lass ihn gleich bei dir einziehen. 😅
 
Es ist schon ewig her, da fragte mich einmal die Frau aus der Über-mir-Wohnung, die mit ihrem Lebensgefährten dort wohnte, ob ich den Keller mit ihnen tauschen wolle, noch mit dem Beisatz, daß ich doch gar nicht so einen Großen bräuchte.
Ich fand es immer schon verblüffend, daß Menschen die mich garnicht weiter kennen, wissen was ich brauche und was nicht.
Ich habe es auch nicht gemacht, und ich bekam schon zu spüren, daß man mir das verübelt hat.
Aber ich konnte gut damit leben.
 
Hallo Zusammen,
Ende des nächsten Monats zieht hier einer neuer Mieter über mir ein. Es ist der Sohn des Mieters unter mir.

Vor einigen Tagen sprach mich der Mieter unter mir an , dass sein Sohn sich mal mit mir unterhalten möchte. Es ginge um den Keller, welchen er mit mir tauschen möchte, weil meiner größer ist und er so viele Sachen habe.

Ich habe mit nein geantwortet und gesagt" dass das mein Keller ist und dass ich diesen nicht hergeben möchte. Er ,der Mieter unter mir meinte dann, "mein Keller wäre doch leer und seiner Erinnerung nach würde nur ein altes Fahrrad drin sein, sonst nix. Ich habe ihm deutlich gemacht, dass der Keller gefüllt sei. Er wollte dann dem Sohn seinen Keller anbieten.

Meine Frage nun: Hättet Ihr Euren Keller abgegeben oder getauscht? Habe jetzt die Befürchtung, dass durch mein NEIN das Miteinander im Haus leiden könnte.

Mein größtes Problem ist allerdings, dass mir das NEIN jetzt ständig durch Kopf geht. Ich kann mich nur noch schwer auf anderes konzentrieren. Das Gewissen nagt, obwohl ich beim NEIN bleibe.

Wenn du deinen Platz brauchst, ist es in Ordnung. Ich habe auch schon mal meinen Kellerraum getauscht, aber das war kein Problem. Und das war, nachdem mich die Vermieterin gefragt hat.

Hier haben wir gleich große Räume und keine eigene Beleuchtung, wie bei anderen Häusern. Hier wäre theoretisch egal, welchen Raum man hat.

Ist dein Motiv Sturheit oder brauchst du deinen Raum?
 
Ist dein Motiv Sturheit oder brauchst du deinen Raum?
Das Motiv dürfte im Bereich Vertragsrecht zu suchen sein.

Keller und Wohnung bilden zusammen einen einheitlichen Mietvertrag.
Der Vertrag müsste einvernehmlich zwischen Mieter und Vermieter aufgehoben oder geändert werden.
Würde der Vertrag geändert - nunmehr: Fortsetzung des Mietverhältnisses ohne den Keller, so ginge das.
Es könnte aber nicht vereinbart werden: Fortsetzung des Mietverhältnisses ohne den eigenen Keller und mit dem anderen Keller, da dies bedingen würde, dass der andere Keller verfügbar ist. Er ist aber an den Sohn vermietet. So würde es sich um einen Vertrag zu Lasten Dritter handeln, der ... nichtig ist.

Also müssten beide Parteien zeitgleich mit dem Vermieter korrespondieren.

Es ginge aber, den eigenen Keller unter zu vermieten oder zu verleihen. Dies bedarf allerdings des Einverständnisses des Vermieters, der schließlich einen Ansprechpartner für den Zustand haben muss.
Verantwortlich für einen Zustand ist immer der, der abgibt gegenüber dem, der annimmt. Auch in einer Kette.
Kommt es zu einer 'Änderung der Wohnsituation, so müssen die selber abgeschlossenen Verträge zunächst wirksam rückabgewickelt oder beendet werden, da man ansonsten seine Kaution nicht wieder bekommt.
 
Ich hätte nicht getauscht, da die Keller i. d. R. den jeweiligen Wohnungen zugeordnet sind. In meiner alten Wohnung war im Mietvertrag vermerkt, dass Keller-Nr. XYZ zu meiner Wohnung gehört. Bei Wohnungsübergabe wurde bei mir neben der Wohnung auch der Keller begutachtet.

Im Falle eines Auszuges müssten die Keller dann wieder zurückgetauscht werden. Und wenn du Pech hast, räumt der andere seine Sachen nicht aus, oder, oder, oder. Und dann gibt’s nur Probleme und Stress. Und oftmals hat man in Mehrfamilienhäusern unterschiedliche Vermieter. Die werden sich sicherlich freuen, wenn ihr Eigentum einfach so hin und her getauscht wird.
 
Nicht tauschen.
Du musst kein schlechtes Gewissen haben.

Es ist dein Keller und du musst dich auch nicht rechtfertigen.

Wenn der neue Mieter so unendlich viele Sachen hat, lohnt es sich ein Lager anzumieten .
Mein Vermieter hat mir gesagt, ich soll den Keller nicht tauschen. Vater und Sohn sollen das unter sich regeln. Das ist eine klare Aussage vom Vermieter. Danke für Deinen Tipp.
 
Ich würde keinen Kompromiss anbieten.
Ein Nein ist ein Nein. Du musst dich auch nicht rechtfertigen dafür, ob der Keller halb leer ist.

Ich weiß, das mit dem Nein ist immer ein Problem. Für die einen, dass sie es aussprechen und für die anderen, dies zu akzeptieren.
Ich werde auch keinen Kompromiss anbieten. Nein ist nein. Das fällt zwar anfangs schwer, aber nur so geht es. Meine Belange sind ebenfalls wichtig. Danke für Deinen Tipp
 
Soll er den Keller seines Vaters nehmen, meinen würde ich jedenfalls nicht hergeben.

Du hast Aufwand mit Umräumen, müsstest das mit dem Vermieter klären.. warum solltest du das alles auf dich nehmen?
Ja, das ist es, ich hätte viel Aufwand , meiner Keller umzuräumen und das alles zu schleppen, denn ich glaube nicht, dass mir dabei einer der Mitmieter hilft. Ich habe ziemlich schwere Teile im Keller. Danke für Deine Meinung
 

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Du bist keinem Raum beigetreten.

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