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Keine Hilfe vom Amt, was soll ich jetzt noch tun?

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
In den Bundesländern Bayern und Baden Würtemberg werden viele Arbeitskräfte gesucht....bewirb dich mal dort..
Um etwas Geld zu bekommen versuche doch erstmal einen Job in verschiedenen Branchen zu bekommen...
Z.B. bei Mc Donald, Lebensmittelladen, Nachhilfe für Schüler geben, Hotels,Bürokraft...usw.
Ich würde auch versuchen eine gute Beratung vom Arbeitsamt zu bekommen.Wenn du sie nicht kriegst beschwere dich beim Leiter vom Arbeitsamt.
 
Ich habe leider null Ahnung davon, was meine Rechte auf dem Arbeitsamt sind, weil mich der ganze Paragraphendschungel und die -zig Sonderregelungen total verwirren. Kann mir jemand erklären, ob das oben geschriebene vom Amt wirklich so rechtens ist? IRGENDeine Unterstützung muss ich doch bekommen können? Selbst wenn ich jetzt ein Vorstellungsgespräch in der Nachbarstadt hätte, könne ich mir nicht mal das Zugticket leisten und das Amt ist der Meinung, das sollen dann halt die lieben Eltern bezahlen, denen ich eh schon viel zu lange unfreiwillig auf der Tasche liege?!
Kann sein, dass du schlicht "verarscht wirst". In jeder Stadt gibt es Arbeitsloseninitiativen, die dir das genaustens berechnen können, inweit dein Anspruch reicht.

Oder auch mal hier reingucken:

Hartz 4 - ALG 2 - Arbeitslosengeld-Rechner zu Hartz IV - sueddeutsche.de

Weshalb man hier bei jedem zweiten Beitrag mit Psychodiensten vom selben Verein kommt, der Rechtsansprüche von Bürgern untergräbt, kann ich nur weiterhin kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen, auch wenn es mich längst nicht mehr wundert.

Solche Werbung gehört genauso verboten wie von irgendwelchen Geistheilern. 😉
 
Bei mir war es so (Ü25 bei antragstellung), dass ich nachweisen musste, dass ich mich selbst finanziere. Ich wohne noch immer bei meiner Mutter, aber bekomme das Hartz IV zur Selbstversorgung. Meine Eltern mussten nichts offen legen. Gereicht hatte ein formloser Brief mit der Angabe, dass ich mich selbst versorge und dafür Unterstützung brauche. Den Tipp habe ich in Internetforen gefunden.

Das hängt sicherlich mit dem beruflichen Hintergrund zusammen. Man wird ja gefragt, was man kann und so. Allerdings müsste dir eigentlich etwas zustehen, so wie ich das einschätze. Du meldest dich ja arbeitslos und nicht arbeitsuchend. Da man keine Akte über dich angelegt haben dürfte, würde ich den Antrag noch einmal stellen. Diesmal mit der Trennung zwischen Wohn- und Bedarfsgemeinschaft. Ich würde so etwas sagen wie, dass deine Eltern nicht mehr finanziell für dich aufkommen (können). Ist etwas riskant, deswegen geh lieber zur Sozialberatung. In Nachbarschaftszentren macht das oft.
 
Man muss das nicht beweisen, dass man nicht unterstützt wird, denn ab dem 25 Lebensjahr bildet man eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft.

Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld - foerderland

Das bedeutet, egal ob man noch bei den Eltern lebt oder nicht, es steht einem der volle Regelsatz zu.

Ich würde daher auch empfehlen, hier tatsächlich Hilfe bei einer Beratungsstelle für Hartz IV Bezieher zu suchen, denn hier sollen Leistungen vorenthalten werden, die einem zustehen.

Edit:

Hier noch ein Link zu einem Urteil vom Bundessozialgericht

http://www.sozialticker.com/hartz-iv-aelter-als-25-bedeutet-eigene-bedarfsgemeinschaft_20070501.html
 
Danke für eure Ratschläge! Ich komme übrigens aus Baden-Württemberg, sicher gibt es dort viele Jobs, wie ich das sehe und einschätze, aber für die scheine ich wohl nicht qualifiziert genug zu sein. Bei sämtlichen Zeitarbeitsfirmen in der Umgebung bin ich bereits registriert mit meinen Unterlagen. Man würde sich melden, wenn es was passendes für mich gibt ( was natürlich nie passiert), obwohl ich sagte, ich bin auch bereit, einfach nur an eine Maschine zu stehen und Knöpfe zu drücken.
 
Da hat man dir im Jobcenter einen vom Pferd erzählt!

Du hast selbstverständlich, auch wenn du zu Hause lebst, ein Recht auf ALGII (Hartz IV).

- Antrag nachweislich stellen
- Nichtunterstützungserklärung der Eltern mit beifügen
- Kostenbeteiligungsvereinbarung beifügen (z.B. 100 Euro pauschal, die du an deine Eltern abgibst für Zimmer, Strom, Nebenkosten)

Mündliche Aussagen der Mitarbeiter vor Ort kannst du in die Tonne treten.
IMMER auf einen schriftlichen Bescheid bestehen, gegen den man ggf. Widerspruch einlegen kann.
 
wenn es was passendes für mich gibt ( was natürlich nie passiert),

ein kleiner Tip von mir:

Nach meiner Exmatrikulation war es wirklich schwierig einen Job für mich zu kriegen. Ich habe überall meine Unterlagen bei den Zeitunternehmen abgegeben!

Bei uns beim Arbeitsamt gab es auch eine Jobvermittlung, eigentlich für Studenten. Ich muß dazu sagen, daß Studenten gerne genommen werden und als Studi hatte ich niemals Probl., eben erst nach meiner Exmatrikulation als ich dann mit Steuerkarte arbeiten mußte.

Hier mein Tip:

Ich wurde IMMER abgewiesen mit der Begründung: wir haben nix.

Dann bin ich wieder hingegagen und wieder und wieder und wieder und wieder und wieder und dann sagte ich:

Das gibt es nicht, daß es nix gibt. Sie haben einen PC und hier zwei Karteikarten. Es gibt was für mich, das weiß ich! Ich brauche einen Job, sonst kann ich ohne Umwege zum Sozialamt. Ich habe es freundlich gesagt. Da kam eine Sachbearbeiterin vom Nebentisch und sagte zu mir: Sie hätte einen für mich. Ich: Toll, haben Sie Tele.-Nr? Darf ich mal eben ihr Telebim benutzen.

Das gleiche war mit meiner Wohnung

Ich brauchte eine Wohnung innerhalb von 2 Wochen. Ich zur Wohnungsbaugesellschaft. Der Sachbearbeiter: gibt es nicht. Ich fragte freundlich, ob viell. sein Kollege eine Wohnung für mich hätte (der hat einen andere Bezirk bearbeitet) und er hat geguckt und ich hatte eine Wohnung in der ich heute noch lebe.

Sagt Dir das Zeitunternehmen (gehe da wöchentlich persönlich hin) daß Du unterqualifiziert bist sage ruhig: Herr Müller von und zu, das kann nicht angehen, ich spreche mehrere Sprache und habe beeindruckende Referenzen im administrativen Bereich. Sie kriegen mich unter, bitte gucken Sie noch mal für mich. Die wollen Leute mit Schmackis, die Probleme lösen können...

Ich weiß, es klappt bei Dir mit der Job- und Arbeitssuche. Gebe nicht auf. Zeige Dich immer und immer wieder und spreche von Deinen Vorzüge, weswegen es ein Verlust wäre für die gesamte Menschheit, wenn das Zeitunternehmen Dich ned einstellen würde...

Drücke Dir die Daumen

w.
 
Mündliche Aussagen der Mitarbeiter vor Ort kannst du in die Tonne treten.
IMMER auf einen schriftlichen Bescheid bestehen, gegen den man ggf. Widerspruch einlegen kann.

Ja, genau, super Anmerkung von Raufuß. Da zählt übrigens genau das gleiche. Abwimmeln gibt es nicht. Nägel mit Köpfen. Du brauchst die schriftlich. Die Leute trauen sich nicht, wenn man mit beiden Füßen auftritt. Ich meine nicht unfreundlich, sondern immer den Gesprächspartner in die Richtung treiben, in der Du hin willst - nicht er, Du brauchst die Kohle und er macht den Job, damit Du die Kohle bekommst. Das ist seine Aufgabe. Und wenn er mit Gesetzen kommt, die Du nicht verstehst, schriftl geben lassen für Deine Unterlagen! Gesprächsnotizen machen, immer wieder da auftreten und vorsprechen. Ggf. nerven.

Alles Gute für Dich

w.
 
so, hallo nochmals. gleich mal eine blöde frage: wie formuliert man denn eine nichtunterstützungserklärung? google hilft mir da nicht viel weiter. müssen meine eltern dort einfach nur schreiben, dass sie mich aus finanziellen gründen nicht weiter zu unterstützen bereit sind oder muss da noch mehr rein?
 
Ich/Wir, [Name, Vorname Mutter] und [Name, Vorname Vater], erklärem, dass ich/wir unsere/n Tochter/Sohn [Name, Vorname] weder wirtschaftlich noch in sonstiger Weise unterstütze/n.



Ort, Datum: _______________________


gez.: ________________________



Außerdem vielleicht nützlich, wenn deine Eltern dich nicht kostenlos bei sich wohnen lassen möchten:

Kostenbeteiligungsvereinbarung

Zwischen

[Kind]

und

[Eltern]

wird für die Dauer, die [Kind] noch im Haushalt von [Eltern] wohnt, Nachfolgendes vereinbart.

1. [Kind] zahlt monatlich die auf sie/ihn anteilig nach Personenzahl (Kopfteilprinzip) entfallenden Kosten der Unterkunft als Pauschale.
Mit dieser Pauschale sind alle diesbezüglichen Forderungen abgegolten.
Die Zahlung erfolgt in Bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto von [Eltern].

1.1. Die Wohnung wird aktuell von ... Personen (einschl. der Vertragspartner) bewohnt.

1.2. Die Kosten der Unterkunft setzen sich aus den Kosten lt. Hauptmietvertrag, diesen ergänzenden Mieterhöhungen, sowie (soweit vorhanden) Betriebskosten durch separate Versorger zusammen. Dieser Vereinbarung sind Kopien der den Kosten zugrunde liegenden Verträge beizufügen.

1.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell:

Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind]
Kaltmiete ... ...
Betriebskosten ... ...
... ... ...

1.4. Sollte sich die in 1.1. genannte Personenzahl, oder die in 1.3. genannten Beträge oder Kostenstellen ändern, wird dieser Vertrag durch einen entsprechenden Zusatz ergänzt und geändert. Die im Zusatz enthaltenen Vereinbarungen ersetzen ab dem darin genannten Datum die bisherigen. Der Vertragszusatz ist von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen und wird Vertragsbestandteil.

2. [Kind] zahlt die Kosten für seine eigenen Nahrungsmittel/Verbrauchsmittel selbst.

3. Kosten, die zusätzlich zu den unter 1.3. genannten aufgrund des Zusammenwohnens entstehen, werden von [Kind] anteilig nach Personenzahl oder Nutzung getragen. Die Zahlung erfolgt gegen Quittung und Kopie der jeweiligen Abrechnung.

4. Der Vertrag gilt ab/von *****___________ bis___________/auf unbestimmte Zeit.
Änderungen bedürfen der Schriftform.


Ort, Datum


Unterschrift [Kind]


Unterschrift [Eltern]



Quelle:
hartz.info.de
Dort findest du viele nützliche Ratgeber zum Thema.
 

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