Ja, aber das ist ja nicht in Stein gemeißelt. Erstens hat so ein Bewilligungsbescheid eine Befristung und 2. kann der auch abgeändert werden, wenn die Grundlage für den Leistungsbezug entfällt.
Was Bemühungen sind, ist in der Tat nicht fest fixiert. Landläufig fallen darunter alle Aktivitäten, die dazu führen, dass man ein Arbeitsverhältnis eingehen kann, also zuallererst das Schreiben von Bewerbungen, danach das Wahrnehmen von Vorstellungsgesprächen. Wenn Dir Qualifikationen oder Kompetenzen fehlen, um ausreichend Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben, auch das Teilnehmen an entsprechenden Qualifizierungen oder Programmen.
De Agentur wird Dir Vorschläge machen, die Du nicht annehmen musst. Du musst aber, um nicht dem Vorwurf "bemüht sich nicht" ausgesetzt zu werden, Deine Ablehnungen gut begründen und alternative Vorschläge machen.
Jetzt mal andersherum gefragt: wie stellst Du Dir denn die kommende Zeit vor?
Nein, mit Deinem Gedankenkonstrukt liegst Du nicht richtig.
Wieso soll der Sachbearbeiter, dadurch dass er ZUERST unterschreibt, die Ungültigkeit des Vertrages in Kauf genommen haben. Es ist absolut üblich, dass eine Partei den Vertrag zuerst unterschreibt und die andere Partei dann ihre Unterschrift hinzufügt.
Nein sie haben keinen Fehler gemacht und Du hast natürlich keinen Freifahrtschein. Vermutlich wird das Amt sich in kürz bei Dir melden und darauf drängen, dass Du Deine Unterschrift leistest. Verweigerst Du diese, wirst Du wohl mit Konsequenzen rechnen müssen. Also überleg Dir, was Du machst. Wenn Du Geld vom Amt brauchst, solltest Du Dir das gut überlegen.
So richtig verstehen kann ich dich jetzt nicht.
Natürlich bemühe ich mich um Arbeit. Um die passende. Ich weiß, jetzt kommt gleich die Moralkeule, allerdings auch ich habe schon Zeitarbeitsfirmen hinter mir und ganz ehrlich gesagt, habe ich keine Lust mehr, mich sonst wie behandeln zu lassen. Habe ich auch schon hinter mir.
Mir geht's mir einfach darum, dass ich ein Recht habe. Dieses Recht möchte ich gerne durchsetzen und wenn die Agentur für Arbeit Fehler macht, ist das nicht mein Problem, solange es nicht zu meinen Lasten geht.
Ich sehe das so, dass mir vertragliche Verbindungen vorgelegt wurden, aber ich keine eingehen muss, weil eben kein Vertrag durch fehlen meiner Unterschrift zu Stande gekommen ist.
Auch Sanktionen sind dann im Grunde genommen nicht so einfach, wenn man sich auf eine Eingliederungsvereinbarung beruht.
Laut meinen Sachbearbeiter sollte ich 5 Bewerbungen schreiben. Das war seine Wortwahl. Nichts pro Woche, Monat oder Jahr. Auch in der (nicht unterschriebene) Vereinbarung ist von Bewerbungen nur die Rede, dass ich mich bemühen muss und das als Vollzeitkraft. Für mich heißt das doch, wenn ich das jetzt richtig verstehe, ich muss mir nur etwas in Vollzeit suchen. Keine genaue Anzahl von Bewerbungen steht nirgendswo. Und genau hier sehe ich den Wurm in der Sache, denn erstens habe ich nichts unterschrieben und auch nicht vereinbart. Was nicht vereinbart ist, kann auch nicht erfüllt werden. Und zweitens, steht nirgends etwas von Bewerbungsanzahlen.
Genau so etwas macht mich schon ein bisschen verrückt, wenn man es so ausdrücken kann. Man will von mir etwas, gut, bekommen sie, aber auch nicht in der Form, wie es auch (nicht!) vereinbart ist.
Ich kann mich jetzt nur wiederholen, mein Sachbearbeiter sagte mir: ,,Schreiben Sie 5 Bewerbungen." Was soll ich damit anfangen? 5 Bewerbungen pro Woche, Monat... etc. pp.???
Naja, das könnt Ihr mir wahrscheinlich auch nicht so richtig sagen.
Nun zum Schluss, wie ich mir etwas vorstelle:
Ich suche mir eine Stelle, die mir gefällt. Ich rufe gerne wo an, schreibe auch etwas und gehe zu Vorstellungsgesprächen. Aber ich sehe es nicht ein, dass ich mich für Zeitarbeit wieder kaputt mache. Ganz sicher nicht. Hatte schon ein Bandscheibenvorfall hinter mir.
Ach so, dass habe ich gar nicht erwähnt. Ich hatte ja dieses Jahr einen Bandscheibenvorfall und ich warte bis Heute auf einen Termin beim Amtsarzt. Dürfte so schon 2-3 Monate sein. Frage mich wann der mal kommt.