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Keine Chance nen Kredit zu bekommen..Warum??

G

Gast

Gast
Hallo, brauch dringend nen guten Rat.Hab sowas noch nie gemacht aber jetzt weiß ich nimmer weiter.
Vor drei Jahren hab ich mich von meinem neunjährigen Freund getrennt und mußte seither leider ziemlich oft umziehen.
Umziehen ist für mich nicht ganz einfach weil ich elf Papageien, eine große Hündin und ne alte Katze hab.
Vor einem dreiviertel Jahr hab ich dann "mein Häuslein" gefunden.
Vom ersten Tag an fühl ich mich hier so wohl und es war für mich klar dass ich hier lange bleiben will.
Mein Vermieter, super netter Mann, hat sich auch gefreut und meinte noch dass ich die nächsten dreißig Jahre bleiben könnte.#
Mein Gott war ich glücklich.....seit langem mal wieder...
Nunja, jetzt ist es anders. Mein Haus gehört zu einer Erbgemeinschaft, wovon ich keine Ahnung hatte.Klasse:-( Die Frau vom verstorbenen Zwillingsbruders meines Vermieters macht meinem Vermieter das Leben schwer und ihm sind die Hände gebunden, er muß sein Elternhaus (meins) verkaufen.
Erst hieß es es wird zwangsversteigert, jetzt heißt es es wird verkauft.
Selbst meine Nachbarn grübeln mit mir wie ich es schaffen könnte hier zu bleiben.
Es ist ein kleines, verschlafenes 700Seelen Dorf. Einfach der beste und schönste Fleck den ich mir für mich und meine Tiere vorstellen kann.
Nunja ich könnte ja bleiben wenn die Bank nicht wäre.
Gibt es nirgendwo auf der Welt eine Bank die auch mir als "Normalo" einen Kredit bewilligt???
Ich bin gelernte Einzelhandelskauffrau und im Einzelhandel verdient man nicht besonders. Trotzdem kann ich doch anstatt Miete einfach Raten abbezahlen?!?
Eigenkapital hab ich natürlich auch nicht, keine Sicherheiten da. Woher denn auch.
Meine Eltern, mein Dad ist 72, bekommt 550€ Rente (was ja auch unglaublich ist, aber ein anderes Thema) ,können mir leider auch nicht helfen. Werden als Bürge nicht akzeptiert.
Tja und so steh ich da, muß jederzeit Angst haben mein Traumhaus zu verlieren.Es ist ein altes Haus und es wären ja "nur" 85.000€.
Unglaublich was man für Angebote bekommt wenn man mal im Internet sucht, klar da würde mir irgendeine fast schon krimminelle KreditAgentur das Geld geben aber dann würde ich mein Lebtag nimmer glücklich weil die Zinsen mehr als unverschämt sind. Gibt es keine Möglichkeit für normale Menschen einen Kredit zu bekommen ohne über den Tisch gezogen zu werden??
Danke &
Gruß Jeanette
 

Lucia

Aktives Mitglied
AW: Keine Chance ein Kredit zu bekommen..Warum??

Du wirst es wahrscheinlich sehr schwer haben. Wenn du nicht über der Pfändungsfreigrenze von 989,99 Euro verdienst, dann gibt es nur schwer oder gar keinen Kredit. Wo hast du es denn schon versucht und was wurde gesagt?
85000 Euro sind kein Pappenstiel.
Aber selbst wenn das Haus verkauft wird, kann man dir nicht von heute auf morgen kündigen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Bro-Off

Mitglied
Hallo Jeanette,

als erstes möchte ich dringend von irgendwelchen (augenscheinlich unseriösen) Kreditvermittlungen im Internet abraten! In den seltensten Fällen wirst du tatsächlich einen Kredit bekommen, da die Kreditvergabe schlussendlich nicht durch den Vermittler, sondern durch eine Bank o.ä. erfolgen wird. Und die entscheiden selbst, wer Geld bekommt.

Zur Sache: Die Sache mit der Erbengemeinschaft ist natürlich nicht ohne. Aber: Dein Mietvertrag würde im Falle eines Verkaufs/einer Versteigerung (vorerst) bestehen bleiben, auch über den Eigentumswechsel hinaus! Allerdings hat der neue Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht, womit er unmittelbar nach dem Erwerb unter Beachtung der gesetzlichen Fristen deinen Mietvertrag kündigen könnte.
Was den Kredit für dich angeht, kann ich dir keine großen Hoffnungen machen. Wie du schon selbst sagst, ist dein Einkommen wohl nicht sehr hoch, was für die meisten Banken das Ausschlusskreterium sein wird. Zur groben Orientierung für dich: die Banken rechnen für eine Person mtl. durchschnittlich etwa 750,-€ Mindestbedarf. Dein Einkommen muss also mind. die mtl. Rate + deine mtl. Ausgaben + den Mindestbedarf decken, damit die Bank sich mit einer Finanzierung beschäftigen würde. Manche Banken rechnen auch mit weniger als 750,-, aber so in etwa musst einplanen. Ohne deine sonstigen mtl. Ausgaben zu kennen, würde ich denken, dass du bei 85.000,- Darlehen (etwa (+-) 430,- p.m.) irgendwas um die (+-) 1300,-€ netto im Monat verdienen solltest, damit eine Bank mitgehen würde. Wenn du etwa in diesem Bereich liegst, sollte es auch mit einer Finanzierung klappen, wenn du vielleicht auch eine Weile suchen musst.

Vielleicht sollte dein Vermieter, darüber nachdenken, den Anteil seines verstorbenen Bruders zu kaufen, das wäre wahrscheinlich die einfachste Alternative. Als Vermieter kann er die Mieteinnahmen als Einkommen geltend machen, und bräuchte ja ohnehin nur den verbleibenden Anteil seines verstorbenen Bruders erwerben. Ich halte das für deutlich einfacher, als die Finanzierung für dich. Allerdings muss dein Vermieter das Haus natürlich auch behalten wollen. Wenn er das will, wird es ja ohnehin nicht zu einem freihändigen Verkauf an einen Fremden kommen, da er den Vertrag auch unterschreiben muss. Tut er das nicht, gibt es auch keinen Verkauf. Somit wäre nur die Teilungsversteigerung die Möglichkeit, die seine Schwägerin anstreben kann, um ihren Anteil zu versilbern. In diesem Fall kann dann dein Vermieter u.U. den Anteil seines verstorbenen Bruders für weniger als den eigentlichen Kaufpreis erhalten! Er sollte sich, wenn er das Haus behalten will, besser mit einem Fachanwalt über die bestehenden Möglichkeiten unterhalten.

Vielleicht hat hier noch jemand eine tolle Idee dazu.

LG und viel Glück
 
G

Gast

Gast
Gegen das Sonderkündigungsrecht des Erwerbers aus einer Zwangsversteigerung wäre kaum etwas zu machen. Aber falls es nicht zu einer Zwangsversteigerung kommt, wäre ein Kündigungsverzicht des Vermieters als Ergänzung zum Mietvertrag auch für einen Käufer bindend. Der BGH hat entschieden, dass ein Kündigungsverzicht, der individuell vereinbart wurde, in jedem Fall rechtswirksam ist, wenn er nicht mehr als zehn Jahre gelten soll, im Falle eines einseitigen Verzichts des Vermieters sollten auch längere Laufzeiten möglich sein, das ist aber bisher nicht höchstrichterlich bestätigt.

Also einfach den Vermieter um die entsprechende Erklärung bitten, vielleicht ist damit schon alles gut.

Bitte ausdrücklich Kündigungsverzicht vereinbaren und keine Befristung des Mietvertrages, das ist wichtig. Wichtig ist ebenso, dass der Vermieter von etwaigen Miteigentümern überhaupt bevollmächtigt ist, über das Haus zu verfügen, denn wenn er eigenmächtig handelt - gegen den Willen der anderen - kann das furchtbar nach hinten losgehen.

Im übrigen erscheinen mir 85 TE für ein "altes, kleines Häusl" in einem 700-Seelendorf so pauschal erstmal sehr hoch gegriffen - da kann es lang dauern, bis sich ein Käufer findet - und eventuell wäre es mit einer geringeren Kreditsumme ja doch möglich - vielleicht die Kaufpreisvorstellung mal mal überprüfen. Denkbar wäre auch ein privates Darlehen - einfach das Häusl dem Verkäufer abzahlen. Vertrauen muss er dem Mieter ja auch. Was ich meine, ist beispielsweise folgendes Modell:

realistischer Kaufpreis: angenommene 60 TE

Anteil der bösen Witwe: 30 TE

Mieterin nimmt ein Darlehen in Höhe von 30 TE auf, kauft das Haus, die 30 TE gehen sofort an die böse Witwe und der Anteil des netten Vermieters wird in Raten direkt an ihn abgezahlt, so wie er bisher die Miete erhielt.
 
S

Standhafter

Gast
Hallo,
das meiste hat ja Bro-Off schön und korrekt beschrieben.

Allerdings gibt es noch mehr Dinge zu beachten:
Die Bank beleiht ungern auf 100% (85.000,-) sondern will da etwas Eigenkapital sehen, normal 20%, aber das ist dann nicht so entscheidend. Hauptsache ist, du kannst die zusätzliche Kosten für Notar, Grunderwerb (3,5%) , Grundbucheinträge, grob sollten es dann 4.000,- E sein, selber bezahlen.

Da das Häuschen vererbt wurde, werden nicht mehr viel Schulden drauf sein, wahrscheinlich keine mehr.
Du könntest dich mit den Brüdern einigen und erstmal einen Anteil übernehmen, mit einem Vorkaufsrecht auf den zweiten. Eine Teilungsversteigerung bring den Brüdern eher weniger als der Verkehrswert. Wenn wirklich eine Teilungsversteigerung ansteht, wovon ich allerdings nicht ausgehe, dann solltest du mit deiner Bank sprechen und daran teilnehmen, bis zu einem bestimmten Betrag, wo die Bank mitspielt.


Aktuell als Mieter bist du bei einem freihändigem Verkauf als auch bei der Teilungsversteigerung gesichert. Ein Sonderkündigungsrecht besteht hier nicht(! Bro, da hast du etwas verwechselt ! ), aber der neue Eigentümer wird natürlich auf Eigenbedarf kündigen können. Aber das alles ist preisdrückend. Wenn jemand ein Haus kauft, dann will er heutzutage sofort einziehen und sich nicht erst mit einem Mieter herumschlagen :D
Das heißt , die Brüder bekommen wegen dir einen schlechteren Preis. Das kannst und solltest du nutzen .... :)

Zum Beispiel könntest du einen Anteil von 50% von dem 2. Bruder übernehmen. Dann hättest du nur die halben Kosten und würdest dem 1.Bruder statt der Miete einen Nutzungsanteil (auch wieder 50%) bezahlen.
Dazu sollte man halt mehr über das Verhältnis der beiden, auch zu dir wissen ... , das gilt auch für die Schwägerin des Verstorbenen natürlich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lucia

Aktives Mitglied
Ein Sonderkündigungsrecht besteht hier nicht(! Bro, da hast du etwas verwechselt ! ), aber der neue Eigentümer wird natürlich auf Eigenbedarf kündigen können....
Richtig, das gilt nur für ganze Zwangsversteigerungen. Innerhalb von drei Tagen nach Erwerb kann man da kündigen. Aber auch da gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Die Wohnung meines Vermieters wird nämlich am 02. August zum zweiten Mal versucht, zwangszuversteigern.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hi Jeanette,

wie meine Vorschreiber hier ja schon angemerkt haben, hat ein potentieller Käufer es recht schwer, dich als Mieterin zu kündigen. Du aber hast die Möglichkeit, den Kaufpreis deutlich zu drücken, indem du jedem Interessenten des Hauses klipp und klar erklärst, dass du freiwillig aus dem Haus nicht ausziehen wirst. Jeder Interessent vermutet dann erst mal Ärger, der mit dem Kauf verbunden ist und wird möglicherweise von einem Kauf Abstand nehmen.

So, wie ich es dir beschrieben habe, hat es die Mieterin von dem Haus gemacht, das ich letztlich doch erworben habe. Der Kaufpreis ist daraufhin aber gewaltig gesunken. Vielleicht ermöglicht dir diese Strategie ja, das Haus doch selbst zu erwerben.

Viel Glück
Sisandra
 

Bro-Off

Mitglied
@ Standhafter:
Asche auf mein Haupt, da hab ich aber voll gepennt! Natürlich gibt es bei der Teilungsversteigerung kein Sonderkündigungsrecht! :eek:

Ungeachtet dessen steht allerdings die Kündigung wegen Eigenbedarf, sowohl im freien Verkauf, als auch in der Teilungsversteigerung!
(Um mich jetzt raus zu winden, sage ich einfach mal, dass ich dass NATÜRLICH mit dem Sonderkündigungsrecht meinte :cool: )

Gruß
 
S

Standhafter

Gast
- Hier etwas Asche hinüberreichen -

glaube nämlich nicht, dass du einen Brennholzofen hast :D oder war das die Asche vom letzten Grillfeuer? ;)
man kann nicht alles wissen, aber je mehr Köpfe darüber nachdenken ... desto mehr Unsinn äh Sinn kommt heraus. :D
 

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