Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

kein Wohngeld wegen Krankheit?

F

Face01

Gast
Hallo, wollte mal nachfragen, ob ich Folgendes einfach hinnehmen muß.
Vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes habe ich fristgerecht den Folgeantrag für Wohngeld( nebst Unterlagen) abgegeben. Die Frau, die dies bearbeitet, war zu dem Zeitpunkt krank. Nachdem heute noch kein Wohngeld drauf war, habe ich dort mal angerufen und nachgefragt. Da die Person krank war, wurde der Antrag nicht bearbeitet, ich bekomme das Wohngeld für diesen Monat erst im Dezember als Nachzahlung. Denn immer erst zum Monatsende werden die Anträge bearbeitet und die Bescheide erstellt. Mir fehlen nun diesen Monat auf Schlag fast 200 Euro. Muß man das einfach so hinnehmen?
 
G

Gast

Gast
Hallo, wollte mal nachfragen, ob ich Folgendes einfach hinnehmen muß.
Vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes habe ich fristgerecht den Folgeantrag für Wohngeld( nebst Unterlagen) abgegeben. Die Frau, die dies bearbeitet, war zu dem Zeitpunkt krank. Nachdem heute noch kein Wohngeld drauf war, habe ich dort mal angerufen und nachgefragt. Da die Person krank war, wurde der Antrag nicht bearbeitet, ich bekomme das Wohngeld für diesen Monat erst im Dezember als Nachzahlung. Denn immer erst zum Monatsende werden die Anträge bearbeitet und die Bescheide erstellt. Mir fehlen nun diesen Monat auf Schlag fast 200 Euro. Muß man das einfach so hinnehmen?
Du verlierst doch nichts.

Das Wohngeld wird ab Antragseingang bewilligt.

Das wirst Du so hinnehmen müssen.
 
S

Satansbraten

Gast
Mir fehlen nun diesen Monat auf Schlag fast 200 Euro. Muß man das einfach so hinnehmen?
Sie fehlen dir ja nicht da du sie nachbezahlt bekommst. Wenn du dadurch in finanzielle Schwierigkeiten kommst und das Geld dann evtl nicht mehr für genug Lebensmittel reicht dann rede mit deinem Vermieter und bitte nen Teil der Miete in folgenden Monat, wenn du die Nachzahlung hast, zahlen zu können.
Wenn du ihm die Situation erklärst hat er vielleicht Verständnis dafür.
Ich zumindest hatte in solchen Dingen bisher noch kein Problem.
War bei mir mal ne Situation als ich einen neuen Job anfing. Miete war bis 3. fällig Lohn gabs aber erst am 15.
Hab dann mit dem Vermieter vereinbart die Miete erst am 15. zu zahlen.
Man muss sich nur rechtzeitig mit denen in Verbindung setzen und nicht warten bis die ersten Mahnungen kommen.
 
J

Jim

Gast
So ist das nun mal mit den Sesselpupern ! Die haben die Zeit der ganzen Welt, sei froh das Du das Geld bekommst und gut !;)
 
D

Deichgräfin

Gast
@ Satansbraten : Die Miete wurde zu Anfang diesen Monats gezahlt,
sollte man den Vermieter bitten 200,- Euro wieder rauszurücken ?:rolleyes::D

Face O1,

wenn dir dieses Geld zum Leben fehlt, dann könntest du zu dem Amt gehen welches "Sozialgeld" auszahlt.
Weiß nicht wie das Amt heißt, war früher das Sozialamt.

Dort legst du eine Bestätigung vom Wohngeldamt vor und bittest dir das Geld oder eine Auszahlungsbestätigung zu geben und die Nachzahlung intern von Amt zu Amt zu verrechnen.
Das müsste gehen.

Vielleicht reicht es sogar, wenn die Sachbearbeiterin sich bei der Kollegin telefonisch über den Anspruch erkundigt.


l.g.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Satansbraten

Gast
@ Satansbraten : Die Miete wurde zu Anfang diesen Monats gezahlt,
sollte man den Vermieter bitten 200,- Euro wieder rauszurücken ?:rolleyes::D
Warum nicht ? Man kanns ja mal versuchen :D

In dem Anfangspost stand nicht drin dass die Miete schon gezahlt wurde und für den Fall das es noch nicht geschehen ist wär mein Vorschlag eine Möglichkeit. Man müsste dann nicht unbedingt noch zu nem anderen Amt rennen.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben