S
Sarah27Gast
Gast
Hallo,
ich (27) bin seit letztem Herbst, seit dem Ende meines Studiums, verzweifelt auf Arbeitssuche. Da ich bereits während des Studiums bei meinen Eltern wohnte und danach aufgrund meiner erfolglosen Jobsituation sowieso kein Geld zum Ausziehen gehabt hätte, bin ich dort weiter wohnen geblieben. Mein Vater ist seit 3 Jahren in Rente, meine Mutter ebenso. Wir leben demnach in einer Hausgemeinschaft (nicht Bedarfsgemeinschaft, hier bezieht ja keiner Leistungen vom Amt).
Ich lebe dort quasi mietfrei, bezahle aber von meinem Geld das Essen, das wöchentlich so eingekauft wird.
Da es hier allgemein ziemlich mau aussieht, konnte ich bisher trotz intensiver Bemühungen noch nichtmal einen 400 Euro-Job oder sowas in der Art ergattern. Das Höchste aller Gefühle war ein 3 monatiger Vollzeitjob in der Produktion, welcher befristet gewesen ist und verhältnismässig mies bezahlt wurde, ich habe ihn aber genommen, denn besser so ein Job als gar nichts. Diesen habe ich seit Januar aufgrund des befristeten Vertrags nicht mehr, und da mein Geld natürlich auch nicht ewig reichen wird und ich auch meinen Sozialversicherungsbeitrag von 165 Euro monatlich zahlen muss, habe ich nun erstmalig das Jobcenter kontaktiert und einen Antrag auf Hartz 4 gestellt.
Dort musste ich alles offenlegen, meine Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten etc.
Aktuell habe ich noch 2.900 Euro auf dem Konto. Mein sogenannter "Fallmanager" vom Jobcenter, mit dem ich heute einen Termin hatte, sagte mir dann, dass mein Antrag abgelehnt worden wäre. Grund ist, dass ich erstmal die 2.900 Euro verbrauchen müsse, bevor ich Leistungen gezahlt bekäme. Zudem würde ich ja mietfrei wohnen, demnach sei da keine Dringlichkeit vorhanden, also dass ich dringend Geld bräuchte.
Meine Frage: Ist das so rechtens? Ich meine, dass ich mal irgendwas von einem "Freibetrag" gelesen hätte, über den man verfügen darf und trotzdem Leistungen vom Amt erhält.
Kann mir da jemand Genaueres zu sagen, oder ist das Jobcenter hier im Recht?
ich (27) bin seit letztem Herbst, seit dem Ende meines Studiums, verzweifelt auf Arbeitssuche. Da ich bereits während des Studiums bei meinen Eltern wohnte und danach aufgrund meiner erfolglosen Jobsituation sowieso kein Geld zum Ausziehen gehabt hätte, bin ich dort weiter wohnen geblieben. Mein Vater ist seit 3 Jahren in Rente, meine Mutter ebenso. Wir leben demnach in einer Hausgemeinschaft (nicht Bedarfsgemeinschaft, hier bezieht ja keiner Leistungen vom Amt).
Ich lebe dort quasi mietfrei, bezahle aber von meinem Geld das Essen, das wöchentlich so eingekauft wird.
Da es hier allgemein ziemlich mau aussieht, konnte ich bisher trotz intensiver Bemühungen noch nichtmal einen 400 Euro-Job oder sowas in der Art ergattern. Das Höchste aller Gefühle war ein 3 monatiger Vollzeitjob in der Produktion, welcher befristet gewesen ist und verhältnismässig mies bezahlt wurde, ich habe ihn aber genommen, denn besser so ein Job als gar nichts. Diesen habe ich seit Januar aufgrund des befristeten Vertrags nicht mehr, und da mein Geld natürlich auch nicht ewig reichen wird und ich auch meinen Sozialversicherungsbeitrag von 165 Euro monatlich zahlen muss, habe ich nun erstmalig das Jobcenter kontaktiert und einen Antrag auf Hartz 4 gestellt.
Dort musste ich alles offenlegen, meine Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten etc.
Aktuell habe ich noch 2.900 Euro auf dem Konto. Mein sogenannter "Fallmanager" vom Jobcenter, mit dem ich heute einen Termin hatte, sagte mir dann, dass mein Antrag abgelehnt worden wäre. Grund ist, dass ich erstmal die 2.900 Euro verbrauchen müsse, bevor ich Leistungen gezahlt bekäme. Zudem würde ich ja mietfrei wohnen, demnach sei da keine Dringlichkeit vorhanden, also dass ich dringend Geld bräuchte.
Meine Frage: Ist das so rechtens? Ich meine, dass ich mal irgendwas von einem "Freibetrag" gelesen hätte, über den man verfügen darf und trotzdem Leistungen vom Amt erhält.
Kann mir da jemand Genaueres zu sagen, oder ist das Jobcenter hier im Recht?