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kein Recht auf Alg 2, weil ich (27) noch bei den Eltern lebe?!

S

Sarah27Gast

Gast
Hallo,

ich (27) bin seit letztem Herbst, seit dem Ende meines Studiums, verzweifelt auf Arbeitssuche. Da ich bereits während des Studiums bei meinen Eltern wohnte und danach aufgrund meiner erfolglosen Jobsituation sowieso kein Geld zum Ausziehen gehabt hätte, bin ich dort weiter wohnen geblieben. Mein Vater ist seit 3 Jahren in Rente, meine Mutter ebenso. Wir leben demnach in einer Hausgemeinschaft (nicht Bedarfsgemeinschaft, hier bezieht ja keiner Leistungen vom Amt).
Ich lebe dort quasi mietfrei, bezahle aber von meinem Geld das Essen, das wöchentlich so eingekauft wird.


Da es hier allgemein ziemlich mau aussieht, konnte ich bisher trotz intensiver Bemühungen noch nichtmal einen 400 Euro-Job oder sowas in der Art ergattern. Das Höchste aller Gefühle war ein 3 monatiger Vollzeitjob in der Produktion, welcher befristet gewesen ist und verhältnismässig mies bezahlt wurde, ich habe ihn aber genommen, denn besser so ein Job als gar nichts. Diesen habe ich seit Januar aufgrund des befristeten Vertrags nicht mehr, und da mein Geld natürlich auch nicht ewig reichen wird und ich auch meinen Sozialversicherungsbeitrag von 165 Euro monatlich zahlen muss, habe ich nun erstmalig das Jobcenter kontaktiert und einen Antrag auf Hartz 4 gestellt.

Dort musste ich alles offenlegen, meine Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten etc.
Aktuell habe ich noch 2.900 Euro auf dem Konto. Mein sogenannter "Fallmanager" vom Jobcenter, mit dem ich heute einen Termin hatte, sagte mir dann, dass mein Antrag abgelehnt worden wäre. Grund ist, dass ich erstmal die 2.900 Euro verbrauchen müsse, bevor ich Leistungen gezahlt bekäme. Zudem würde ich ja mietfrei wohnen, demnach sei da keine Dringlichkeit vorhanden, also dass ich dringend Geld bräuchte.
Meine Frage: Ist das so rechtens? Ich meine, dass ich mal irgendwas von einem "Freibetrag" gelesen hätte, über den man verfügen darf und trotzdem Leistungen vom Amt erhält.
Kann mir da jemand Genaueres zu sagen, oder ist das Jobcenter hier im Recht?
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Erfahrungsgemäß versucht das Jobcenter oft Anträge abzuwimmeln, nicht aufgeben ^^

Vermögen:
Es gibt einen Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr, schau mal hier: § 12 SGB II Zu berücksichtigendes Vermögen
Deinen Antrag aufgrund deines Vermögens abzulehnen ist vom Jobcenter rechtswidrig.

Erfahrungsgemäß kann ich sagen, dass es schwieriger ist, deine Wohnsituation darzustellen. In einer Hausgemeinschaft mit deine Eltern kann man zumindest wirklichkeitsnah vermuten, dass du unterhalten wirst, obwohl deine Eltern dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Deine Eltern sollten daher schriftlich erklären, dass sie dir zwar Unterkunft gewähren, aber es ablehnen, dich mit Barunterhalt zu versorgen. In der Folge solltest du den Hartz 4 Regelsatz erhalten.

p.s.
Warum der Sozialversicherungsbeitrag wenn du arbeitslos bist?
 
S

Sarah27Gast

Gast
Hallo Andreas,

ich muss ja meine Krankenversicherung irgendwie bezahlen, da komme ich wohl kaum drumrum. Auch mit ein Grund, warum ich das Jobcenter kontaktiert habe, die übernehmen diese Kosten ja, sofern der H4-Antrag bewilligt wird.
 
C

chrismas

Gast
27*150+750=4800 Euro, die du als Vermögen haben darfst, also irrt sich hier dein Sachbearbeiter, was dein Vermögen angeht (außer du hast noch irgendwo einen Bausparvertrag oder ähnliches herumliegen, den du einfach vergessen hast).

Was das zusammenleben mit deinen Eltern angeht, so ist das Quatsch, denn seit deinem 25 Lebensjahr bildest du deine eigene Haushaltsgemeinschaft

Bedarfsgemeinschaft Hartz 4

Ich denke, hier wird mal wieder versucht irgendetwas zu konstruieren von wegen, dass deine Eltern dich unterstützen würden und ähnliches, daher würde ich dir grundsätzlich raten, gehe mal in ein Fachforum, wie zum Beispiel

Hartz IV Forum

oder

https://www.elo-forum.org/

oder oder oder ... gibt noch einige mnehr, musst du nur nach Googlen.
 

Katzenfräulein

Aktives Mitglied
Du bist 27, dass bedeutet du bildest deine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn deine Eltern dich mietfrei bei ihnen wohnen lassen.

Zudem bildest du mit deinen Eltern zusammen keine Haushaltsgemeinschaft, denn eine Haushaltsgmeinschaft würde voraussetzen, dass ihr alle aus einem Topf wirtschaftet, bzw. deine Eltern dich mit Geld oder Verpflegung unterstützen.
Da deine Eltern dir gegenüber aber nicht mehr unterhaltspflichtig sind, müssen sie dich nicht mehr unterstützen. Das können sie auch schriftlich gegenüber dem Jobcenter erklären.
 

Portion Control

Urgestein
Zudem bildest du mit deinen Eltern zusammen keine Haushaltsgemeinschaft, denn eine Haushaltsgmeinschaft würde voraussetzen, dass ihr alle aus einem Topf wirtschaftet, bzw. deine Eltern dich mit Geld oder Verpflegung unterstützen.
Jetzt wird es leicht wirr. Sie bilden eine Haushaltsgemeinschaft und keine Bedarfsgemeinschaft. Eine Haushaltsgemeinschaft setzt nicht automatisch wirtschaften aus einem Topf voraus. Der Leistungsträger ist in der Pflicht, gemeinsames wirtschaften zu beweisen.

Da deine Eltern dir gegenüber aber nicht mehr unterhaltspflichtig sind, müssen sie dich nicht mehr unterstützen. Das können sie auch schriftlich gegenüber dem Jobcenter erklären.
Na, da bin ich mal gespannt wie sie erklären möchten, warum sie regelmäßig auf die Zahlung von Miete und sämtlichen Neben- und Haushaltskosten verzichten. Zum gemeinsamen wirtschaften zählt nicht nur das teilen des Toastbrotes.

Bei einer eigenen Haushaltsgemeinschaft müsste man dies.
So schnell fängt das gemeinsame wirtschaften, bzw. die Unterstützung schon an ;)

Untermietvertrag wäre super gewesen.
 
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