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Kein Krankengeld, keine BU, was nun??

O

oscarinchen

Gast
Hallo,
unsere Situation mal in Stichpunkten; sonst wird´s zu lang

Anfang Juni 2008 kippte mein Mann einfach so im Bad um.
1 Woche später 3 bzw. 4 kaputte Halswirbel festgestellt.
Ende Juni 2008 OP meines Mannes an der HWS, 1 Tag später Hirnbluten
12 Tage künstliches Koma,
autoimmune Vaskulitis festgestellt (die hat die Hirnblutung wohl ausgelöst)
ab Mitte Juli Krankengeld bekommen (ab 43. Tag; mein Mann ist selbständiger Handwerksmeister mit Versicherung auf Krankengeld)
Private Berufsunfähigkeits-Versicherung informiert, dass evtl. berufsunfähigkeit vorliegt
August bis Ende Oktober Reha meines Mannes
Seit November ambulante Therapien usw.
Probleme mit der gesamten linken Körperseite, Konzentrationsschwäche, Schwierigkeiten mit dem Gedächtnis usw.
Behindertenausweis mit 80% und G und B
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nichts, da er vor 4 Jahren aufgehört hat, dort einzuzahlen.
Die Private rührt sich auch nicht. Im Gegenteil. Die wollen noch immer die Beiträge, die wir uns gar nicht mehr "leisten" können.

Und die AOK stellt ab 01.01.09 die Zahlungen ein! Angeblich darum, weil sich die Gesetze geändert haben! Ja haben sie; aber doch wohl nicht für laufende Fälle!? Für Leute, die schon mehrere Wochen Krankengeld bekommen und eigentlich noch einen Anspruch von knapp einem Jahr haben!?
Lt. Bundesministerium f. Gesundheit muss die Krankenkasse weiterzahlen. Das habe ich aber nicht schriftlich.

Was nun??????
Hier tut sich eine "Baustelle" nach der anderen auf..........
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo oskarinchen,

folgenden Text verstehe ich so,dass dein Mann die neue Zusatzversicherung
für Selbstständige abschließen muß ,damit die Zahlung nahtlos weiterläuft.
Ruf doch einfach bei der AOK an und frage nach .

Krankengeld-Wahltarife für Selbständige
Für alle freiwillig versicherten Selbständigen gilt ab 2009 der einheitliche ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,0 Prozent, dazu kommt wie bisher ein weiterer Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten. Der Versicherungsschutz umfasst zunächst keinen Krankengeldanspruch. Wer bisher schon ohne Krankengeldanspruch versichert ist und diesen auch weiterhin nicht wünscht, für den ändert sich nichts. War der Krankengeldanspruch mitversichert, besteht auch ab dem kommenden Jahr die Möglichkeit, sich gegen den Verdienstausfall bei Erkrankung abzusichern. Dazu muss zusätzlich ein Krankengeld-Wahltarif abgeschlossen werden. Diesen Wahltarif muss jede Kasse ab Januar anbieten. Außerdem sind die Kassen verpflichtet, ihre Versicherten darüber zu informieren. Da die Höhe der Prämien von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein kann und auch die Ausgestaltung der Tarife variiert, sollten Selbständige sich detailliert über die Angebote ihrer Krankenkasse, aber auch anderer Krankenkassen informieren.

Krankenversicherung: Das ändert sich 2009


L.G.Karin
 
G

Gast

Gast
Hallo,

bei der AOK anzurufen bringt leider nichts! Die haben uns ja mitgeteilt,
dass wir ab Januar keine Zahlungen mehr bekommen!

Den Wahltarif wollen und können wir nicht nehmen!
Wir müssten uns 3 Jahre binden, weniger bekommen als es heute schon ist,
Beitrag dafür zahlen und weil mein Mann im Januar 50 wird, müssten wir uns
schnellstens dafür entscheiden.
So wurde es uns kurz vor Weihnachten gesagt. Inzwischen haben wir schriftlich,
dass wir diesen Wahltarif gar nicht mehr nehmen können, weil wir ALG II bekommen.
Das sind zwar nur 10 € im Monat, aber das interessiert keinen!

Wir sind der Meinung, dass unser Anspruch, den wir ja schon länger haben, auch weiterhin besteht! Zu den „alten“ Bedingungen!
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo,

Inzwischen haben wir schriftlich,
dass wir diesen Wahltarif gar nicht mehr nehmen können, weil wir ALG II bekommen.
Das sind zwar nur 10 € im Monat, aber das interessiert keinen!

Wir sind der Meinung, dass unser Anspruch, den wir ja schon länger haben, auch weiterhin besteht! Zu den „alten“ Bedingungen!

AlG II Empfänger gehören ebenso wie Studenten, zu dem Personenkreis welche kein Krankengeld erhalten, da die zustehenden Leistungen auch während einer Krankheit gezahlt werden.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen zählen keine
"alten Bedingungen",denn diese Kassen können im Gegensatz
zu einer privaten Kasse ihre Verträge einseitig ändern.
Das ist in den Statuten/Geschäftsbedingungen so festgelegt,
wenn ich richtig informiert bin.
Es wurde gegen neue (kostenintensivere) Möglichkeiten der Krankenversicherung gestrichen,ohne Übergangsregelung.

Nach meiner Meinung hat man nicht automatisch,
bereits im Vorfeld ,einen gesetzlichen Anspruch,
von 78 Wochen, auf das Krankengeld.
Die Arbeitsunfähigkeit muß vom Arzt immer wieder neu festgestellt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
C

Carlali

Gast
AlG II Empfänger gehören ebenso wie Studenten, zu dem Personenkreis welche kein Krankengeld erhalten, da die zustehenden Leistungen auch während einer Krankheit gezahlt werden.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen zählen keine
"alten Bedingungen",denn diese Kassen können im Gegensatz
zu einer privaten Kasse ihre Verträge einseitig ändern.
Das ist in den Statuten/Geschäftsbedingungen so festgelegt,
wenn ich richtig informiert bin.
Es wurde gegen neue (kostenintensivere) Möglichkeiten der Krankenversicherung gestrichen,ohne Übergangsregelung.

Nach meiner Meinung hat man nicht automatisch,
bereits im Vorfeld ,einen gesetzlichen Anspruch,
von 78 Wochen, auf das Krankengeld.
Die Arbeitsunfähigkeit muß vom Arzt immer wieder neu festgestellt werden.

Mit 78 Wochen Anspruch meine ich natürlich auch, vorausgesetzt man ist krank!!! Und wenn man länger als 78 Wochen krank ist, entfällt der Anspruch trotzdem!
Ich habe mit dem Gesundheitsministerium telefoniert und dort wurde mir gesagt (leider nur gesgt!!) dass unser Anspruch weiterhin besteht! Nur für neue Fälle gelten auch die neuen Gesetze.

Was sind denn das für Regelungen, in denen Krankenkassen einseitig was "regeln" können??? Wir haben uns extra für dieses Krankengeld versichet! Eine extra Prämie dafür bezahlt! Und nun kann man uns das einfach so streichen!?!?
 
D

Deichgräfin

Gast
Was sind denn das für Regelungen, in denen Krankenkassen einseitig was "regeln" können??? Wir haben uns extra für dieses Krankengeld versichet! Eine extra Prämie dafür bezahlt! Und nun kann man uns das einfach so streichen!?!?
Diese Regelung nennt sich Gesetz.
Du darfst nicht vergessen,dass dein Mann in einer "gesetzlichen Krankenkasse " versichert w a r.

Es wurde ein neues Gesetz verfasst.
Dieses Gesetz gilt seit dem 1.1.2009


Sämtlichen Selbstständigen, welche bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert waren, wurde der Vertrag zu Jahresende gekündigt.
Es stand den Versicherten frei, sich bei einer anderen Krankenkasse, zu deren Bedingungen, zu versichern oder mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen neuen Vertrag einzugehen.

Dein Mann hätte bei seiner Kasse übergangslos sein Geld bekommen,wenn ihr rechtzeitig einen neuen Vertrag abgeschlossen hättet,allerdings mit höherer finanzieller Belastung.
Das war euch finanziell nicht möglich ,da euch schon jetzt Geld zum Leben fehlt .Ein Teufelskreis.
Als AlG II Empfänger werdet ihr wieder versichert sein,die
Beiträge werden übernommen.
 
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