KrankesHerz
Mitglied
Also so viel Stuss, und ich hab schon viel mit dem Amt erlebt, hab ich ja selten gelesen!
Als AlgII ist man ja heutzutage wirklich fast nur noch der A**** vom Dienst und muss sich fast alles gefallen lassen.
Aber als AlgI er hat man noch sowas wie Rechte! Besonders wenn man erst frisch arbeitslos ist! Zugegeben, von diesen Rechten hab ich nicht mehr viel Ahnung, da ich mich aktuell um meine Rechte und Pflichten als AlgIIerin kümmere.
Es gibt dort allerdings einiges, wie zum Beispiel die Zumutbarkeit von Arbeit. Hab da mal was rausgesucht:
zumutbare und unzumutbare Beschäftigung beim ALG I
Dort steht zum Beispiel sowas:
"Unzumutbarkeit aus persönlichen Gründen
Die Unzumutbarkeit einer Beschäftigung aus persönlichen Gründen ergibt sich oftmals aus der Höhe des damit erzielten Arbeitsentgelts.
Während der Ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Beschäftigung als unzumutbar anzusehen, wenn das hiermit zu erzielende Arbeitsentgelt mehr als 20% unter dem Arbeitsentgelt liegt, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldanspruches als Bemessungsgrundlage dient. Zwischen dem dritten und sechsten Monat des Arbeitslosengeld-Bezuges ist eine Beschäftigung bei einer Einbuße von mehr als 30% als unzumutbar anzusehen."
Und ich vermute einfach mal, dass das Entgelt dass du als Küchenhilfe bekommen hättest, weit mehr als 20% weniger als dein Büroverdienst gebracht hätte.
Dein Fall wäre allerdings auch schon fast wieder was für die Presse (WDR zum Beispiel), denn dass du ohne Kürzung ohne Geld da stehst und nicht einmal Schulsachen für deine Kinder kaufen kannst...dazu sag ich besser mal einfach nichts.
Als AlgII ist man ja heutzutage wirklich fast nur noch der A**** vom Dienst und muss sich fast alles gefallen lassen.
Aber als AlgI er hat man noch sowas wie Rechte! Besonders wenn man erst frisch arbeitslos ist! Zugegeben, von diesen Rechten hab ich nicht mehr viel Ahnung, da ich mich aktuell um meine Rechte und Pflichten als AlgIIerin kümmere.
Es gibt dort allerdings einiges, wie zum Beispiel die Zumutbarkeit von Arbeit. Hab da mal was rausgesucht:
zumutbare und unzumutbare Beschäftigung beim ALG I
Dort steht zum Beispiel sowas:
"Unzumutbarkeit aus persönlichen Gründen
Die Unzumutbarkeit einer Beschäftigung aus persönlichen Gründen ergibt sich oftmals aus der Höhe des damit erzielten Arbeitsentgelts.
Während der Ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Beschäftigung als unzumutbar anzusehen, wenn das hiermit zu erzielende Arbeitsentgelt mehr als 20% unter dem Arbeitsentgelt liegt, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldanspruches als Bemessungsgrundlage dient. Zwischen dem dritten und sechsten Monat des Arbeitslosengeld-Bezuges ist eine Beschäftigung bei einer Einbuße von mehr als 30% als unzumutbar anzusehen."
Und ich vermute einfach mal, dass das Entgelt dass du als Küchenhilfe bekommen hättest, weit mehr als 20% weniger als dein Büroverdienst gebracht hätte.
Dein Fall wäre allerdings auch schon fast wieder was für die Presse (WDR zum Beispiel), denn dass du ohne Kürzung ohne Geld da stehst und nicht einmal Schulsachen für deine Kinder kaufen kannst...dazu sag ich besser mal einfach nichts.